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   LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - 5 Sa 657/15   

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https://dejure.org/2016,1497
LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - 5 Sa 657/15 (https://dejure.org/2016,1497)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.01.2016 - 5 Sa 657/15 (https://dejure.org/2016,1497)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - 5 Sa 657/15 (https://dejure.org/2016,1497)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • Telemedicus

    Beweisverwertungsverbot bei Kündigung wegen exzessiver Nutzung des dienstlichen Internetanschlusses

  • Telemedicus

    Beweisverwertungsverbot bei Kündigung wegen exzessiver Nutzung des dienstlichen Internetanschlusses

  • IWW

    § 626 BGB, § 32 BOSG, § 88 TKG

  • JurPC

    Speicherung und Auswertung der Chronik des Internetbrowsers

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung bei übermäßiger Nutzung des dienstlichen Internets für eigene Zwecke; Rechtmäßige Speicherung und Auswertung der Verlaufsdaten in der Chronik eines Internetbrowsers zu Zwecken der Missbrauchskontrolle; Nachschieben von Kündigungsgründen zur ...

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Arbeitgeber darf Browserverlauf des Dienst-PC kontrollieren

  • datenschutz.eu

    Arbeitgeber kann Browserverlauf des Arbeitnehmers auch ohne dessen Einwilligung auslesen

  • Betriebs-Berater

    Außerordentliche Kündigung wegen exzessiver Privatnutzung des dienstlichen Internets

  • kanzlei.biz

    Arbeitgeber darf Browserverlauf von Angestellten kontrollieren

  • rabüro.de

    Zur fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen privater Nutzung des dienstlichen Internetanschlusses

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Arbeitgeber darf Browserverlauf des Dienst-PC kontrollieren

  • Techniker Krankenkasse
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; BOSG § 32; TKG § 88
    Exzessive Privatnutzung des dienstlichen Internets; Beweisverwertungsverbot

  • rechtsportal.de

    Außerordentliche Kündigung bei übermäßiger Nutzung des dienstlichen Internets für eigene Zwecke

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Überführt mit Browserverlauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (92)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kündigung wegen privater Internetnutzung - Auswertung des Browserverlaufs ohne Zustimmung des Arbeitnehmers

  • ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)

    Kündigung wegen privater Internetnutzung - Auswertung des Browserverlaufs ohne Zustimmung des Arbeitnehmers

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Browserverlauf des Dienst-PC kontrollieren

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Browserverlauf des Arbeitnehmers überprüfen

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber kann Browserverlauf ohne Zustimmung des Arbeitnehmers auswerten

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Verwertung des Browserverlaufs bei privater Internetnutzung zulässig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Browserverlauf für Arbeitgeber nicht tabu

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Kündigung wegen privater Internetnutzung

  • heise.de (Pressebericht, 21.03.2016)

    Arbeitgeber darf Browserverlauf der Mitarbeiter auswerten

  • faz.net (Kurzinformation)

    Darf der Chef den Verlauf meines Browsers prüfen?

  • faz.net (Kurzinformation)

    Wie sicher sind meine Daten noch am Arbeitsplatz?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Private Internetnutzung am Arbeitsplatz - Darf der Arbeitgeber den Browserverlauf auswerten?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Auswertung des Browserverlaufs: Arbeitgeber darf Dienstrechner auswerten - und kündigen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf den Browserverlauf auswerten!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verbot der privaten Internetnutzung: Arbeitgeber dürfen ohne Einwilligung der Arbeitnehmer den Browserverlauf kontrollieren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen privater Internetnutzung - Auswertung des Browserverlaufs ohne Zustimmung des Arbeitnehmers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Browserverlauf des Dienst-PC kontrollieren

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Auswertung des Browserverlaufs

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Datenschutz am Dienst-PC - Arbeitgeber dürfen die private Internetnutzung von Arbeitnehmern überprüfen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Browserverlauf auswerten

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1, § 7a Abs. 1 S. 1, S. 3, Abs. 2
    Arbeitsrechtliche Aspekte, Art und Umfang interner Untersuchung, Aufklärungspflicht und Auswahlermessen der Geschäftsführung, Beweisverwertungsverbot, Datenschutzrechtliche Zulässigkeit des E-Mail Screenings, Grundlagen und Verantwortung, Informationspflichten, ...

