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   LAG Berlin-Brandenburg, 15.03.2018 - 10 Sa 1601/17   

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LAG Berlin-Brandenburg, 15.03.2018 - 10 Sa 1601/17 (https://dejure.org/2018,11520)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.03.2018 - 10 Sa 1601/17 (https://dejure.org/2018,11520)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. März 2018 - 10 Sa 1601/17 (https://dejure.org/2018,11520)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Diplom-Psychologin bei unterlassener Unterrichtung des Personalrats über entlastende Umstände

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung - unzureichende Personalratsunterrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 108 Abs. 2
    Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Diplom-Psychologin bei unterlassener Unterrichtung des Personalrats über entlastende Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13

    Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.03.2018 - 10 Sa 1601/17
    Fehlerhaft ist die Unterrichtung aber, wenn der Dienstherr dem Personalrat bewusst unrichtige oder unvollständige Sachverhalte unterbreitet oder einen für dessen Entschließung wesentlichen, insbesondere einen den Arbeitnehmer entlastenden Umstand verschweigt (BAG, Urteil vom 10. April 2014 - 2 AZR 684/13).

    Zwar hat das beklagte Land in der Berufungsbegründung auf das Urteil des BAG vom 6. Februar 2017 - 2 AZR 265/96 hingewiesen, in welchem das BAG in Zweifel gezogen hatte, ohne dass es für den dortigen Rechtsstreit erheblich war, ob dem Personalrat auch Behauptungen und Meinungen der zu kündigenden Arbeitnehmerin mitzuteilen seien oder nur Tatsachen, aber schon zuvor (vgl. etwa BAG, Urteil vom 31.8.1989 - 2 AZR 453/88) und auch danach (vgl. BAG, Urteile vom 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 und vom 10. April 2014 - 2 AZR 684/13) hat das BAG allein darauf abgestellt, ob "Umstände" vorlägen, die nach ihrer Mitteilung den Personalrat zu einer anderen Stellungnahme hätten veranlassen können.

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.03.2018 - 10 Sa 1601/17
    Zu einer vollständigen und wahrheitsgemäßen Information gehört darüber hinaus die Unterrichtung über Tatsachen, die ihm - dem Arbeitgeber - bekannt und für eine Stellungnahme des Betriebsrats möglicherweise bedeutsam sind, weil sie den Arbeitnehmer entlasten und deshalb gegen eine Kündigung sprechen können (BAG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15).

    Zwar hat das beklagte Land in der Berufungsbegründung auf das Urteil des BAG vom 6. Februar 2017 - 2 AZR 265/96 hingewiesen, in welchem das BAG in Zweifel gezogen hatte, ohne dass es für den dortigen Rechtsstreit erheblich war, ob dem Personalrat auch Behauptungen und Meinungen der zu kündigenden Arbeitnehmerin mitzuteilen seien oder nur Tatsachen, aber schon zuvor (vgl. etwa BAG, Urteil vom 31.8.1989 - 2 AZR 453/88) und auch danach (vgl. BAG, Urteile vom 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 und vom 10. April 2014 - 2 AZR 684/13) hat das BAG allein darauf abgestellt, ob "Umstände" vorlägen, die nach ihrer Mitteilung den Personalrat zu einer anderen Stellungnahme hätten veranlassen können.

  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 265/96

    Anforderungen an die Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.03.2018 - 10 Sa 1601/17
    Zwar hat das beklagte Land in der Berufungsbegründung auf das Urteil des BAG vom 6. Februar 2017 - 2 AZR 265/96 hingewiesen, in welchem das BAG in Zweifel gezogen hatte, ohne dass es für den dortigen Rechtsstreit erheblich war, ob dem Personalrat auch Behauptungen und Meinungen der zu kündigenden Arbeitnehmerin mitzuteilen seien oder nur Tatsachen, aber schon zuvor (vgl. etwa BAG, Urteil vom 31.8.1989 - 2 AZR 453/88) und auch danach (vgl. BAG, Urteile vom 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 und vom 10. April 2014 - 2 AZR 684/13) hat das BAG allein darauf abgestellt, ob "Umstände" vorlägen, die nach ihrer Mitteilung den Personalrat zu einer anderen Stellungnahme hätten veranlassen können.
  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 453/88

    Betriebsrat - Personalrat: Anhörung bei Kündigung eines Eigenbetriebsleiters -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.03.2018 - 10 Sa 1601/17
    Zwar hat das beklagte Land in der Berufungsbegründung auf das Urteil des BAG vom 6. Februar 2017 - 2 AZR 265/96 hingewiesen, in welchem das BAG in Zweifel gezogen hatte, ohne dass es für den dortigen Rechtsstreit erheblich war, ob dem Personalrat auch Behauptungen und Meinungen der zu kündigenden Arbeitnehmerin mitzuteilen seien oder nur Tatsachen, aber schon zuvor (vgl. etwa BAG, Urteil vom 31.8.1989 - 2 AZR 453/88) und auch danach (vgl. BAG, Urteile vom 16. Juli 2015 - 2 AZR 85/15 und vom 10. April 2014 - 2 AZR 684/13) hat das BAG allein darauf abgestellt, ob "Umstände" vorlägen, die nach ihrer Mitteilung den Personalrat zu einer anderen Stellungnahme hätten veranlassen können.
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