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   LAG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - 3 Sa 230/12   

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https://dejure.org/2012,35419
LAG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - 3 Sa 230/12 (https://dejure.org/2012,35419)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.05.2012 - 3 Sa 230/12 (https://dejure.org/2012,35419)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - 3 Sa 230/12 (https://dejure.org/2012,35419)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung des Urlaubsanspruchs während eines vereinbarten unbezahlten Sonderurlaubs

  • hensche.de

    Urlaubsabgeltung, Urlaub: Ruhendes Arbeitsverhältnis, Sonderurlaub, Freistellung: Urlaub, Sabbatical

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 1; BUrlG § 7 Abs. 4
    Entstehung des Urlaubsanspruchs während eines vereinbarten unbezahlten Sonderurlaubs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 795/08

    Freizeitanspruch im Heuerverhältnis - Freizeitkonto

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - 3 Sa 230/12
    Das Ruhen des Arbeitsverhältnisses während der Teilnahme an Wehrübungen führe auch nicht aufgrund allgemeiner Bestimmungen dazu, dass der tarifliche Jahresurlaubsanspruch zeitanteilig entfalle (BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 795/08 - Rn. 28f., NZA 2010, 728).

    Der Vollanspruch entsteht gemäß § 4 BUrlG dann, wenn die sechsmonatige Wartezeit erfüllt ist (vgl. BAG 17. Mai 2011 - 9 AZR 197/10 Rn. 23, ZTR 2011, 605; 15. Dezember 2009 - 9 AZR 795/08 - Rn. 29, NZA 2010, 728 Leitsatz)).

    Nach deutschem Recht existiert keine Norm, die die Erbringung von Arbeitsleistung zur Voraussetzung für den Urlaubsanspruch erhebt (vgl. BAG 17. Mai 2011- 9 AZR 197/10 Rn. 23, ZTR 2011, 605; 15. Dezember 2009 - 9 AZR 795/08 - Rn. 29).

    Nach dem Willen der Vertragsparteien soll bei einer Ruhensvereinbarung bzw. Vereinbarung eines unbezahlten Sonderurlaubs das Arbeitsverhältnis als solches aber rechtlich weiter bestehen bleiben (vgl. auch BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 795/08 - Rn. 26, NZA 2010, 728 (Leitsatz).

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - 3 Sa 230/12
    Das Bundesarbeitsgericht ließ in der Entscheidung vom 17. Mai 2011 offen, ob in jedem Fall des Ruhens der Arbeitspflicht oder bei einem vereinbarten Ruhen der beiderseitigen Hauptleistungspflichten (zB bei Bezug einer befristeten oder unbefristeten Erwerbsminderungsrente) Urlaubsansprüche entstehen können (BAG 17. Mai 2011 - 9 AZR 197/10 - Rn. 24, ZTR 2011, 605).

    Der Vollanspruch entsteht gemäß § 4 BUrlG dann, wenn die sechsmonatige Wartezeit erfüllt ist (vgl. BAG 17. Mai 2011 - 9 AZR 197/10 Rn. 23, ZTR 2011, 605; 15. Dezember 2009 - 9 AZR 795/08 - Rn. 29, NZA 2010, 728 Leitsatz)).

    Nach deutschem Recht existiert keine Norm, die die Erbringung von Arbeitsleistung zur Voraussetzung für den Urlaubsanspruch erhebt (vgl. BAG 17. Mai 2011- 9 AZR 197/10 Rn. 23, ZTR 2011, 605; 15. Dezember 2009 - 9 AZR 795/08 - Rn. 29).

  • BAG, 30.07.1986 - 8 AZR 475/84

    Türkischer Arbeitnehmer - Türke - Ausländer - Wehrdienst - Vergütung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - 3 Sa 230/12
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 30. Juli 1986 - 8 AZR 475/84 - (BAGE 52, 305) ausgeführt, dass der Arbeitgeber nicht berechtigt ist, den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers anteilig zu kürzen, wenn ein türkischer Arbeitnehmer zur Ableistung seines auf zwei Monate verkürzten Wehrdienstes in seinem Heimatland durch den Arbeitgeber einvernehmlich ohne Vergütung von seiner Arbeitspflicht befreit worden ist.

    Der Urlaubsanspruch entstehe nach den tariflichen Bestimmungen und dem Bundesurlaubsgesetz nicht erst nach und nach im Laufe des Jahres für die einzelnen Kalendermonate, sondern nach erstmaligem Ablauf der Wartefrist (§ 4 BUrlG) mit Beginn eines jeden Jahres insgesamt (30. Juli 1986 - 8 AZR 475/84 - Juris-Rn. 26, BAGE 52, 305).

  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 475/10

    Urlaubsabgeltung - Verfall nach § 45 Abs. 2 der Arbeitsvertragsrichtlinien des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - 3 Sa 230/12
    Ob bei einem Ruhen wegen des Bezuges einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung der Arbeitnehmer Urlaubsansprüche erwirbt, ließ das Bundesarbeitsgericht auch in der Entscheidung vom 9. August 2011 (9 AZR 475/10 - Rn. 16, DB 2012, 122) offen.