  • spiegel.de (Pressebericht, 12.02.2016)

    Arbeitsrecht - Chef darf Browserverlauf der Angestellten prüfen

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 12.02.2016)

    Arbeitgeber darf Browserverlauf von Angestellten prüfen

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Privates Surfen während der Arbeitszeit kann den Arbeitsplatz kosten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auswertung des Browserverlaufs ohne Zustimmung des Arbeitnehmers erlaubt

  • esche.de (Kurzinformation)

    Auswertung von Browserverlauf ohne Zustimmung des Arbeitnehmers möglich

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf den Browserverlauf von Mitarbeitern prüfen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Browserverlauf seiner Mitarbeiter bei Kündigung auslesen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kündigung - Zugriff auf Browserverlauf bei privater Internetnutzung

  • dresdner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)

    Surfen im Internet kann fristlose Kündigung rechtfertigen

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung: Privat-Surfen am Arbeitsplatz

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Auswertung des Browserverlaufs ohne Zustimmung des Arbeitnehmers

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen unerlaubter Nutzung des Internets?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen exzessiver privater Internetnutzung

  • dresdner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber dürfen Browserverlauf und E-Mails auf private Nutzung prüfen

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Arbeitsrecht II - Internetnutzung am Arbeitsplatz/ fristlose Kündigung- Kontrolle des Browserverlaufs der Arbeitnehmer-PC's ist möglich!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Zugriff auf den Browserverlauf bei privater Internetnutzung rechtens

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung wirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zu viel gesurft - Arbeitgeber darf kündigen

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Auswertung des Browserverlaufs kann auch bei eingeschränkt zulässiger privater Nutzung ohne Einwilligung des Arbeitnehmers zulässig sein

  • kanzleibeier.eu (Pressemitteilung)

    Kündigung wegen privater Internetnutzung - Auswertung des Browserverlaufs ohne Zustimmung des Arbeitnehmers

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Browserverlauf seiner Mitarbeiter kontrollieren

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Beweisverwertungsverbot bei Verwendung der Chronik eines Internetbrowsers im Kündigungsschutzprozess

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Browserkontrolle durch den Arbeitgeber zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verbot der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Browserverlauf auf private Internetnutzung prüfen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Dienstrechner auswerten - und kündigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber dürfen Browserverlauf und E-Mails auf private Nutzung prüfen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer nutzt Firmen-PC privat und erhält die Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht, Kündigung - Zugriff auf Browserverlauf des Arbeitnehmers bei privater Internetnutzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Auswertung des Browserverlaufs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auswertung des Browserverlaufs für Kündigung zulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung wegen privater Internetnutzung zulässig - Gefahr für Arbeitnehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Privatsurfen am Arbeitsplatz - Wirksame Kündigung nach Browserauswertung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf wegen privater Internetnutzung gekündigt werden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Exzessive private Internetnutzung: Arbeitgeber überprüft Browserverlauf und kündigt - wirksam?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Private Internetnutzung am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung: Arbeitgeber darf Browserverlauf auswerten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung - Arbeitgeber darf Browserverlauf des Arbeitnehmers verwerten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung - Arbeitgeber darf Browserverlauf des Arbeitnehmers verwerten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung - Arbeitgeber darf Browserverlauf des Arbeitnehmers verwerten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Private Nutzung von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Internetnutzung am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist die unangemeldete Kontrolle des Browserverlaufs auf Mitarbeiter-PCs zulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung wirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen privaten Surfens im Internet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Surfen im Internet kann fristlose Kündigung rechtfertigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Private Internetnutzung am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Privat im Internet während der Arbeitszeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Private Internetnutzung am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Private Internetnutzung am Arbeitsplatz kann dazu führen "in die Kündigung zu surfen"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Privat am Arbeitsplatz gesurft: Arbeitgeber darf Browserverlauf des Dienst-PC kontrollieren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Privat im Internet während der Arbeitszeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zugriff auf E-Mail-Account, Browserverlauf des Arbeitnehmers durch Arbeitgeber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung

  • datenschutzbeauftragter-info.de (Kurzinformation)

    Dürfen Arbeitgeber den Browserverlauf der Arbeitnehmer kontrollieren?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Private Internetnutzung am Arbeitsplatz

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Privates Surfen während der Arbeitszeit kann den Arbeitsplatz kosten

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Browserverlauf prüfen

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Browserverlauf des Arbeitnehmers auch ohne dessen Zustimmung auswerten

