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   LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Sa 1176/18   

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https://dejure.org/2019,51321
LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Sa 1176/18 (https://dejure.org/2019,51321)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.12.2019 - 26 Sa 1176/18 (https://dejure.org/2019,51321)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - 26 Sa 1176/18 (https://dejure.org/2019,51321)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eine Möglichkeit der Einlegung der Berufung nach Ablauf der Berufungseinlegungsfrist (§ 66 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ArbGG ) trotz fehlerhaften Hinweises in der Rechtsmittelbelehrung des Arbeitsgerichts auf eine seit Anfang 2018 nicht mehr relevante Verordnung des Landes ...

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 64
    Nachweis der Ausgangskontrolle durch allgemeine Organisationsanweisung bei Wiedereinsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachweis der Ausgangskontrolle durch allgemeine Organisationsanweisung bei Wiedereinsetzung; Jahresfrist nur bei unvollständigen oder unrichtigen Rechtsmittelbelehrungen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 30.05.2017 - VI ZB 54/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erkundigungspflicht des Rechtsanwalts

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Sa 1176/18
    Deshalb ist dabei, ggf. anhand der Akten, auch zu prüfen, ob die im Fristenkalender als erledigt gekennzeichneten Schriftsätze tatsächlich abgesandt worden sind (vgl. BGH 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, Rn. 16).

    Es fehlen konkreter Vortrag und Glaubhaftmachung dazu, ob, in welcher Weise und durch wen diese abendliche Fristenkontrolle am 10. August 2018 durchgeführt wurde bzw. durchzuführen gewesen wäre (vgl. zu dieser Anforderung an den Wiedereinsetzungsantrag BGH 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, Rn. 17) und warum sie entgegen welcher konkreten Weisungen nicht durchgeführt worden ist.

    Eine solche Weisung ihrer Prozessbevollmächtigten hat der Beklagte im Wiedereinsetzungsverfahren aber selbst nicht behauptet (vgl. dazu BGH 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, Rn. 18).

  • LAG Baden-Württemberg, 09.05.2018 - 4 TaBV 7/17

    Rechtsmittelbelehrung - elektronisches Dokument - Tarifauslegung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Sa 1176/18
    Die Rechtsmittelbelehrung muss den Parteien ermöglichen, sich allein aus der Belehrung über das für sie gegebene Rechtsmittel zu informieren (vgl. BAG 13. April 2005 - 5 AZB 76/04; BAG 20. Februar 1997 - 8 AZR 15/96; LAG Baden-Württemberg 9. Mai 2018 - 4 TaBV 7/17, Rn. 59).

    Das LAG Baden-Württemberg vertritt mit Beschluss vom 9. Mai 2018 ( 4 TaBV 7/17, Rn. 62) die Gegenansicht.

    Auch die Annahme, das elektronische Dokument sei derzeit noch keine gleichwertige Form der Rechtsmitteleinlegung, entbehre heute jeglicher Grundlage (vgl. LAG Baden-Württemberg 9. Mai 2018 - 4 TaBV 7/17, Rn. 67).

  • BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51

    Unselbständige Anschlußrevision. Kosten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Sa 1176/18
    Die Anschlussberufung ist angesichts der Unzulässigkeit der Berufung ebenfalls unzulässig (vgl. BGH 17. Dezember 1951 - GSZ 2/51, Rn. 16 bei juris, mwN.).

    Daraus ergibt sich, dass dann im Sinne der angeführten Bestimmungen die Anschließung nicht als abhängig von der eingelegten Berufung anzusehen ist, was in einem solchen Falle die Belastung des Anschlussberufungsklägers mit den Kosten der Anschließung rechtfertigt (vgl. BGH 17. Dezember 1951 - GSZ 2/51, Rn. 16 bei juris, mwN.).

  • BGH, 18.06.2019 - XI ZB 28/18

    Erteilung einer Weisung eines Rechtsanwalts zur selbständigen Überprüfung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Sa 1176/18
    Allgemeine Nachfragen des Rechtsanwalts an zuverlässige Angestellte zur Erledigung fristgebundener Schriftsätze entlasten nicht davon, die gebotene Ausgangskontrolle entweder durch die allgemeine Kanzleiorganisation oder durch eine ausdrückliche Einzelanweisung sicherzustellen (vgl. BGH 18. Juni 2019 - XI ZB 28/18, Rn. 13).

    Für die Kausalität zwischen schuldhafter Pflichtverletzung und Fristversäumung, die eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließt, genügt Mitursächlichkeit (vgl. BGH 18. Juni 2019 - XI ZB 28/18, Rn. 18).

  • BGH, 20.11.2018 - XI ZB 31/17

    Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten durch mangelhafte Kontrolle

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Sa 1176/18
    Die Erteilung einer konkreten Anweisung, deren Befolgung die Fristwahrung unbeschadet der unzureichenden allgemeinen Büroorganisation sichergestellt hätte (vgl. dazu BGH 10. Februar 2016 - VII ZB 36/15, Rn. 11, mwN.), hat der Beklagte aber weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht (vgl. dazu auch BGH 20. November 2018 - XI ZB 31/17, Rn. 17).

    nicht, im Zuge der Ausgangskontrolle die Erledigung der Fristsachen ausschließlich anhand des Fristenkalenders überprüfen zu lassen (vgl. BGH 20. November 2018 - XI ZB 31/17, Rn. 13).

