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   LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - 5 Sa 1110/20   

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https://dejure.org/2020,49115
LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - 5 Sa 1110/20 (https://dejure.org/2020,49115)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.11.2020 - 5 Sa 1110/20 (https://dejure.org/2020,49115)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. November 2020 - 5 Sa 1110/20 (https://dejure.org/2020,49115)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen einer Cutterin und der Deutschen Welle; Eingruppierung einer Cutterin bei der Deutschen Welle; Bindungswirkung des vorherigen Statusurteils im Eingruppierungsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - 5 Sa 1110/20
    Das allgemeine Direktions- oder Weisungsrecht berechtigt den Arbeitgeber grundsätzlich nicht, dem Arbeitnehmer Tätigkeiten einer niedrigeren Vergütungsgruppe zu übertragen (BAG, Urteil vom 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 -, Randnummer 25, juris).
  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 706/05

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters - Rückzahlung von Honoraren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - 5 Sa 1110/20
    Mit der zwingend gebotenen Festlegung auf eine bestimmte Bestandsdauer ist der Verzicht auf weiter zurückliegende Zeiten verbunden (BAG, Urteil vom 8. November 2006 - 5 AZR 706/05 -, BAGE 120, 104-115, Randnummern 37 - 38).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - 5 Sa 1110/20
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil vom 22. April 2010 - 6 AZR 962/08, Randnummer 17, juris).
  • BAG, 12.06.2019 - 4 AZR 363/18

    Eingruppierung eines Grillers - Tätigkeitsbeispiel

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - 5 Sa 1110/20
    Wollen Tarifvertragsparteien die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit ohne Rücksicht auf ihre vertragsrechtliche Zulässigkeit für die Eingruppierung maßgebend sein lassen, muss eine so ungewöhnliche Regelung in dem Tarifwerk selbst deutlich zum Ausdruck kommen (BAG, Urteil vom 01. Juni 1983 - 4 AZR 555/80 -, Randnummer 26, juris; BAG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 4 AZR 363/18 -, BAGE 167, 78-92, Randnummer 15).
  • BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 76/19

    Eingruppierung eines Betriebsschlossers - Spezialkenntnisse

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - 5 Sa 1110/20
    In diesem Fall müssen Tatsachen vorgetragen werden, die den erforderlichen Vergleich zwischen der "Normaltätigkeit" und der höherwertigen Tätigkeit erlauben (BAG, Urteil vom 16. Oktober 2019 - 4 AZR 76/19 -, Randnummer 14, juris).
  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 502/14

    Eingruppierung einer Medizinisch-technischen Radiologieassistentin

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - 5 Sa 1110/20
    Maßgebend für die Auslegung eines tarifvertraglichen Tätigkeitsmerkmals sind dabei die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Einführung desselben, da die Tarifvertragsparteien nur diese bei dessen Formulierung berücksichtigen konnten (BAG, Urteil vom 16. März 2016 - 4 AZR 502/14 -, Randnummer 27, juris).
  • BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 555/80

    Eingruppierung nach überwiegender Tätigkeit - Auszuübende Tätigkeit - Tatsächlich

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - 5 Sa 1110/20
    Wollen Tarifvertragsparteien die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit ohne Rücksicht auf ihre vertragsrechtliche Zulässigkeit für die Eingruppierung maßgebend sein lassen, muss eine so ungewöhnliche Regelung in dem Tarifwerk selbst deutlich zum Ausdruck kommen (BAG, Urteil vom 01. Juni 1983 - 4 AZR 555/80 -, Randnummer 26, juris; BAG, Urteil vom 12. Juni 2019 - 4 AZR 363/18 -, BAGE 167, 78-92, Randnummer 15).
  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 178/18

    Arbeitnehmerstatus - Rückabwicklung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - 5 Sa 1110/20
    Gemäß § 612 Absatz 2 BGB kommt dann die für das in Wahrheit vorliegende Rechtsverhältnis geltende Vergütungsordnung zur Anwendung (BAG, Urteil vom 26. Juni 2019 - 5 AZR 178/18 -, BAGE 167, 144-157, Randnummer 25, juris).
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