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   LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2020 - 2 Sa 1810/19   

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LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2020 - 2 Sa 1810/19 (https://dejure.org/2020,12697)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.03.2020 - 2 Sa 1810/19 (https://dejure.org/2020,12697)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. März 2020 - 2 Sa 1810/19 (https://dejure.org/2020,12697)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eingruppierung einer Servicebeschäftigten an einem Amtsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überhälftiger Arbeitsvorgang bei schwieriger Tätigkeit; Keine Übertragbarkeit von Servicekräften Land auf Bund wegen unterschiedlicher Tätigkeitsbewertungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Gerichts -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2020 - 2 Sa 1810/19
    So sind vorliegend für den Bereich der Klägerin 10 Arbeitsvorgänge gebildet worden, im Fall der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19 - zitiert nach juris, dort unzutreffend das Datum 20.03.20 - 11 Arbeitsvorgänge, im Fall des Arbeitsgerichts Berlin 05.06.2019 - 60 Ca 13023/18 - zitiert nach juris 11 Arbeitsvorgänge).

    Wie das Arbeitsgericht Berlin im Verfahren 60 Ca 13023/18 ( s.o. ) zutreffend dargestellt hat ( vgl. dazu auch Natter, ZTR 2018, 623, 627; LAG Berlin-Brandenburg12.02.20, a.a.O., Rz. 109 ), wurde im Zuge von Reformbemühungen innerhalb der Justiz die klassische Arbeitseinteilung aufgebrochen und eine ganzzeitliche Tätigkeit in sogenannten Serviceeinheiten neu installiert.

    Insofern folgt die erkennende Kammer der Entscheidung der 15. Kammer des LAG Berlin-Brandenburg vom 12.02.2020- 15 Sa 1260/19 - die zusammengefasst meint, dass auch bei der Annahme eines großen Arbeitsvorgangs in Verbindung mit dem Kriterium, dass schwierige Tätigkeiten innerhalb eines Arbeitsvorgangs nur in einem "rechtlich nicht ganz unerheblichen Ausmaß anfallen" müssen, der Wille der Tarifvertragsparteien im Hinblick auf die typischen Tätigkeiten der Beschäftigten in Serviceeinheiten nicht ausreichend berücksichtigt werde.

    Ausnahmsweise sei stattdessen zu verlangen, dass auch innerhalb des Arbeitsvorgangs das Heraushebungsmerkmal der schwierigen Tätigkeit entsprechend der prozentualen Vorgabe der Tarifvertragsparteien vorliegen müsse (vergleiche zum Gesamten nur LAG Berlin-Brandenburg 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19 - zitiert nach juris).

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2020 - 2 Sa 1810/19
    2) Die im Ergebnis zutreffende Entscheidung des BAG vom 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - zur Eingruppierung einer Geschäftsstellenverwalterin bei einem Bundesgericht ist auf die Eingruppierung einer Servicekraft bei einem Gerichft eines Bundeslandes nicht übertragbar.

    Sie ist der Auffassung unter Verweis auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG ) vom 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - gewesen, ihr stehe Vergütung nach der Entgeltgruppe 9 TV-L zu.

    Die Klägerin könne sich nicht pauschal auf das Urteil des BAG vom 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - dergestalt beziehen, dass sämtliche Tätigkeiten der Klägerin gemäß der zur Akte eingereichten BAK zu 100 % als ein einheitlicher Arbeitsvorgang zu verstehen seien.

    Selbst wenn man dem nicht folgte, sind die Aussagen in der von beiden Parteien und der ersten Instanz zitierten Entscheidung des BAG vom 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - zur Eingruppierung einer Geschäftsstellenverwalterin eines Bundesgerichts nicht auf die Serviceeinheit eines Landesgerichts übertragbar und führen damit anders als in der zitierten im Ergebnis richtigen Entscheidung des BAG nicht zu einer Eingruppierung der Klägerin nach Entgeltgruppe E9/9a.

  • ArbG Berlin, 05.06.2019 - 60 Ca 13023/18

    Eingruppierung in Entgeltgruppe 9 - Serviceeinheit eines Gerichts für Strafsachen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2020 - 2 Sa 1810/19
    So sind vorliegend für den Bereich der Klägerin 10 Arbeitsvorgänge gebildet worden, im Fall der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19 - zitiert nach juris, dort unzutreffend das Datum 20.03.20 - 11 Arbeitsvorgänge, im Fall des Arbeitsgerichts Berlin 05.06.2019 - 60 Ca 13023/18 - zitiert nach juris 11 Arbeitsvorgänge).

    Wie das Arbeitsgericht Berlin im Verfahren 60 Ca 13023/18 ( s.o. ) zutreffend dargestellt hat ( vgl. dazu auch Natter, ZTR 2018, 623, 627; LAG Berlin-Brandenburg12.02.20, a.a.O., Rz. 109 ), wurde im Zuge von Reformbemühungen innerhalb der Justiz die klassische Arbeitseinteilung aufgebrochen und eine ganzzeitliche Tätigkeit in sogenannten Serviceeinheiten neu installiert.

