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   LAG Berlin-Brandenburg, 14.10.2022 - 12 Sa 51/22   

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https://dejure.org/2022,38939
LAG Berlin-Brandenburg, 14.10.2022 - 12 Sa 51/22 (https://dejure.org/2022,38939)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.10.2022 - 12 Sa 51/22 (https://dejure.org/2022,38939)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Oktober 2022 - 12 Sa 51/22 (https://dejure.org/2022,38939)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 626 Abs 1 BGB, § 1 Abs 1 KSchG, § 1 AGG, § 7 Abs 1 AGG, § 7 Abs 3 AGG
    Abmahnungserfordernis - Nachfragen nach Herkunft - rassistische Belästigung - sexuelle Belästigung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 3 Abs 3 AGG, § 3 Abs 4 AGG, § 12 Abs 3 AGG

  • IWW

    § 41 Satz 2 TVöD BT-V, § 64 Absatz 2 Buchstabe c Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), § ... 66 Absatz 1 Satz 1 ArbGG, § 64 Absatz 6, 7, § 46c, § 46g ArbGG, § 519, § 520 Zivilprozessordnung (ZPO), § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG), § 626 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 1 Absatz 1 KSchG, § 1 Absatz 2 Satz 1 KSchG, § 1 KSchG, § 1 Absatz 1, § 23 Absatz 1 KSchG, § 7 Absatz 1 AGG, § 1 AGG, § 7 Abs. 3 AGG, § 3 Absatz 3 AGG, § 7 Absatz 4 AGG, Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz, § 3 Absatz 4 AGG, § 41 Abs. 1 Satz 2 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, § 241 Absatz 2 BGB, § 314 Absatz 2 BGB, § 12 Abs. 3 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), § 7 Abs. 1 AGG, § 12 Abs. 3 AGG, § 626 Absatz 1 BGB, § 12 Absätze 1, 2 AGG, § 12 Absatz 3 AGG, § 516 Absatz 3 Satz 1 ZPO, § 92, § 72 Absatz 2 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Nachfragen nach Herkunft - rassistische Belästigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGG § 3 Abs. 3 ; AGG § 3 Abs. 4 ; AGG § 12 Abs. 3
    Ein insistierendes Nachfragen nach der Herkunft, das aus dem Zusammenhang der Äußerungen rassistische Einstellungen erkennen lässt, kann eine Benachteiligung wegen der Rasse darstellen. Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse in Gestalt eines insistierenden ...

  • rechtsportal.de

    Äußerungen bezüglich Hautfarbe und Herkunft als Benachteiligung nach AGG ; Kündigung wegen benachteiligender Äußerungen; Beleidigung wegen Rasse durch insistierendes Nachfragen nach Herkunft; Hartnäckiges Hinterfragen der Herkunft als Benachteiligung; Kündigung wegen ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Äußerungen bezüglich Hautfarbe und Herkunft als Benachteiligung nach AGG; Kündigung wegen benachteiligender Äußerungen; Beleidigung wegen Rasse durch insistierendes Nachfragen nach Herkunft; Hartnäckiges Hinterfragen der Herkunft als Benachteiligung; Kündigung wegen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2023, 125
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.10.2022 - 12 Sa 51/22
    Eine aktive Verdeutlichung einer ablehnenden Einstellung zu den fraglichen Verhaltensweisen durch die betroffene Person ist nicht erforderlich (ErfK/Schlachter, 22. Aufl. 2022, AGG § 3 Rn 16; vgl. zur sexuellen Belästigung: BAG, 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10, juris Rn 19).

    Auf vorsätzliches Verhalten kommt es nicht an (BAG, 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10, juris Rn 19).

    Geeignet im Sinne der Verhältnismäßigkeit sind daher nur solche Maßnahmen, von denen der Arbeitgeber annehmen darf, dass sie die Benachteiligung für die Zukunft abstellen, das heißt eine Wiederholung ausschließen (BAG, 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10, juris Rn 28).

  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.10.2022 - 12 Sa 51/22
    Dazu gehören etwa ihre Art und ihr Ausmaß, ihre Folgen, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers sowie die Situation bzw. das "Klima", in der bzw. in dem sie sich ereignete (BAG, 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20, juris Rn 27).