  • esche.de (Kurzinformation)

    Auswertung von Browserverlauf ohne Zustimmung des Arbeitnehmers möglich

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber dürfen Browser-Verlauf von Arbeitnehmern fallweise überprüfen

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Browserverlauf kontrollieren

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kündigung durch Surfen am Arbeitsplatz

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Auswertung des Browserverlaufs kann auch bei eingeschränkt zulässiger privater Nutzung ohne Einwilligung des Arbeitnehmers zulässig sein

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Auswertung des Browserverlaufs kann auch bei eingeschränkt zulässiger privater Nutzung ohne Einwilligung des Arbeitnehmers zulässig sein

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Auswertung des Browserverlaufs kann auch bei eingeschränkt zulässiger privater Nutzung ohne Einwilligung des Arbeitnehmers zulässig sein

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Browserverlauf von Arbeitsrechnern auf Missbrauch überprüfen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Privates Surfen während der Arbeitszeit kann Kündigung rechtfertigen

Besprechungen u.ä. (8)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Exzessive Nutzung des dienstlichen Internetanschlusses für private Zwecke während der Arbeitszeit rechtfertigt außerordentliche Kündigung

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Surfen statt arbeiten - das geht nicht nur um Strand!

  • lutzabel.com (Entscheidungsbesprechung)

    Auswertung des Browserverlaufs eines Dienstrechners

  • arbrb.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitgeber darf Browserdaten aus- und verwerten

  • deutscheranwaltspiegel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtssicherheit in der digitalen Arbeitswelt?

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Datenschutz vs. Kündigungsrecht? - Zur Auswertung von Browserverläufen im Arbeitsverhältnis

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung bei Verstoß gegen Verbot der privaten Internetnutzung

  • hoganlovells-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Datenschutz am Arbeitsplatz: IT-Kontrollen sind zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 15
  • MDR 2016, 13
  • MDR 2016, 533
  • MDR 2016, 534
  • BB 2016, 692
  • BB 2016, 891
  • DB 2016, 777
  • K&R 2016, 293
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - 5 Sa 657/15
    Dieser das deutsche Datenschutzrecht prägende Grundsatz ist in § 4 Abs. 1 BDSG kodifiziert (BAG v. 20.06.2013 - 2 AZR 546/12, Rz. 20 ff.).

    Die Heimlichkeit einer in Grundrechte eingreifenden Maßnahme erhöht typischerweise das Gewicht der Freiheitsbeeinträchtigung (BAG v. 20.06.2013 - 2 AZR 546/12, Rz. 33).

    Die besonderen Umstände müssen gerade die in Frage stehende Informationsbeschaffung und Beweiserhebung als gerechtfertigt ausweisen (BAG v. 20.06.2013 -2 AZR 546/12, Rz. 29) .

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - 5 Sa 657/15
    Die Pflichtverletzung wiegt dabei umso schwerer, je mehr der Arbeitnehmer bei der privaten Nutzung des Internets seine Arbeitspflicht in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht vernachlässigt (BAG v. 31.05.2007 - 2 AZR 200/06, Rz. 19; BAG v. 27.04.2006 - 2 AZR 386/05, Rz. 25; BAG v. 0707.2005 - 2 AZR 581/04, Rz. 27).

    Bei fehlender ausdrücklicher Gestattung oder Duldung des Arbeitgebers ist eine private Nutzung des Internets nicht erlaubt (BAG v. 07.07.2005 - 2 AZR 581/04, Rz. 36).

    Es bedarf daher in solchen Fällen auch keiner Abmahnung (BAG v. 07.07.2005 - 2 AZR 581/04, Rz. 38).

  • ArbG Berlin, 21.01.2015 - 37 Ca 4257/14
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - 5 Sa 657/15
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 21. Januar 2015 - 37 Ca 4257/14 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 21.01.2015, Geschäftszeichen 37 Ca 4257/14, abgeändert und wie folgt erkannt:.

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10

    Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - 5 Sa 657/15
    Innerhalb welcher Zeitspanne der Erklärungsempfänger das Rechtsgeschäft wegen der fehlenden Bevollmächtigung zurückweisen muss, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (BAG v. 08.12.2011 - 6 AZR 354/10, Rz. 32).