  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 34/17

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2020 - 2 Sa 1810/19
    Sie haben eine Einschätzungsprärogative in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen (vergleiche für die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur BAG 21.03.2018 - 10 AZR 34/17 zitiert nach Juris Randziffer 43).
  • BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16

    Eingruppierung eines Betriebsangestellten im Außendienst eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2020 - 2 Sa 1810/19
    Die Klage ist als in der 2. Instanz noch verbliebene Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig (vergleiche nur BAG 22.02.2017 - 4 AZR 514/16 - Randziffer 13, zitiert nach Juris mwN).
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Deshalb wäre es entgegen der Auffassung des beklagten Landes (ähnlich auch LAG Berlin-Brandenburg 13. März 2020 - 2 Sa 1810/19 -) nicht ausgeschlossen, dass die überwiegende Anzahl der Beschäftigten Tätigkeiten ausübt, die die tariflichen Anforderungen dieser Entgeltgruppe erfüllen.
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Deshalb wäre es entgegen der Auffassung des beklagten Landes (ähnlich auch LAG Berlin-Brandenburg 13. März 2020 - 2 Sa 1810/19 -) nicht ausgeschlossen, dass die überwiegende Anzahl der Beschäftigten Tätigkeiten ausübt, die die tariflichen Anforderungen dieser Entgeltgruppe erfüllen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2020 - 8 Sa 317/20

    Eingruppierung - Geschäftsstelle - Serviceeinheit - einheitlicher Arbeitsvorgang

    Ist ein einheitlicher Arbeitsvorgang Entgeltgruppen zuzuordnen, die wie in der Entgeltordnung Teil II Nr. 12 für die Tätigkeit einen bestimmten zeitlichen Anteil höherwertiger Einzeltätigkeiten erfordern, ist dieser für die Zuordnung entscheidend (so auch LAG Berlin-?Brandenburg, Urteil vom 12.02.2020 - 15 Sa 1261/19 - juris, VI. 2., 3. der Entscheidungsgründe; Urteil vom 13.03.2020 - 2 Sa 1810/19 - n.n.v., II. 2 d) der Entscheidungsgründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2020 - 8 Sa 330/20

    Eingruppierung - Geschäftsstelle - Serviceeinheit - einheitlicher Arbeitsvorgang

    Ist ein einheitlicher Arbeitsvorgang Entgeltgruppen zuzuordnen, die wie in der Entgeltordnung Teil II Nr. 12 für die Tätigkeit einen bestimmten zeitlichen Anteil höherwertiger Einzeltätigkeiten erfordern, ist dieser für die Zuordnung entscheidend (so auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.02.2020 - 15 Sa 1261/19 - juris, VI. 2., 3. der Entscheidungsgründe; Urteil vom 13.03.2020 - 2 Sa 1810/19 - n.n.v., II. 2 d) der Entscheidungsgründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2020 - 8 Sa 332/20

    Eingruppierung - Mitarbeiterin Serviceeinheit - Geschäftsstelle Arbeitsgericht

    Ist ein einheitlicher Arbeitsvorgang Entgeltgruppen zuzuordnen, die wie in der Entgeltordnung Teil II Nr. 12 für die Tätigkeit einen bestimmten zeitlichen Anteil höherwertiger Einzeltätigkeiten erfordern, ist dieser für die Zuordnung entscheidend (so auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.02.2020 - 15 Sa 1261/19 - juris, VI. 2., 3. der Entscheidungsgründe; Urteil vom 13.03.2020 - 2 Sa 1810/19 - n.n.v., II. 2 d) der Entscheidungsgründe).
  • LAG Düsseldorf, 26.05.2020 - 8 Sa 779/19

    Eingruppierung eines Geschäftsstellenverwalters bei einem Zivilgericht; Begriff

    Die Kammer folgt allerdings der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts in der oben zitierten Entscheidung nicht; sie schließt sich vielmehr der Auffassung des Arbeitsgerichts im angefochtenen Urteil - auf dieses wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen - und des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteile der 15. Kammer vom 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19 und der 2. Kammer vom 13.03.2020 - 2 Sa 1810/19) an.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2020 - 17 Sa 62/20

    Eingruppierung - Mitarbeiterin einer Serviceeinheit der Geschäftsstelle

    Ist ein einheitlicher Arbeitsvorgang Entgeltgruppen zuzuordnen, die wie in der Entgeltordnung Teil II Nr. 12 für die Tätigkeit einen bestimmten zeitlichen Anteil höherwertiger Einzeltätigkeiten erfordern, ist dieser für die Zuordnung entscheidend (so auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.02.2020 - 15 Sa 1260/19 - juris, VI. 2., 3. der Entscheidungsgründe; Urteil vom 13.03.2020 - 2 Sa 1810/19 - n.n.v., II. 2 d) der Entscheidungsgründe).
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