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   LAG Berlin-Brandenburg, 14.03.2022 - 2 Sa 1699/21   

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https://dejure.org/2022,9744
LAG Berlin-Brandenburg, 14.03.2022 - 2 Sa 1699/21 (https://dejure.org/2022,9744)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.03.2022 - 2 Sa 1699/21 (https://dejure.org/2022,9744)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. März 2022 - 2 Sa 1699/21 (https://dejure.org/2022,9744)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 46c Abs 5 S 2 ArbGG, § 85 Abs 2 ZPO
    Kontrolle der automatisierten Eingangsbestätigung - Überwachungspflichten bei Berufungseinlegung über das beA

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 46 Abs 5 S 2 ArbGG, § 85 Abs 2 ZPO, § 520 Abs 3 Nr 2 ZPO, § 130a Abs 5 S 2 ZPO

  • IWW

    § 66 Abs. 1 und Satz 5 ArbGG, § 85 Abs. 2 ZPO, § 233 Satz 1 ZPO, § 46 c Abs. 5 Satz 2 ArbGG, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 520 Abs. 3 Nr. 2 ZPO, § 520 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts beim elektronischen Rechtsverkehr; Sorgfältige Schulung und Kontrolle des anwaltlichen Personals für den elektronischen Schriftverkehr; Anforderungen an die Berufungsbegründung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts beim elektronischen Rechtsverkehr; Sorgfältige Schulung und Kontrolle des anwaltlichen Personals für den elektronischen Schriftverkehr; Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Anwaltliche Sorgfaltspflichten in der Kanzleiorganisation: Überwachungspflichten bei Berufungseinlegung bzw. -begründung über das beA

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 2140
  • NZA 2022, 944
  • NZA-RR 2022, 373
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.05.2021 - VIII ZB 9/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung eines fristwahrenden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.03.2022 - 2 Sa 1699/21
    Bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte der Prozessbevollmächtigte der Beklagten das für die Berufungseinlegung per beA zuständige Personal jedoch dahingehend belehren müssen, dass bei Übermittlung von Daten per beA stets der Erhalt der Eingangsbestätigung zu kontrollieren ist, und er hätte diesbezüglich zumindest stichprobenweise Überprüfung durchführen müssen (vgl. BAG 07.08.2019 - 5 AZB 16/19 - zitiert nach Juris, Rdz. 23; BGH 11.05.2021 - VIII ZB 9/20 - zitiert nach Juris; Bayerisches LSG 03.01.2018 - L 17 U 298/17 - Rdz. 14 zitiert nach Juris).
  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03

    Unzulässige Revision und Berufung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.03.2022 - 2 Sa 1699/21
    Es reicht deshalb nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 16.06.2004 - 5 AZR 529/03 - EzA § 520 ZPO 2002 Nr. 3, zu II 2 b) der Gründe; LAG Berlin, 25.08.2005 - 13 Sa 1175/05 - nicht veröffentlicht, zu 2 a) der Gründe jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 07.08.2019 - 5 AZB 16/19

    Überwachungspflichten bei Berufungseinlegung über das beA

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.03.2022 - 2 Sa 1699/21
    Bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte der Prozessbevollmächtigte der Beklagten das für die Berufungseinlegung per beA zuständige Personal jedoch dahingehend belehren müssen, dass bei Übermittlung von Daten per beA stets der Erhalt der Eingangsbestätigung zu kontrollieren ist, und er hätte diesbezüglich zumindest stichprobenweise Überprüfung durchführen müssen (vgl. BAG 07.08.2019 - 5 AZB 16/19 - zitiert nach Juris, Rdz. 23; BGH 11.05.2021 - VIII ZB 9/20 - zitiert nach Juris; Bayerisches LSG 03.01.2018 - L 17 U 298/17 - Rdz. 14 zitiert nach Juris).
  • LSG Bayern, 03.01.2018 - L 17 U 298/17

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.03.2022 - 2 Sa 1699/21
    Bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte der Prozessbevollmächtigte der Beklagten das für die Berufungseinlegung per beA zuständige Personal jedoch dahingehend belehren müssen, dass bei Übermittlung von Daten per beA stets der Erhalt der Eingangsbestätigung zu kontrollieren ist, und er hätte diesbezüglich zumindest stichprobenweise Überprüfung durchführen müssen (vgl. BAG 07.08.2019 - 5 AZB 16/19 - zitiert nach Juris, Rdz. 23; BGH 11.05.2021 - VIII ZB 9/20 - zitiert nach Juris; Bayerisches LSG 03.01.2018 - L 17 U 298/17 - Rdz. 14 zitiert nach Juris).
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