    Nachforschungen oder schwierige Abwägungsprozesse sind bei der rein formal und routinemäßig lediglich an das Fehlen der Vollmachtsurkunde knüpfenden Rüge nach § 174 BGB nicht erforderlich (BAG v. 08.12.2011 - 6 AZR 354/10, Rz. 33).

  • LAG Niedersachsen, 31.05.2010 - 12 Sa 875/09

    Außerordentliche Kündigung wegen exzessiver privater Internetnutzung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - 5 Sa 657/15
    Gewährt der Arbeitgeber auf diese Weise einen Vertrauensvorschuss zur selbständigen und ordnungsgemäßen Erledigung der Arbeiten ohne soziale Kontrolle durch andere Arbeitnehmer, muss der Beschäftigte eine in der Auswertung personenbezogener Daten liegende Persönlichkeitsrechtsverletzung mit Rücksicht auf berechtigte Belange des Arbeitgebers hinnehmen (LAG Niedersachsen v. 31.05.2010 - 12 Sa 875/09, Rz. 46).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - 5 Sa 657/15
    Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes deshalb nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG v. 10.06.2010, 2 AZR 541/09, Rz. 34, 37) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - 4 Sa 2132/10

    Private E-Mails am Arbeitsplatz und das Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - 5 Sa 657/15
    Der Arbeitgeber, der - vorliegend zu Gunsten des Klägers im Hinblick auf Ziff. 9 Abs. 2 S. 3 seines Arbeitsvertrages vom 12.06.2008 unterstellt - seinen Arbeitnehmern auch die private Nutzung dienstlicher Telekommunikationseinrichtungen gestattet, ist kein Diensteanbieter im Sinne des TKG (LAG Berlin-Brandenburg v. 16.02.2011, 4 Sa 2132/10, Rz. 36).
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - 5 Sa 657/15
    Um den Lauf der Frist aber nicht länger als notwendig hinauszuschieben, muss die Anhörung innerhalb einer kurzen Frist erfolgen, die im Allgemeinen nicht mehr als eine Woche betragen darf (BAG v. 02.03.2006 - 2 AZR 46/05, Rz. 24).
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 517/14

    Außerordentliche Kündigung - Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - 5 Sa 657/15
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG v. 26.03.2015 - 2 AZR 517/14, Rz. 20).
  • VGH Hessen, 19.05.2009 - 6 A 2672/08

    Zugriff des Arbeitgebers auf privaten E-Mail-Verkehr am Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - 5 Sa 657/15
    Nach Abschluss des Übertragungsvorgangs im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherte Verbindungsdaten werden nicht durch § 88 TKG geschützt (LAG Berlin-Brandenburg a.a.O., Rz. 39; VGH Kassel v. 19.05.2009 - 6 A 2672/08.Z).
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13

    Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Observation durch einen

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 388/07

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - Umdeutung in ordentliche Kündigung

  • LAG Hamm, 10.07.2012 - 14 Sa 1711/10

    Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus der Auswertung des Arbeitsplatzrechners

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

  • BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88

    Fristlose Kündigung - Ausschlußfrist - Berufung - Unechtes Versäumnisurteil

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 849/13

    Zulässigkeit der Berufung - Unterzeichnung der Berufungsschrift

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

  • BAG, 25.09.2014 - 2 AZR 567/13

    Ordentliche Kündigung - Zurückweisung mangels Vollmachtsvorlage

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 608/11

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12

    AGG - Schadensersatz - Benachteiligung wegen der Weltanschauung

  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 584/03

    Anwendung von § 174 Satz 1 BGB bei Organhandeln

  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

    Dabei werden lediglich die Adressen und Titel der aufgerufenen Seiten und der Zeitpunkt des Aufrufs protokolliert und damit nicht mehr Daten gespeichert, als benötigt werden, um einen möglichen inhaltlichen oder zeitlichen Missbrauch der Nutzungsrechte festzustellen (LAG Berlin-Brandenburg 14. Januar 2016 - 5 Sa 657/15 - zu B I 4 a aa (8) (d) der Gründe) .
  • LAG Hessen, 21.09.2018 - 10 Sa 601/18

