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   LAG Berlin-Brandenburg, 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16   

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https://dejure.org/2016,30074
LAG Berlin-Brandenburg, 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16 (https://dejure.org/2016,30074)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16 (https://dejure.org/2016,30074)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juli 2016 - 7 TaBVGa 520/16 (https://dejure.org/2016,30074)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchsetzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats hinsichtlich der einseitigen Anordnung der Einnahme von Essen am Arbeitsplatz im Wege einstweiliger Verfügung

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bezüglich eines Essensverbotes am Arbeitsplatz.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1
    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats; einstweilige Verfügung; Essensverbot am Arbeitsplatz.

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1
    Durchsetzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats hinsichtlich der einseitigen Anordnung der Einnahme von Essen am Arbeitsplatz im Wege einstweiliger Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Essensverbot am Arbeitsplatz ist mitbestimmungspflichtig - Verstoß kann Unterlassungsverfügung rechtfertigen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Essverbot am Arbeitsplatz nur mit Betriebsrat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 2548
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 85/12

    Mitbestimmung in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16
    Bei solchen Maßnahmen hat der Betriebsrat mitzubestimmen und schränkt so die auf die betriebliche Ordnung bezogene Regelungsmacht des Arbeitgebers ein (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 85/12 - NZA 2015, 128) .

    Dagegen sind solche Regeln und Weisungen, die das Arbeitsverhalten der Arbeitnehmer betreffen, mitbestimmungsfrei (BAG 15. April 2014 - 1 ABR 85/12 - NZA 2015, 128) .

    Hierzu zählen sowohl verbindliche Verhaltensregeln als auch Maßnahmen, die das Verhalten der Arbeitnehmer in Bezug auf die betriebliche Ordnung betreffen und berühren, ohne Normen für das Arbeitsverhalten zum Inhalt zu haben (BAG vom 15.4.2014 - 1 ABR 85/12 - NZA 2015, 128).

    Allerdings ist denkbar, dass Weisungen des Arbeitgebers einen "Doppelcharakter" aufweisen, also einerseits das Ordnungsverhalten, zugleich aber das Arbeitsverhalten regeln (oder keines von Beiden, vgl. BAG vom 15.4.2014 - 1 ABR 85/12- NZA 2015, 128 ).

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16
    Es ist seit der Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93 - ständige Rechtsprechung der Gerichte für Arbeitssachen, dass der Betriebsrat nicht nur die Beseitigung eines mitbestimmungswidrigen Zustands verlangen, sondern sich gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren kann (vgl. zuletzt BAG vom 30.6.2015 - 1 ABR 71/13- ArbR 2015, 557) .
  • LAG Köln, 23.08.1996 - 11 TaBV 53/96

    Einstweiliger Rechtsschutz: einstweilige Verfügung des Betriebsrats bei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16
    Im Rahmen eines Verfahrens nach § 23 Abs. 3 BetrVG hat das Landesarbeitsgericht Köln in einer von den hiesigen Parteien aufgegriffenen Entscheidung erklärt, der bloße Hinweis auf die Mitbestimmungspflichtigkeit einer Maßnahme und deren Verletzung genüge nicht (LAG Köln vom 23.8.1996 - 11 TaBV 53/96; vgl. auch Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsverhältnis, K, Rd. 112).
  • BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 18/14

    Einigungsstellenspruch über Unzuständigkeit - Inhalt einer Feststellungsklage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16
    Wirkt sich eine Maßnahme zugleich auf das Ordnungs- und das Arbeitsverhalten aus, kommt es darauf an, welcher Regelungszweck überwiegt (vgl. zuletzt BAG vom 23.6.2016 - 1 ABR 18/14 - juris mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung) .
  • LAG Hamm, 14.03.2005 - 10 TaBV 31/05

    Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren Herausgabe einer Mitarbeiterliste an

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16
    Bei einstweiligen Verfügungen zur Sicherung von Beteiligungsrechten des Betriebsrates wird regelmäßig die Gefahr bestehen, dass deren Wahrnehmung ohne eine Unterlassungsverfügung vereitelt wird, dass also das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterlaufen wird (vgl. LAG Hamm vom 14.03.2005 - 10 TaBV 31/05 - NZA-RR 2005, 373- 375).
  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 75/83

    Mitbestimmung beim Radiohören im Betrieb

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16
    Er verweist auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 23.09.1986 - 1 AZR 83/85 und vom 14.01.1986 - 1 ABR 75/83.
  • BAG, 30.06.2015 - 1 ABR 71/13

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Arbeitszeit - Personalgespräch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16
    Es ist seit der Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93 - ständige Rechtsprechung der Gerichte für Arbeitssachen, dass der Betriebsrat nicht nur die Beseitigung eines mitbestimmungswidrigen Zustands verlangen, sondern sich gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren kann (vgl. zuletzt BAG vom 30.6.2015 - 1 ABR 71/13- ArbR 2015, 557) .
  • BAG, 23.09.1986 - 1 AZR 83/85

    Mitbestimmung bei absolutem Alkoholverbot

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16
    Er verweist auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 23.09.1986 - 1 AZR 83/85 und vom 14.01.1986 - 1 ABR 75/83.
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2018 - 3 TaBVGa 6/17

    Voraussetzungen der Sicherung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Selbst wenn der Antragsteller die hier begehrte Unterlassungsverfügung auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens befristet und damit eine Sicherungsverfügung beantragt hätte oder man annimmt, die Sicherungsverfügung sei als "Minus in der Leistungsverfügung enthalten, so dass sie unter Teilzurückweisung des Antrages und ohne Verstoß gegen § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO zugesprochen werden könnte - wofür hier insbesondere wegen § 938 ZPO einiges spricht (zum Verhältnis von § 938 ZPO zu § 308 ZPO vgl. Zöller/G.Vollkommer, ZPO, 32. Auflage, § 938 Rn. 2 m.w.N.) -, würde dadurch die umfassende Interessenabwägung nicht überflüssig (ebenso LAG Köln vom 21.08.2013 - 11 Ta 87/13, juris, Rz. 31; GMP/Spinner, ArbGG, 9. Auflage, § 85 Rn. 37; HWK/Bepler/Treber, 7. Auflage, § 85 ArbGG Rn. 13; Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 3. Auflage, Rn. K112; ausdrücklich offen gelassen durch LAG Berlin-Brandenburg vom 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16, juris, Rz. 34/35).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - 23 TaBVGa 292/17

    Rechtstellung des Betriebsrats hinsichtlich der Kontrolle der

    Unter Berücksichtigung der für das Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG maßgeblichen Differenzierung zwischen Ordnungsverhalten und Arbeitsverhalten sind in der obergerichtlichen Rechtsprechung dem Ordnungsverhalten (mitbestimmungspflichtig) z.B. die Anordnung des Tragens einer einheitlichen Arbeitskleidung zur Förderung des äußeren Erscheinungsbildes des Unternehmens (BAG, Beschluss vom 17.01.2012 - 1 ABR 45/10 - Juris Rn. 22), die Einführung einer Parkplatzordnung (BAG, Beschluss vom 07.02.2012 - 1 ABR 63/10 - Juris Rn. 17 ff) oder die arbeitgeberseitige Untersagung der Einnahme von Essen am Arbeitsplatz (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16 - Juris Rn. 21 ff) zugeordnet worden.
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