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   LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - 10 Sa 598/17   

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https://dejure.org/2017,41332
LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - 10 Sa 598/17 (https://dejure.org/2017,41332)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.07.2017 - 10 Sa 598/17 (https://dejure.org/2017,41332)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - 10 Sa 598/17 (https://dejure.org/2017,41332)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Abbruchs eines Stellenbesetzungsverfahrens im öffentlichen Dienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Bewerberverfahrensanspruch - Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens - Konkurrentenklage - Befristung - öffentlicher Dienst

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2
    Zulässigkeit des Abbruchs eines Stellenbesetzungsverfahrens im öffentlichen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - 10 Sa 598/17
    Unsachlich sind Gründe für einen Abbruch des Auswahlverfahrens, wenn sie nicht aus Art. 33 Abs. 2 GG abgeleitet werden können (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7/09).

    Der Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens kann allerdings nur dann rechtmäßig sein, wenn neben dem Vorliegen eines sachlichen Grundes sichergestellt ist, dass die von dem Verfahren Betroffenen von dem Abbruch rechtzeitig und in geeigneter Form Kenntnis erlangen, weil ihr Bewerbungsverfahrensanspruch mit einem rechtmäßigen Abbruch des Auswahlverfahrens untergeht (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7/09).

  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - 10 Sa 598/17
    Der Bewerbungsverfahrensanspruch des Klägers kann nämlich nur dann erfolgreich sein, wenn seine Aussichten im Falle eines ordnungsgemäßen Auswahlverfahrens zum Zuge zu kommen, offen sind, also seine Auswahl als möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. November 2015 - 2 BvR 1461/15).
  • BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 673/14

    Öffentliches Amt iSd. Art. 33 Abs. 2 GG

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - 10 Sa 598/17
    Der Dienstherr ist aufgrund seines Beurteilungsspielraums bei der Bewerberauswahl berechtigt, ein Auswahlverfahren aus sachlichem Grund vor der Auswahlentscheidung abzubrechen (vgl. etwa BAG, Urteil vom 12. April 2016 - 9 AZR 673/14), wenn kein Bewerber den Erwartungen entspricht oder das Verfahren womöglich nicht (mehr) zu einer rechtsfehlerfreien Auswahlentscheidung führen kann.
  • BVerfG, 25.01.2017 - 2 BvR 2076/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Verwirklichung eines erwirkten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - 10 Sa 598/17
    Eine solche einschränkende Entscheidung ist somit nur zulässig, wenn ihr sachliche Erwägungen zugrunde liegen (BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2017 - 2 BvR 2076/16; Beschluss vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06).
  • BVerfG, 24.09.2015 - 2 BvR 1686/15

    Der Abbruch des Auswahlverfahrens, durch welchen sich die Zusammensetzung des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - 10 Sa 598/17
    Der für den Abbruch maßgebliche Grund muss, sofern er sich nicht evident aus dem Vorgang selbst ergibt, schriftlich dokumentiert werden (BVerfG, Beschluss vom 24. September 2015 - 2 BvR 1686/15 m.w.N.).
  • LAG Berlin, 25.08.2006 - 6 Sa 592/06

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - 10 Sa 598/17
    Unter Berufung auf eine Entscheidung der 6. Kammer des LAG Berlin vom 25. August 2006 (6 Sa 592/06) trug der Kläger vor, dass ein solch formaler Ausschluss mit den Grundsätzen der Bestenauslese nicht vereinbar sei.
  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - 10 Sa 598/17
    Die Organisationsgewalt ist dem Dienstherrn allerdings nicht schrankenlos zugesprochen; dieser hat vielmehr die gesetzlichen Vorgaben - und damit insbesondere den Grundsatz der Bestenauslese - zu berücksichtigen und darf sich nicht von sachwidrigen Erwägungen leiten lassen (BVerfG, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 2 BvR 2457/04).
  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - sachlicher Grund für die nachträgliche

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2017 - 10 Sa 598/17
    Eine solche einschränkende Entscheidung ist somit nur zulässig, wenn ihr sachliche Erwägungen zugrunde liegen (BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2017 - 2 BvR 2076/16; Beschluss vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06).
  • ArbG Münster, 26.02.2020 - 2 Ga 4/20
    Die Organisationsgewalt ist dem Dienstherrn zwar nicht schrankenlos zugesprochen; dieser hat vielmehr die gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen und darf sich nicht von sachwidrigen Erwägungen leiten lassen (LAG Berlin-Brandenburg 13.07.2017 - 10 Sa 598/17 - juris Rn. 35 mit Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04).
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