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   LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2020 - 26 TaBVGa 1281/20   

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https://dejure.org/2020,47996
LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2020 - 26 TaBVGa 1281/20 (https://dejure.org/2020,47996)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.10.2020 - 26 TaBVGa 1281/20 (https://dejure.org/2020,47996)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2020 - 26 TaBVGa 1281/20 (https://dejure.org/2020,47996)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2021 - 15 TaBVGa 401/21

    Corona - einstweilige Verfügung - Informationsmittel - Kommunikationsmittel -

    Soweit ersichtlich nimmt die Rechtsprechung bisher nur an, dass der Betriebsrat umgekehrt nicht gezwungen ist, von Präsenzsitzungen abzusehen (LAG Berlin-Brandenburg 13.10.2020 - 26 TaBVGa 1281/20 - juris Rn 53).
  • ArbG Köln, 24.03.2021 - 18 BVGa 11/21

    Recht auf Betriebsratssitzungen per Videokonferenz in der Pandemie

    Insbesondere sieht das Gesetz keinen Vorrang für Präsenzsitzungen im Sinne der gleichzeitigen Anwesenheit aller Mitglieder an einem Ort vor (ebenso: LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - 26 TaBVGa 1281/20 -, Rn. 51, juris; ErfK/Kania, 21. Aufl. 2021, BetrVG § 129 Rn. 2; HWK/Reichold/Diller, 9. Aufl. 2020, § 129 BetrVG, Rn. 4; Hagedorn, NZA 2021, 158, 159; Klumpp/Holler, BB 2020, 1268, 1272; Fuhlrott/Fischer NZA 2020, 490, 491; aA Däubler/Klebe, NZA 2020, 545, 548).

    Dem Weisungsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO) sind die Betriebsratsmitglieder während der Zeit der Arbeitsbefreiung nicht unterworfen, da es während dessen gerade zu keiner Arbeitsleistung kommt (vgl. nur LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - 26 TaBVGa 1281/20 -, Rn. 58 - 59, juris; Hagedorn, NZA 2021, 158; von Roetteken, ZTR 2021, 6-13).

  • LAG Köln, 24.06.2022 - 9 TaBV 52/21

    Antragsbindung im Beschlussverfahren; Heilung eines Verstoßes gegen § 308 ZPO ;

    Da die Durchführung der Sitzungen und die Teilnahme daran zur geschützten Tätigkeit von Betriebsratsmitgliedern gehören und die Untersagung von Sitzungen ggf. eine gesetzeswidrige Störung und Behinderung darstellt (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - 26 TaBVGa 1281/20 -, Rn. 46, juris), kann eine Einschränkung des Ermessens des Betriebsrats bzw. seiner Mitglieder bei der Wahl der Teilnahmeform nur ausnahmsweise aus dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit folgen.
  • LAG Hessen, 21.05.2021 - 16 TaBVGa 79/21

    Arbeitgeber muss Informations- und Kommunikationstechnik für Onlinesitzungen des

    Vielmehr enthält § 129 BetrVG eine zusätzliche Option für den Betriebsrat (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg 13. Oktober 2020 -26 TaBVGa 1281/20- Rn. 51; Arbeitsgericht Köln 24. März 2021 -18 BVGa 11/21- Rn. 26).
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