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   LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 TaBV 645/19   

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https://dejure.org/2019,49493
LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 TaBV 645/19 (https://dejure.org/2019,49493)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.12.2019 - 26 TaBV 645/19 (https://dejure.org/2019,49493)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - 26 TaBV 645/19 (https://dejure.org/2019,49493)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40 ; BGB § 288 ; BGB § 291
    Verzugszinsen nach erfolgreicher Durchsetzung eines Freistellungsanspruchs bezogen auf eine Gebührenforderung

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 111
    Verzugszinsen auch bei Freistellungsanspruch möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verzugszinsen auch bei Freistellungsanspruch möglich

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • ArbG Düsseldorf, 06.07.2017 - 7 BV 37/17
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 TaBV 645/19
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Potsdam vom 4. Dezember 2018 - 7 BV 37/17 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Potsdam vom 4. Dezember 2018 - 7 BV 37/17 - abzuändern und die Arbeitgeberin zu verpflichten, an die Antragsteller 634, 77 Euro nebst Zinsen in Höhe von 9 vH über dem Basiszinssatz seit dem 23. Januar 2015 zu zahlen.

  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 29/02

    Kosten der Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 TaBV 645/19
    Nach §§ 288, 291 BGB sind nur Geldschulden während des Verzugs bzw. ab Rechtshängigkeit zu verzinsen (vgl. BAG 16. April 2003 - 7 ABR 29/02, Rn. 20).

    Nach §§ 288, 291 BGB sind nur Geldschulden während des Verzugs bzw. ab Rechtshängigkeit zu verzinsen (vgl. BAG 16. April 2003 - 7 ABR 29/02, Rn. 20).

  • BGH, 25.10.2012 - III ZR 266/11

    Zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder bei der Beauftragung eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 TaBV 645/19
    Nach Auffassung des BGH (25. Oktober 2012 - III ZR 266/11, Rn. 31) kann sich der Betriebsrat allerdings auch zur Zahlung verpflichten.

    Es sei nicht ersichtlich, weshalb der Betriebsrat, dessen Freistellungsanspruch sich nach Abtretung an den Berater ohnehin in einen Zahlungsanspruch gegen den Arbeitgeber wandele, nicht von Anfang an die Zahlung eines Entgelts versprechen können solle (vgl. BGH 25. Oktober 2012 - III ZR 266/11, Rn. 31 mwN, auch zur Gegenauffassung).

  • BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 TaBV 645/19
    Zum Erfordernis der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Betriebsrat vor einer Inanspruchnahme des Arbeitgebers, hier offengelassen (vgl. dazu BAG 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02, Rn. 12).

    Daher konnte es auch offenbleiben, wie sich die unterbliebene Inanspruchnahme des Betriebsrats bereits auf eine erfolgreiche Möglichkeit der Durchsetzung des auf das Rechtsanwaltshonorar bezogenen Freistellungsanspruchs, aber auch die eines auf den Verzugszins bezogenen Freistellungsanspruchs ausgewirkt hat bzw. hätte (vgl. dazu BAG 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02, Rn. 12).

  • BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 78/87

    Voraussetzungen für die Befugnis des Betriebsrats, mit seiner Vertretung vor der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 TaBV 645/19
    In seiner Entscheidung vom 21. Juni 1989 (7 ABR 78/87, Rn. 47) hat das BAG es allerdings ohne weitere Problematisierung dieses Gesichtspunkts als zulässig angesehen, dass der Betriebsrat ein konkretes Honorar zugesagt hat.
  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 TaBV 645/19
    Dazu hätte es einer Abtretung des Freistellungsanspruchs an seine Auftragnehmer bedurft (ständ. Rspr., vgl. zB BAG 18. März 2015 - 7 ABR 4/13, Rn. 13).
  • BAG, 24.04.1986 - 6 AZR 607/83

    Haftung des Betriebsratsvorsitzenden für Schäden bei Kantinenverwaltung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - 26 TaBV 645/19
    Demgegenüber hat das BAG vertreten, der Betriebsrat könne als solcher nicht Gläubiger oder Schuldner von Geldforderungen sein (vgl. BAG 24. April 1986 - 6 AZR 607/83, Rn. 37).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2020 - 26 TaBV 865/19

    Erforderlichkeit einer umfassenden Betriebsratsschulung zum betrieblichen

    Es ergibt sich aus dem mitgeteilten Sachverhalt nicht, dass der Betriebsrat sich insoweit nur zur Abtretung eines Freistellungsanspruchs in dieser Höhe verpflichtet hätte (zum Ganzen: LAG Berlin-Brandenburg 12. Dezember 2019 - 26 TaBV 645/19, Rn. 20).
  • AG Hamburg-Bergedorf, 22.12.2020 - 410b C 3/19

    Wohnraummiete: Schadensersatzanspruch eines Vermieters gegen den Mieter wegen des

    Eine Verzinsung eines Freistellungsschadens kann als Verzugsschaden indes nur geltend gemacht werden, wenn der Antragsteller sich gegenüber dem Dritten (Gläubiger) ebenfalls im Verzug befindet (vgl. etwa LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.12.2019 - 26 TaBV 645/19; BGH Urteil v. 14.03.2017 - XI ZR 508/15).
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