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   LAG Berlin-Brandenburg, 14.05.2020 - 21 Sa 1516/19   

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LAG Berlin-Brandenburg, 14.05.2020 - 21 Sa 1516/19 (https://dejure.org/2020,21995)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.05.2020 - 21 Sa 1516/19 (https://dejure.org/2020,21995)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Mai 2020 - 21 Sa 1516/19 (https://dejure.org/2020,21995)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestandskräftigkeit bei nicht bestandener Prüfung keine Voraussetzung für auflösende Bedingung; Keine Benachteiligung im AGB-rechtlichen Sinne bei bestehendem Sachgrund

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 689/16

    Auflösende Bedingung - schriftliche Unterrichtung - verlängerte Anrufungsfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.05.2020 - 21 Sa 1516/19
    Dies ergibt die Auslegung des Klagebegehrens unter Heranziehung der Klagebegründung sowie unter Berücksichtigung des Klageziels und der Interessenlage der Klägerin (zu einem vergleichbaren Fall BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 24 mwN) .

    aa) Nach §§ 21, 17 Satz 2 TzBfG in Verbindung mit § 7 Halbsatz 1 KSchG gilt eine auflösende Bedingung als wirksam und als zu dem in der schriftlichen Unterrichtung des oder der Arbeitnehmer*in durch den oder die Arbeitgeber*in angegebenen Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung als eingetreten, wenn der oder die Arbeitnehmer*in die Rechtsunwirksamkeit der auflösenden Bedingung und deren Nichteintritt zu dem in der schriftlichen Unterrichtung angegebenen Zeitpunkt nicht innerhalb der Dreiwochenfrist nach §§ 21, 17 Satz 1 und Satz 3, § 15 Absatz 2 TzBfG gerichtlich geltend gemacht hat (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 38 mwN).

    Deshalb wird nach §§ 21, 17 Satz 1 und Satz 3, § 15 Absatz 2 TzBfG die Klagefrist erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des oder der Arbeitgeber*in, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt, wenn die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 3 9 mw N).

    Allerdings können sonstige, in § 14 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 bis 8 TzBfG nicht genannte Sachgründe die Befristung oder auflösende Bedingung eines Arbeitsvertrages nur dann rechtfertigen, wenn sie den in § 14 Absatz 1 TzBfG zum Ausdruck kommenden Wertungsmaßstäben entsprechen und den in dem Sachgrundkatalog des § 14 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 bis 8 TzBfG genannten Sachgründen von ihrem Gewicht her gleichwertig sind (vergleiche zum Ganzen BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 50 mwN) .

    Gemeinsam ist den in dem Sachgrundkatalog aufgelisteten Tatbeständen jedoch ein rechtlich anerkennenswertes Interesse daran, anstelle eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses die rechtliche Gestaltungsmöglichkeit eines zeitlich begrenzten Arbeitsverhältnisses zu wählen (BAG 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16 - Rn. 51 mwN) .

  • BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 148/14

    Befristung - Vertretung - Elternzeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.05.2020 - 21 Sa 1516/19
    Aber auch dann, wenn die Klausel nicht für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert worden wäre, unterläge sie als von dem beklagten Land gestellte Einmalbedingung im Sinne von § 310 Absatz 3 Nr. 2 BGB den für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Auslegungsregeln (vergleiche dazu BAG 9. September 2015 - 7 AZR 148/14 - Rn. 12).

    Erfolgt kein Hinweis - nicht einmal in allgemeiner Form - ist auch noch eine spätere Geltendmachung möglich (vergleiche zur Befristungskontrollklage BAG 9. September 2015 - 7 AZR 148/14 - Rn. 20).

    (b) Allerdings ist zweifelhaft, ob die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung in Arbeitsverträgen der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Absatz 1 unterliegt (verneinend hinsichtlich Befristungsabreden BAG 9. September 2015 - 7 AZR 148/14 - Rn. 25 mwN; offen gelassen hinsichtlich einer auflösenden Bedingung BAG 12. Juni 2019 - 7 AZR 428/17 - Rn. 33).

  • BAG, 12.06.2019 - 7 AZR 428/17

    Auflösende Bedingung - Beendigung des Dienstverhältnisses als Geschäftsführer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.05.2020 - 21 Sa 1516/19
    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (vergleiche BAG 12. September 2019 - 7 AZR 428/17 - Rn. 17 mwN) .

    (b) Allerdings ist zweifelhaft, ob die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung in Arbeitsverträgen der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Absatz 1 unterliegt (verneinend hinsichtlich Befristungsabreden BAG 9. September 2015 - 7 AZR 148/14 - Rn. 25 mwN; offen gelassen hinsichtlich einer auflösenden Bedingung BAG 12. Juni 2019 - 7 AZR 428/17 - Rn. 33).

    aa) Nach §§ 21, 15 Absatz 2 TzBfG endet ein auflösend bedingter Arbeitsvertrag mit dem Eintritt der Bedingung, frühestens jedoch zwei Wochen nach dem Zugang der schriftlichen Unterrichtung des oder der Arbeitnehmer*in durch den oder die Arbeitgeber*in über den Zeitpunkt des Bedingungseintritts ( BAG 12. Juni 2019 - 7 AZR 428/17 - Rn. 38).

  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 82/15

    Auflösende Bedingung - unbefristete volle Erwerbsminderung - Eintritt der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.05.2020 - 21 Sa 1516/19
    Diese Unwirksamkeitsgründe einschließlich des Nichteintritts der auflösenden Bedingung sind mit einer Bedingungskontrollklage nach §§ 21, 17 Satz 1 TzBfG geltend zu machen (zum Nichteintritt einer auflösenden Bedingung BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 82/15 - Rn. 13 mwN) .