    Bei dem Abgeltungsanspruch handelt es sich um einen reinen Geldanspruch, der nicht das Merkmal der Erfüllbarkeit des Freistellungsanspruchs im fiktiv fortbestehenden Arbeitsverhältnis voraussetzt (vgl. zur Aufgabe der sog. Surrogatstheorie in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus gesundheitlichen Gründen weiter an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert ist zB BAG 9. August 2011 - 9 AZR 475/10 - Rn. 34 mwN, DB 2012, 122).

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2010 - 4 Sa 209/10

    Erwerbsunfähigkeitsrente, Befristete Rente, Arbeitsverhältnis, ruhendes,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - 3 Sa 230/12
    § 17 Abs. 1 BEEG und § 4 ArbSchlG zeigen vielmehr, dass der Gesetzgeber davon ausging, dass ein Ruhen das Entstehen des Urlaubsanspruchs nicht verhindert (vgl. auch LAG Schleswig-Holstein 16. Dezember 2012 - 4 Sa 209/10 - Juris-Rn. 34, EzTöD 100 § 26 TVöD-AT Nr. 6).

    Es bedarf vielmehr einer gesetzlichen Regelung, die hier fehlt (LAG Schleswig-Holstein 16. Dezember 2012 - 4 Sa 209/10 - Juris-Rn. 37, EzTöD 100 § 26 TVöD-AT Nr. 6).

  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 865/08

    Auslegung einer Kündigungserklärung des Arbeitnehmers - Vertragsstrafe -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - 3 Sa 230/12
    Da jedenfalls die auf ein Kalenderjahr bezogene Urlaubsabgeltungsforderung in einer bestimmten Höhe als einheitlicher Streitgegenstand mit den lediglich unselbständigen "Rechenposten" der offenen Urlaubstage und des hierfür anzusetzenden Entgelts zu verstehen ist, darf das erkennende Gericht grundsätzlich die einzelnen Posten der Höhe nach verschieben, sofern die Endsumme nicht überschritten wird, und dabei - vorliegend beim Ansatz der noch nicht genommenen Urlaubstage - sogar über das Geforderte hinausgehen (vgl. BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 865/08 - Rn. 30 mwN, DB 2010, 452).
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 62/84

    Tariflicher Urlaubsanspruch im fortbestehenden Arbeitsverhältnis - Zeitliche

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - 3 Sa 230/12
    Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist keine Gegenleistung des Arbeitgebers für erbrachte oder noch zu erbringende Arbeitsleistungen, sondern eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis, den Arbeitnehmer für die Dauer des Urlaubs von der Arbeitspflicht zu befreien (so die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 763/08 - Rn. 15; 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - zu 3 a und b der Gründe, BAGE 50, 112; vgl. auch HWK/Schinz 5. Aufl. § 1 BUrlG Rn. 14).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - 3 Sa 230/12
    In der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Dezember 2009 wird unter Verweis auf die Entscheidungen des EuGH vom 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [verbundene Rechtssachen Schultz-Hoff, Stringer ua.] Rn. 41 (AP Richtlinie 2003/88/EG Nr. 1 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 1) und des Bundesarbeitsgerichts vom 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 21 (AP BUrlG § 7 Nr. 39 = EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 15) ausgeführt, der Mindesturlaubsanspruch iSv. Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG (sog. Arbeitszeitrichtlinie) und §§ 1, 3 BUrlG auch dann entstehe, wenn der Arbeitnehmer nicht arbeite, das Seemannsgesetz enthalte hiervon keine abweichenden Bestimmungen (§ 53 Abs. 2 SeemG).
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 763/08

    Teilurlaub - tarifliche Zwölftelungsregelung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - 3 Sa 230/12
    Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist keine Gegenleistung des Arbeitgebers für erbrachte oder noch zu erbringende Arbeitsleistungen, sondern eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis, den Arbeitnehmer für die Dauer des Urlaubs von der Arbeitspflicht zu befreien (so die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 763/08 - Rn. 15; 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - zu 3 a und b der Gründe, BAGE 50, 112; vgl. auch HWK/Schinz 5. Aufl. § 1 BUrlG Rn. 14).
  • BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08

    Vergütungsansprüche im restmandatierten Betriebsrat

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - 3 Sa 230/12
    Hat sich der Gesetzgeber hingegen bewusst für die Regelung oder Nichtregelung eines bestimmten Sachverhalts entschieden, sind die Gerichte nicht befugt, sich über diese gesetzgeberische Entscheidung durch eine Auslegung der Vorschrift gegen ihren Wortlaut hinwegzusetzen (BAG 5. Mai 2010 - 7 AZR 728/08 - Rn. 26, BAGE 134, 233).
  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

  • LAG Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 10 Sa 19/11

    Urlaubsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis bei Bezug von Arbeitslosengeld -

  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 678/12

    Erholungsurlaub bei unbezahltem Sonderurlaub

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Mai 2012 - 3 Sa 230/12 - wird zurückgewiesen.
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