Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2020 - 2 Sa 2184/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 BUrlG, § 11 Abs 1 BUrlG, § 4 Abs 1a EntgFG, § 611 BGB, § 615 BGB
Provisionszahlungsanspruch - entschuldigte Abwesenheit - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 1 BUrlG, § 11 Abs 1 BUrlG, § 4 Abs 1a EntgFG, § 611 BGB, § 615 BGB
- arbeitsrechtsiegen.de
Entschuldigte Abwesenheit - Ansprüche auf Provisionszahlungen nach Durchschnittsberechnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Keine fristgebundene Pflicht zur Wiederholung des Sachvortrages in der Berufungsinstanz; Heranziehung von vier Quartalen bei der Provisionsberechnung Handelsvertreter
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Provisionszahlung bei entschuldigter Abwesenheit des Arbeitnehmers gemäß Durchschnittsberechnung
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation und Auszüge)
Anspruch auf Provisionszahlungen während entschuldigter Abwesenheit des Arbeitnehmers
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 05.11.2019 - 36 Ca 7441/18
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2020 - 2 Sa 2184/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18
Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2020 - 2 Sa 2184/19
Wie das Arbeitsgericht Berlin zutreffend ausgeführt hat, ist der durch die Arbeitgeberin vorformulierte § 15 Abs. 2 des Arbeitsvertrages wegen des Verstoßes gegen das Transparenzprinzip gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam, da damit entgegen § 3 Satz 1 MiLoG auch der gesetzliche Mindestlohn unzulässigerweise erfasst wird (vgl. die bereits vom Arbeitsgericht Berlin zitierte Entscheidung des BAG vom 18.09.2018 - 9 AZR 162/18 - EzA § 307 BGB 2002 Nr. 87). - BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 266/99
Urlaubsentgelt - Vermittlungsprovision - Bezirksprovision
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2020 - 2 Sa 2184/19
Zugrunde zu legen sind - wie dies die Arbeitsvertragsparteien in § 5 des Arbeitsvertrages auch geregelt haben - die letzten drei vollen Monate vor Urlaubsbeginn tatsächlich verdienten Provisionen (vgl. nur BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 266/99 -, EzA § 11 BUrlG Nr. 45). - LAG Köln, 08.11.2018 - 6 Sa 256/18
Urlaubsentgelt; Entgeltfortzahlung; Bezugszeitraum; Provisionen; Referenzzeitraum
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2020 - 2 Sa 2184/19
Entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts ist dabei nicht auf ein Jahresdurchschnittsergebnis wie im Fall des herangezogenen Urteils des LAG Köln vom 08.11.2018 - 6 Sa 256/18 - juris abzustellen, sondern auf das von den Parteien vereinbarte Quartalsergebnis.