    Ist der Sendevorgang abgeschlossen, kommt ein Verwertungsverbot von E-Mails nach

    aa) Ist die private Internetnutzung und damit auch das Versenden privater E-Mails erlaubt, so ist der Arbeitgeber nach h.M. als Diensteanbieter i.S.d. § 3 Nr. 6 TKG anzusehen (vgl. Brink/Wirtz ArbRAktuell 2016, 255; ErfK/Franzen 18. Aufl. § 32 BDSG Rn. 26; Conrad/Hausen in Auer-Reinsdorff/Conrad Handbuch IT- und Datenschutzrecht 2. Aufl. § 37 Rn. 201; Däubler Gläserne Belegschaften 7. Aufl. S. 218; Hako-ArbR/Kreuder/Mathiessen 4. Aufl. § 611a Rn. 539; Zerres in Scheuerle/Mayen TKG 2. Aufl. § 88 Rn. 20; a.A. LAG Berlin-Brandenburg 14. Januar 2016 - 5 Sa 657/15 - Rn. 81, BeckRS 2016, 67048) .

    Dies wird von der wohl überwiegend vertretenen Meinung verneint (vgl. BVerfG 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 - Rn. 78, NJW 2006, 976; LAG Berlin-Brandenburg 14. Januar 2016 - 5 Sa 657/15 - Rn. 81, BeckRS 2016, 67048; LAG Berlin-Brandenburg 16. Februar 2011 - 4 Sa 2132/10 - Rn. 39, Juris; VGH Kassel 19. Mai 2009 - 6 A 2672/08.Z NJW 2009, 2470; ErfK/Franzen 18. Aufl. § 32 BDSG Rn. 26; Conrad/Hausen in Auer-Reinsdorff/Conrad Handbuch IT- und Datenschutzrecht 2. Aufl. § 37 Rn. 204; unklar Däubler Gläserne Belegschaften 7. Aufl. S. 221).

  • LAG Köln, 07.02.2020 - 4 Sa 329/19

    Arbeitszeitbetrug durch private Nutzung von Internet und E-Mails Fristlose

    Die Pflichtverletzung wiegt dabei umso schwerer, je mehr der Arbeitnehmer bei der privaten Nutzung des Internets seine Arbeitspflicht in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht vernachlässigt (BAG, Urteil vom 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06, Rz. 19, juris; BAG, Urteil vom 27. April 2006 - 2 AZR 386/05, Rz. 25; BAG, Urteil vom 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04, Rz. 27, NZA 2006, 98 ff.; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Februar 2018 - 7 Sa 406/17, Rn. 78, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Januar 2016 - 5 Sa 657/15, Rn. 76, juris).
  • LG Erfurt, 28.04.2021 - 1 HKO 43/20

    Zugriff auf Mails des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber

    Dies trifft vorliegend nicht zu, da es im Verhältnis zwischen den Parteien an einer Geschäftsmäßigkeit fehlt (so auch LAG Niedersachsen, 31.05.2010,12 Sa 875/09; LAG Berlin-Brandenburg, 06.02.2011, 4 Sa 2132/10, und 14.01.2016, 5 Sa 657/15; LG Krefeld, 07.02.2018, 7 O 175/17 und 7 O 198/17; a. A. LAG Hessen, 21.09.2018,10 Sa 601/18 - Revisionsverfahren BAG, 2 AZR 564/18, durch Vergleich beendet).

    Beschäftigte sind im Verhältnis zum Arbeitgeber aber nicht als Dritte anzusehen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016, 5 Sa 657/15).