    Jedenfalls würde es sich nicht um eine schwerwiegende sexuelle Belästigung handeln, für die die Annahme einer Entbehrlichkeit der Abmahnung geboten sein kann (vgl. BAG, 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20, juris Rn 29, 35).

  • BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 356/21

    Verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.10.2022 - 12 Sa 51/22
    Eine Kündigung scheidet aus, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers - wie etwa eine Abmahnung - geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG, 16. Dezember 2021 - 2 AZR 356/21, juris Rn 12).

    (3) Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung auch nach Ausspruch einer Abmahnung nicht zu erwarten oder die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch den Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, 16. Dezember 2021 - 2 AZR 356/21, juris Rn 12).

  • AG Aichach, 28.09.2021 - M 727/21

    Vervielfältigungskosten im elektronischen Rechtsverkehr

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.10.2022 - 12 Sa 51/22
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 30. November 2021 - 3 Ca 727/21 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 30. November 2021 - 3 Ca 727/21 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 18.05.2017 - 8 AZR 74/16

    Benachteiligung und Belästigung iSd. AGG - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.10.2022 - 12 Sa 51/22
    Es bedarf sowohl einer bezweckten oder tatsächlich bewirkten Würdeverletzung als auch der Schaffung eines sogenannten feindlichen Umfelds als Synonym für "ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld" (BAG, 18. Mai 2017 - 8 AZR 74/16, juris Rn 97).

    Das in der Regel für die Annahme einer Belästigung vorauszusetzende fortdauernde Verhalten (vgl. BAG, 18. Mai 2017 - 8 AZR 74/16, juris Rn 98) würde sich daraus ergeben, dass die Klägerin die Herkunft der Klägerin an zwei Tagen und in insgesamt drei Gesprächen zum Thema gemacht hat.

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.10.2022 - 12 Sa 51/22
    Beruht die als Kündigungsgrund herangezogene Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das künftige Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (BAG, 20. November 2014 - 2 AZR 651/13, juris Rn 22).
  • LAG Köln, 06.06.2019 - 4 Sa 18/19

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen wiederholten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.10.2022 - 12 Sa 51/22
    Die Ansprache mit Affenlauten bringe eine Verachtung des Gegenübers und eine rassistische Unterscheidung nach höher- und minderwertig zum Ausdruck (Landesarbeitsgericht Köln, 6. Juni 2019 - 4 Sa 18/19, juris Rn 69, 73).
  • ArbG Berlin, 05.05.2021 - 55 BV 2053/21

    Kündigungsgrund Bezeichnung als Ming Vase

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.10.2022 - 12 Sa 51/22
    Für die Bezeichnung einer Kollegin mit den Worten "Ming Vase" verstärkt durch eine auf eine asiatische Augenform hinweisende Geste ist eine besonderes, die fristlose Kündigung rechtfertigendes Gewicht im Hinblick darauf angenommen worden, dass sie zur Ausgrenzung von Mitmenschen anderer Herkunft, deren Beleidigung und zu deren Herabsetzung geeignet ist und zugleich Ausdruck eines Alltagsrassismus, der im "Kleinen", also im täglichen Alltag auftritt und gerade deswegen umso nachhaltiger wirkt (ArbG Berlin, 5. Mai 2021 - 55 BV 2053/21, juris Rn 46).
  • LAG Hessen, 23.10.2015 - 10 Sa 254/15

    Stellt der Arbeitnehmer einen Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit nach § 8

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.10.2022 - 12 Sa 51/22
    (3) Die Entbehrlichkeit einer Abmahnung wird angenommen, wenn der Arbeitnehmer durch sein Verhalten oder seine Äußerungen unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat, sein Fehlverhalten nicht ändern zu wollen (Hessisches Landesarbeitsgericht, 23. Oktober 2015 - 10 Sa 254/15, juris Rn 105; KR/Fischermeier/Krumbiegel, 13. Aufl. 2022, § 626 BGB Rn 280).
  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 720/15

    Kündigung wegen illoyalen Verhaltens

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.10.2022 - 12 Sa 51/22
    Zwar ist die Arbeitnehmerin gemäß § 241 Absatz 2 BGB verpflichtet, Störungen des Betriebsfriedens oder Betriebsablaufs zu vermeiden (vgl. BAG, 1. Juni 2017 - 6 AZR 720/15, juris Rn 49).
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

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