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   LAG Berlin-Brandenburg, 15.08.2017 - 7 TaBV 860/17   

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https://dejure.org/2017,34270
LAG Berlin-Brandenburg, 15.08.2017 - 7 TaBV 860/17 (https://dejure.org/2017,34270)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.08.2017 - 7 TaBV 860/17 (https://dejure.org/2017,34270)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. August 2017 - 7 TaBV 860/17 (https://dejure.org/2017,34270)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle für ein Beschwerdeverfahren um die sachliche Rechtfertigung einer Abmahnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 100; BetrVG § 85
    Einigungsstelle; Beschwerde von Arbeitnehmern wegen einer Abmahnung

  • rechtsportal.de

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle für ein Beschwerdeverfahren um die sachliche Rechtfertigung einer Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sachliche Rechtfertigung einer ausgesprochenen Abmahnung als Streitstoff eines Beschwerdeverfahrens nach § 85 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04

    Einigungsstellenspruch zu Arbeitnehmerbeschwerden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.08.2017 - 7 TaBV 860/17
    Die Arbeitgeberin hält unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.11.2005 - 1 ABR 50/04 - BAGE 116, 235 - 245 auch im Beschwerdeverfahren die Einigungsstelle für offensichtlich unzuständig, weil es bei der Beschwerde der Arbeitnehmerin zum einen um die Durchsetzung eines Rechtsanspruchs, nämlich die Entfernung einer Abmahnung gehe, zum anderen ausschließlich um einen vergangenheitsbezogenen Sachverhalt gehe, der einer Regelung durch die Einigungsstelle nicht zugänglich sei.

    Zur Durchsetzung solcher Rechtsansprüche dient allein der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten (vgl. BAG 22.11.2005 - 1 ABR 50/04 - BAGE 116, 235 - 245 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung in Bundestagsdrucksache VI/1786 Seite 48).

    In einem solchen Fall fehlt es an einem betrieblichen Regelungskonflikt, dessen Lösung mit der Eröffnung der Einigungsstelle nach § 85 Abs. 2 S. 1 BetrVG angestrebt werden könnte (BAG vom 22.11.2005 - 1 ABR 50/04 - Rz. 39).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.1985 - 5 TaBV 36/84

    Personalakte; Herausnahme einer Abmahnung; Rechtsanspruch; Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.08.2017 - 7 TaBV 860/17
    § 85 BetrVG Rz. 5; Grunsky u.a § 98 ArbGG Rz.9; Koch/ErfK § 100 ArbGG Rz. 5; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. März 2006 - 13 TaBV 15/05 -, juris; LAG Rheinland-Pfalz 17.01.1985 - 5 TaBV 36/84 -, NZA 1984, 190; LAG Berlin 19.8.1988 - 2 TaBV 4/88 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 11).

    Demgegenüber hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 17.01.1985 (- 5 TaBV 36/84 - NZA 1985, 190) in Anknüpfung an den vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Rechtsanspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte die Einigungsstelle bei Beschwerden gegen eine Abmahnung für offensichtlich unzuständig erachtet: Davon ist auch das Landesarbeitsgericht Berlin in seiner ausführlich und überzeugend begründeten Entscheidung vom 19.08.1988 (- 2 TaBV 4/88 - LAGE § 98 Nr. 11) ausgegangen.

  • LAG Köln, 16.11.1984 - 7 TaBV 40/84

    Einigungsstelle; Beschwerde; Zuständigkeit; Abmahnung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.08.2017 - 7 TaBV 860/17
    Denn auch wenn nach inzwischen vorherrschender Ansicht die Berechtigung einer Abmahnung als Rechtsfrage nicht Gegenstand einer Einigungsstelle nach § 85 Abs. 2 S. 3 BetrVG sein könne, könne wegen abweichender landesarbeitsgerichtlicher Entscheidungen wie z. B. des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16.11.1984 - 7 TaBV 40/84 - NZA 1985, Seite 191 und des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 09.06.1985 - 8 TaBV 11/85 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 7 nicht von einer offensichtlichen Unzuständigkeit der Einigungsstelle ausgegangen werden.

    2.2.3 Die vorliegende offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle ist auch nicht deshalb zu verneinen, weil in der Rechtsprechung in einzelnen Entscheidungen die Zuständigkeit der Einigungsstelle bejaht wurde (LAG Hessen 3.11.2009 - 4 TaBV 185/09 - juris; LAG Köln Beschluss vom 16.11.1984 - 7 TaBV 40/84 - NZA 1985, 191; LAG Hamburg Beschluss vom 10. Juli 1985 - 8 TaBV 11/85 -, juris).

  • LAG Berlin, 19.08.1988 - 2 TaBV 4/88

    Zuständigkeit; Einigungsstelle; Beschwerde; Abmahnung; Personalakte

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.08.2017 - 7 TaBV 860/17
    § 85 BetrVG Rz. 5; Grunsky u.a § 98 ArbGG Rz.9; Koch/ErfK § 100 ArbGG Rz. 5; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. März 2006 - 13 TaBV 15/05 -, juris; LAG Rheinland-Pfalz 17.01.1985 - 5 TaBV 36/84 -, NZA 1984, 190; LAG Berlin 19.8.1988 - 2 TaBV 4/88 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 11).