  • LAG Köln, 19.07.2019 - 9 TaBV 125/18

    Internal Investigations; Mitbestimmungswidrige Überprüfung und Weiterleitung von

    Insoweit kann dahin stehen, ob ein Arbeitgeber, der, wie die Arbeitgeberin, eine Privatnutzung des E-Mail-Accounts nicht strikt untersagt, als "Diensteanbieter" von Telekommunikationsdienstleistungen iSd. § 3 Nr. 6. und 10 TKG anzusehen ist (befürwortend etwa LAG Hessen, Urteil vom 21. September 2018 - 10 Sa 601/18 -, Rn. 72, juris; Grimm, ArbRB 2012, 126, 127; Maschmann, NZA-Beilage 2018, 115, 122; ablehnend LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Januar 2016- 5 Sa 657/15 -, Rn. 116, juris; Arndt/Fetzer/Scherer/Graulich, 2. Aufl. 2015,§ 88 TKG Fernmeldegeheimnis, Rn. 81), ob ein geschäftsmäßiges Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen vorliegt, wenn die private Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts nur unter engen Voraussetzungen toleriert ist (dazu LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Januar 2016 - 5 Sa 657/15 -, Rn. 116, juris), und ob sich der Schutz des Fernmeldegeheimnisses auf E-Mail-Nachrichten erstreckt, die bereits beim Empfänger angekommen sind (zur Problematik BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 2 BvR 902/06 -, BVerfGE 124, 43-77, Rn. 45, 46; Hessisches LAG, Urteil vom 21. September 2018- 10 Sa 601/18 -, Rn. 77, juris).
  • LG Krefeld, 07.02.2018 - 7 O 175/17
    Aber selbst im Fall einer gestatteten Privatnutzung fehlt der Verfügungsbeklagten die Eigenschaft als Dienstanbieterin (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.01.2016, Az.: 5 Sa 657/15, zitiert nach juris, Rdnr. 116; Urteil 16.02.2011, Az.: 4 Sa 2132/10, zitiert nach juris, Rdnr. 116; ArbG Berlin, Urteil v. 17.08.2010, Az.: 26 Ca 235/10, BeckRS 2011, 70280; a.A. Riesenhuber, in: BeckOK DatenSR, 21. Ed., Stand: 1.8.2017, § 32 BDSG, Rdnr. 144, 146; Körffer/Gola/Klug, in: Gola Schomerus, BDSG, 12. Aufl. 2015, § 32, Rdnr. 23).

    Hierfür spricht, dass der Arbeitgeber seine Telekommunikationsdienste nicht zielgerichtet für Dritte nach außen erbringt, sondern diese seinen Beschäftigten in erster Linie überlässt, damit diese ihre arbeitsvertraglichen Pflichten betriebsintern erbringen können (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.01.2016, Az.: 5 Sa 657/15, zitiert nach juris, Rdnr. 116).

    Die Beschäftigten sind im Verhältnis zum Arbeitgeber aber nicht als Dritte zu qualifizieren (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.01.2016, Az.: 5 Sa 657/15, zitiert nach juris, Rdnr. 116).

  • LG Krefeld, 07.02.2018 - 7 O 198/17
    Aber selbst im Fall einer gestatteten Privatnutzung fehlt der Verfügungsbeklagten die Eigenschaft als Dienstanbieterin (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.01.2016, Az.: 5 Sa 657/15, zitiert nach juris, Rdnr. 116; Urteil 16.02.2011, Az.: 4 Sa 2132/10, zitiert nach juris, Rdnr. 116; ArbG Berlin, Urteil v. 17.08.2010, Az.: 26 Ca 235/10, BeckRS 2011, 70280; a.A. Riesenhuber, in: BeckOK DatenSR, 21. Ed., Stand: 1.8.2017, § 32 BDSG, Rdnr. 144, 146; Körffer/Gola/Klug, in: Gola Schomerus, BDSG, 12. Aufl. 2015, § 32, Rdnr. 23).

    Hierfür spricht, dass der Arbeitgeber seine Telekommunikationsdienste nicht zielgerichtet für Dritte nach außen erbringt, sondern diese seinen Beschäftigten in erster Linie überlässt, damit diese ihr arbeitsvertraglichen Pflichten betriebsintern erbringen können (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.01.2016, Az.: 5 Sa 657/15, zitiert nach juris, Rdnr. 116).

    Die Beschäftigten sind im Verhältnis zum Arbeitgeber aber nicht als Dritte zu qualifizieren (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.01.2016, Az.: 5 Sa 657/15, zitiert nach juris, Rdnr. 116).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2017 - 3 Sa 143/17

    Schadenersatz - Schmerzensgeld - Persönlichkeitsrechtsverletzung

    Auch wird die Auffassung vertreten, dass die Dienstanbietereigenschaft des Arbeitgebers zu verneinen ist (LAG Berlin-Brandenburg 16.02.2011 NZA RR 2011, 432; 14.01.2016 BB 2016, 891).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2017 - 5 TaBV 8/16

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Prozessbetrugs und

    Eine private Nutzung des dienstlichen Internetanschlusses im Umfang von knapp 40 Stunden über einen Zeitraum von 30 Arbeitstagen kann den Arbeitgeber wegen der darin liegenden Verletzung der Arbeitspflicht zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, und zwar auch dann, wenn dem Arbeitnehmer die Privatnutzung arbeitsvertraglich in Ausnahmefällen innerhalb der Arbeitspausen erlaubt ist (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Januar 2016 - 5 Sa 657/15 - Rn. 76 ff., juris = BB 2016, 891; Revision eingelegt).
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