Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 14.06.2018 - 15 Sa 214/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 626 BGB, § 140 BGB, § 102 Abs 1 BetrVG
Außerordentliche Kündigung - Falschangaben bei der geleisteten Arbeitszeit - eigenes Verhalten des Arbeitgebers - Anforderungen an eine Umdeutung - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei Angebot der Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber
- Betriebs-Berater
Eigenes Verhalten des Arbeitgebers bei außerordentlicher Kündigung
- arbeitsrechtsiegen.de
Fristlose Arbeitnehmerkündigung bei Falschangaben zur geleisteten Arbeitszeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 140 ; BGB § 626
Außerordentliche Kündigung - eigenes Verhalten des Arbeitgebers - Falschangaben bei der geleisteten Arbeitszeit - rechtsportal.de
BGB § 140 ; BGB § 626
Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei Angebot der Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung bei Falschangaben über die geleistete Arbeitszeit
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung wegen Angebots des Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unwirksam
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Berücksichtigung des Verhaltens des Arbeitgebers bei einer außerordentlichen Kündigung
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung, wenn Arbeitgeber Weiterbeschäftigung anbietet
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Vorübergehende Weiterbeschäftigung eines fristlos gekündigten Arbeitnehmers macht die außerordentliche Kündigung unwirksam
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Keine halben Sachen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vorübergehende Weiterbeschäftigung macht die außerordentliche Kündigung unwirksam
- anwalt.de (Kurzinformation)
Anbieten sozialer Auslauffrist kann Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung zur Folge haben
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Zumutbarkeit einer ordentlichen Kündigung bei Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Interessenabwägung bei außerordentlicher Kündigung und Arbeitgeberverhalten
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 20.12.2017 - 8 Ca 1544/17
- ArbG Potsdam, 20.12.2017 - 8 Ca 1544/17
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.06.2018 - 15 Sa 214/18
Papierfundstellen
- NZA-RR 2018, 651
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82
Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.06.2018 - 15 Sa 214/18
Allenfalls dann, wenn der Betriebsrat ausdrücklich und vorbehaltlos der außerordentlichen Kündigung zugestimmt hat und einer ordentlichen Kündigung erkennbar nicht entgegentreten wäre, reicht die wirksame Anhörung zur außerordentliche Kündigung auch im Hinblick auf eine ordentliche Kündigung aus (BAG 20.09.1984 - 2 AZR 633/82 - juris Rn. 29). - LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1543/06
Führen von Privattelefonaten im Dienst ohne entsprechende Kennziffer, …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.06.2018 - 15 Sa 214/18
Gleiche Erwägungen gelten im Rahmen des Personalvertretungsrechts (LAG Hamm 15.02.2007 - 17 Sa 1543/06 - juris Rn. 93). - BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 51/96
Wirksamkeit einer personenbedingten außerordentlichen Kündigung - Zumutbarkeit …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.06.2018 - 15 Sa 214/18
21 Bei der Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ist im Rahmen des § 626 BGB jedoch auch das eigene Verhalten des Arbeitgebers zu bewerten (BAG 06.02.1997 - 2 AZR 51/96 - juris Rn. 19). - BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.06.2018 - 15 Sa 214/18
Mit der Rechtsprechung (BAG 09.06.2011 - 2 AZR 381/10 - juris) ist davon auszugehen, dass ein solches Verhalten eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann.
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 TaBV 12/19
Zustimmungsersetzung - Verdachtskündigung - Arbeitszeitbetrug - Bindung des …
So habe auch das LAG Berlin-Brandenburg 14. Juni 2018 - 15 Sa 214/18 - entschieden für den Fall, dass statt einer fristlosen Kündigung eine soziale Auslauffrist gewährt worden sei - Selbstwiderlegung.Ob das stets schon bei der Gewährung einer sozialen Auslauffrist anzunehmen ist (so LAG Berlin-Brandenburg 14. Juni 2018 - 15 Sa 214/18 - zu II 1 der Gründe, NZA-RR 2018, 651 unter Hinweis auf BAG 6. Februar 1997 - 2 AZR 51/96 - juris-Rn. 19 [Weiterbeschäftigung einer schlechten Tanzkapelle];… abl. wohl BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 45, wonach eine soziale Auslauffrist selbst bei einer verhaltensbedingten außerordentlichen Kündigung ausnahmsweise denkbar sei), kann hier offenbleiben.