    Demgegenüber hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 17.01.1985 (- 5 TaBV 36/84 - NZA 1985, 190) in Anknüpfung an den vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Rechtsanspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte die Einigungsstelle bei Beschwerden gegen eine Abmahnung für offensichtlich unzuständig erachtet: Davon ist auch das Landesarbeitsgericht Berlin in seiner ausführlich und überzeugend begründeten Entscheidung vom 19.08.1988 (- 2 TaBV 4/88 - LAGE § 98 Nr. 11) ausgegangen.

  • LAG Hamburg, 09.07.1985 - 8 TaBV 11/85

    Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle im Fall der Nichtabhilfe

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.08.2017 - 7 TaBV 860/17
    Denn auch wenn nach inzwischen vorherrschender Ansicht die Berechtigung einer Abmahnung als Rechtsfrage nicht Gegenstand einer Einigungsstelle nach § 85 Abs. 2 S. 3 BetrVG sein könne, könne wegen abweichender landesarbeitsgerichtlicher Entscheidungen wie z. B. des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16.11.1984 - 7 TaBV 40/84 - NZA 1985, Seite 191 und des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 09.06.1985 - 8 TaBV 11/85 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 7 nicht von einer offensichtlichen Unzuständigkeit der Einigungsstelle ausgegangen werden.

    2.2.3 Die vorliegende offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle ist auch nicht deshalb zu verneinen, weil in der Rechtsprechung in einzelnen Entscheidungen die Zuständigkeit der Einigungsstelle bejaht wurde (LAG Hessen 3.11.2009 - 4 TaBV 185/09 - juris; LAG Köln Beschluss vom 16.11.1984 - 7 TaBV 40/84 - NZA 1985, 191; LAG Hamburg Beschluss vom 10. Juli 1985 - 8 TaBV 11/85 -, juris).

  • LAG Köln, 16.01.2017 - 9 TaBV 77/16

    Side-by-Side-Coaching; offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.08.2017 - 7 TaBV 860/17
    Die gerichtliche Sachverhaltsaufklärung ist auf Tatsachen zur offensichtlichen Unzuständigkeit der Einigungsstelle beschränkt, da die endgültige Klärung der Zuständigkeit der Einigungsstelle einem gesonderten Beschlussverfahren vor der vollbesetzten Kammer vorbehalten ist (vgl. z.B. LAG Köln 16.08.2017 - 9 TaBV 77/16 - juris Rz. 30).
  • LAG Hessen, 03.11.2009 - 4 TaBV 185/09

    Zuständigkeit einer Einigungsstelle - Beschwerde - Beisitzerbestellung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.08.2017 - 7 TaBV 860/17
    2.2.3 Die vorliegende offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle ist auch nicht deshalb zu verneinen, weil in der Rechtsprechung in einzelnen Entscheidungen die Zuständigkeit der Einigungsstelle bejaht wurde (LAG Hessen 3.11.2009 - 4 TaBV 185/09 - juris; LAG Köln Beschluss vom 16.11.1984 - 7 TaBV 40/84 - NZA 1985, 191; LAG Hamburg Beschluss vom 10. Juli 1985 - 8 TaBV 11/85 -, juris).
  • LAG Hamm, 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04

    Einigungsstellenbesetzungoffensichtliche Unzuständigkeitvorzeitige Anrufung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.08.2017 - 7 TaBV 860/17
    Ist hingegen in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zusteht und fehlt es an einer Klärung durch das Bundesarbeitsgericht, kann die Zuständigkeit der Einigungsstelle im Rahmen des Verfahrens nach § 100 ArbGG nicht verneint werden (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 01. August 2006 - 4 TaBV 111/06 -, juris; LAG Hamm 09. August 2004 - 10 TaBV 81/04 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 43, zu B II 1; LAG Berlin 22. Juni 1998 - 9 TaBV 3/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 32, zu 3 a).
  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.08.2017 - 7 TaBV 860/17
    Der zitierten Entscheidung des LAG Köln lag seine damals vertretene Auffassung zugrunde, es gebe keinen individualrechtlichen Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung; diese hat allerdings durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.11.1985 (- 5 AZR 101/84 - BAGE 50, 202 - 210) ihre Grundlage verloren.
  • LAG Baden-Württemberg, 13.03.2006 - 13 TaBV 15/05

    Einigungsstelle: Offensichtliche Unzuständigkeit; Rechtsanspruch als Gegenstand

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.08.2017 - 7 TaBV 860/17
    § 85 BetrVG Rz. 5; Grunsky u.a § 98 ArbGG Rz.9; Koch/ErfK § 100 ArbGG Rz. 5; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. März 2006 - 13 TaBV 15/05 -, juris; LAG Rheinland-Pfalz 17.01.1985 - 5 TaBV 36/84 -, NZA 1984, 190; LAG Berlin 19.8.1988 - 2 TaBV 4/88 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 11).
  • LAG Hessen, 01.08.2006 - 4 TaBV 111/06

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle bei Entscheidung über Bildung

  • LAG Berlin, 22.06.1998 - 9 TaBV 3/98

    Einigungsstelle: Prüfung der Zuständigkeit - offensichtliche Unzuständigkeit -

  • BAG, 28.06.1984 - 6 ABR 5/83

    Arbeitsgerichtsverfahren: Beteiligungsrecht am arbeitsgerichtlichen

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