    Die Bindungswirkung umfasst auch die für die Verwaltungsentscheidung rechtserheblichen Tatsachenfeststellungen mit der Folge, dass den Gerichten für Arbeitssachen eine eigenständige Bewertung der Leistungen der Klägerin und/oder des Prüfungsverfahrens verwehrt ist (vergleiche zum Ganzen BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 82/15 - Rn. 25 mwN zur Bindungswirkung von Bescheiden der Gesetzlichen Rentenversicherung) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2006 - 3 Sa 725/06

    Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses unter auflösender Bedingung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.05.2020 - 21 Sa 1516/19
    Dieser Zweck liefe mehr oder weniger leer, wenn das beklagte Land die Klägerin, gleichwohl sie die Staatsprüfung endgültig nicht bestanden hat, während der Widerspruchsfrist, der Zeit bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides, der sich daran anschließenden Klagefrist und der Dauer des Verwaltungsrechtsstreits, der sich über viele Jahre hinziehen kann, weiterbeschäftigen und wie eine voll ausgebildete Lehrkraft vergüten müsste (vergleiche LAG Rheinland 1. Dezember 2006 - 3 Sa 725/06 - unter II 2 a der Gründe, zitiert nach juris).

    (cc) Schließlich ist das für die Staatsprüfung zuständige Prüfungsamt auch nicht in einer Weise mit der personalführenden Stelle innerhalb der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin organisatorisch verknüpft, dass die Gefahr bestünde, dass die personalführende Stelle auf das Bestehen der Staatsprüfung Einfluss nimmt (vergleiche dazu LAG Rheinland-Pfalz 1. Dezember 2006 - 3 Sa 725/06 - unter II 2 c der Gründe, zitiert nach juris).

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 549/14

    Befristung nach dem WissZeitVG - Haushaltsbefristung - Verhältnis von WissZeitVG

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.05.2020 - 21 Sa 1516/19
    Der Angabe des Sachgrundes im Arbeitsvertrag bedarf es entgegen der Ansicht der Klägerin nicht (BAG 28. September 2016 - 7 AZR 549/14 - Rn. 34).
  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 991/11

    Zustimmungsbescheid des Integrationsamts - keine aufschiebende Wirkung von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.05.2020 - 21 Sa 1516/19
    Sollte der Bescheid durch die Verwaltungsgerichte rechtskräftig aufgehoben werden, entfällt rückwirkend der Eintritt der Bedingung mit der Folge, dass der Klägerin die Restitutionsklage nach § 580 Nr. 6 ZPO offensteht (vergleiche dazu BAG 23. Mai 2013 - 2 AZR 991/11 - Rn. 24 mwN zu §§ 85 ff. SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch) aF; BAG 17. Juli 2003 - 2 AZR 245/02 - unter B II 2 c der Gründe, NZA (Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht) 2003, 1329 zu § 9 MuSchG aF) .
  • BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 368/10

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Anschluss an Ausbildung oder Studium

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.05.2020 - 21 Sa 1516/19
    Außerdem muss bei Vertragsschluss feststehen, welches Ausbildungsziel mit der Beschäftigung verfolgt wird (vergleiche BAG 24. August 2011 - 7 AZR 368/10 - Rn. 22 mwN) .
  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10

    Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.05.2020 - 21 Sa 1516/19
    Bis der Bescheid des Prüfungsamts bestandskräftig ist, wird das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die auflösende Bedingung vorläufig bzw. schwebend wirksam aufgelöst (vergleiche BAG 24. November 2011 - 2 AZR 429/10 - Rn. 22 zu § 18 Absatz 1 Satz 1 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz); BAG 25. März 2004 - 2 AZR 295/03 - unter II 2 c der Gründe, AP (Arbeitsrechtliche Praxis Nr. 36 zu § 9 MuSchG (Mutterschutzgesetz) 1968 zu § 9 MuSchG aF (alte Fassung)) .
  • BAG, 28.01.2020 - 9 AZR 91/19

    Stellenbesetzung - Schadensersatzanspruch des zurückgewiesenenBewerbers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.05.2020 - 21 Sa 1516/19
    Auch diese können im Rahmen ihrer Organisationsgewalt für die Besetzung von Stellen ein Anforderungsprofil erstellen, sofern das Anforderungsprofil in Übereinstimmung mit den für das Leistungsprinzip nach Artikel 33 Absatz 2 GG geltenden Kriterien steht (vergleiche BAG 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 30 und BAG 6. Mai 2014 - 9 AZR 724/12 - Rn. 12 f. jeweils mwN) .
  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 724/12

    Konkurrentenklage - Anforderungsprofil

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 245/02

    Mutterschutz - Kündigung nach Zulässigkeitserklärung nach § 9 Abs. 3 MuSchG

  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 295/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Elternzeit

  • LAG Düsseldorf, 13.11.2013 - 4 Sa 671/13

    Befristung zur berufsbegleitenden Ausbildung

  • BAG, 19.03.2008 - 7 AZR 1033/06

    Auflösende Bedingung - Bewachungsgewerbe

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 851/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Altersgrenze vor Vollendung des

  • BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 637/15

    Zulässigkeit der Berufung - Druckkündigung

  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 120/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

  • BGH, 13.11.2001 - VI ZR 414/00

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08

    Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung

  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

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