  • BGH, 29.10.2019 - VIII ZB 103/18

    Frage der einen gestuften Schutz gegen Fristversäumnisse sicherstellenden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Sa 1176/18
    Eine solche zusätzliche Kontrolle ist bereits deswegen notwendig, da selbst bei sachgerechten Organisationsabläufen individuelle Bearbeitungsfehler auftreten können, die es nach Möglichkeit aufzufinden und zu beheben gilt (vgl. BGH 29. Oktober 2019 - VIII ZB 103/18, Rn. 13).

    Dass diese integraler Bestandteil der organisatorischen Abläufe in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten des Beklagten ist (vgl. dazu BGH 29. Oktober 2019 - VIII ZB 103/18, Rn. 17), ergibt sich aus dem Vortrag des Beklagten zum Wiedereinsetzungsantrag nicht.

  • BAG, 02.06.1986 - 6 AZB 2/86

    Teilweise fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung - Rechtsmittelbelehrung im ganzen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Sa 1176/18
    Die Jahresfrist wird nur dann ausgelöst, wenn die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Rechtsmittelbelehrung den Rechtsmittelführer beschwert (vgl. BAG 2. Juni 1986 - 6 AZB 2/86, zu II der Gründe; 22. August 2017 - 10 AZB 46/17, Rn. 6; Düwell/Lipke/Reinfelder, 5. Aufl. 2019, § 9 ArbGG , Rn. 71 f.; Schwab/Weth/Weth, 5. Aufl. 2017, § 9 ArnGG, Rn. 29).

    Die Jahresfrist wird nur dann ausgelöst, wenn die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Rechtsmittelbelehrung den Rechtsmittelführer beschwert (vgl. BAG 2. Juni 1986 - 6 AZB 2/86, zu II der Gründe; 22. August 2017 - 10 AZB 46/17, Rn. 6; Düwell/Lipke/Reinfelder, 5. Aufl. 2019, § 9 ArbGG , Rn. 71 f.; Schwab/Weth/Weth, 5. Aufl. 2017, § 9 ArnGG, Rn. 29).

  • BAG, 22.08.2017 - 10 AZB 46/17

    Rechtsmittelbelehrung - fehlerhafte Adressierung der Berufungsschrift -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Sa 1176/18
    Die Jahresfrist wird nur dann ausgelöst, wenn die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Rechtsmittelbelehrung den Rechtsmittelführer beschwert (vgl. BAG 2. Juni 1986 - 6 AZB 2/86, zu II der Gründe; 22. August 2017 - 10 AZB 46/17, Rn. 6; Düwell/Lipke/Reinfelder, 5. Aufl. 2019, § 9 ArbGG , Rn. 71 f.; Schwab/Weth/Weth, 5. Aufl. 2017, § 9 ArnGG, Rn. 29).

    Die Jahresfrist wird nur dann ausgelöst, wenn die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der Rechtsmittelbelehrung den Rechtsmittelführer beschwert (vgl. BAG 2. Juni 1986 - 6 AZB 2/86, zu II der Gründe; 22. August 2017 - 10 AZB 46/17, Rn. 6; Düwell/Lipke/Reinfelder, 5. Aufl. 2019, § 9 ArbGG , Rn. 71 f.; Schwab/Weth/Weth, 5. Aufl. 2017, § 9 ArnGG, Rn. 29).

  • BGH, 10.02.2016 - VII ZB 36/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Sa 1176/18
    Die Erteilung einer konkreten Anweisung, deren Befolgung die Fristwahrung unbeschadet der unzureichenden allgemeinen Büroorganisation sichergestellt hätte (vgl. dazu BGH 10. Februar 2016 - VII ZB 36/15, Rn. 11, mwN.), hat der Beklagte aber weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht (vgl. dazu auch BGH 20. November 2018 - XI ZB 31/17, Rn. 17).
  • BGH, 27.05.2004 - VII ZR 217/02

    Abänderung der Kostenentscheidung des Berufungsurteils durch das Revisionsgericht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 Sa 1176/18
    Über die Verpflichtung, die Prozesskosten zu tragen, kann das Rechtsmittelgericht nach § 308 Abs. 2 ZPO nur entscheiden, wenn es mit dem Rechtsstreit in der Sache befasst ist oder war (vgl. BGH 27. Mai 2004 - VII ZR 217/02, Rn. 2).
  • BGH, 14.11.2019 - IX ZB 18/19

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bezüglich der

  • BGH, 18.01.2018 - IX ZB 4/17

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Antrag nach Versäumung

  • LAG Hamburg, 28.09.2017 - 7 Sa 72/17

    Rechtsmittelbelehrung - Angabe der Faxnummer des Gerichts

  • BSG, 14.03.2013 - B 13 R 19/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist -

  • BAG, 20.02.1997 - 8 AZR 15/96

    Rechtsmittelbelehrung im arbeitsgerichtlichen Urteil

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2018 - A 11 S 192/18

    Fehlerhaftigkeit einer auf eine Internetseite verweisende Rechtsmittelbelehrung

  • BAG, 13.04.2005 - 5 AZB 76/04

    Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.08.2022 - 26 Ta 121/22

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Ersatzeinreichung nach § 46g Sätze 3

    (3) Der Umstand, dass das Arbeitsgericht auf das Formerfordernis nicht hingewiesen hat, ist hier unschädlich, da dieser Gesichtspunkt nach dem eigenen Vortrag des Beschwerdeführers für die Nichteinhaltung der gebotenen Form nicht ursächlich gewesen ist (vgl. dazu LAG Berlin-Brandenburg 12. Dezember 2019 - 26 Sa 1176/18, Rn. 36).
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