Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 10 Sa 630/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 12 Abs 2 TVöD, § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 2 KSchG, § 106 S 1 GewO, § 315 BGB
Wirksamkeit ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Reduzierung wöchentliche Arbeitszeit - Zuweisung anderer Aufgaben - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 106 ; KSchG § 2 ; TVöD § 12
Wirksamkeit ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Reduzierung Arbeitszeit von 40 auf 20 Wochenstunden - rechtsportal.de
GG Art. 103 Abs. 1
Prüfungsanforderungen an eine sozial gerechtfertigte betriebsbedingte Änderungskündigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Prüfungsanforderungen an eine sozial gerechtfertigte betriebsbedingte Änderungskündigung; Reichweite des Direktionsrechts des Arbeitgebers im öffentlichen Dienst; Wahrung des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess
Verfahrensgang
- ArbG Brandenburg, 07.02.2018 - 3 Ca 793/17
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 10 Sa 630/18
Papierfundstellen
- NZA-RR 2019, 140
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 976/94
Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach dem MTB II
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 10 Sa 630/18
Sein Umfang bestimmt sich vor allem nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages (BAG vom 24. April 1996 - 4 AZR 976/94).Das Direktionsrecht des Arbeitgebers im öffentlichen Dienst erstreckt sich bei einer Vertragsgestaltung wie hier nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 24. April 1996 - 4 AZR 976/94) auf alle Tätigkeiten, die die Merkmale der Vergütungsgruppe erfüllen, in die der Arbeitnehmer eingruppiert/eingereiht usw. ist.
Bei Anwendung eines tariflichen Vergütungssystems orientiert sie sich in der Regel an diesem System (BAG vom 24. April 1996 - 4 AZR 976/94).
- BVerfG, 27.09.2018 - 1 BvR 426/13
Keine Hinweispflicht bezüglich der Darlegungs- und Beweislast beim subjektiven …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 10 Sa 630/18
Dabei kann es in besonderen Fällen auch geboten sein, die Verfahrensbeteiligten auf eine Rechtsauffassung hinzuweisen, die das Gericht der Entscheidung zugrunde legen will, damit sie bei Anwendung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermögen, auf welche Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfG vom 27. September 2018 - 1 BvR 426/13).Doch müssen Verfahrensbeteiligte, auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfG vom 27. September 2018 - 1 BvR 426/13).
- BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97
Rechtschreibreform
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 10 Sa 630/18
Es kann im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (BVerfG vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97).
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 10 Sa 630/18
Die die ordentliche Änderungskündigung sozial rechtfertigenden dringenden betrieblichen Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 KSchG setzen voraus, dass das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (vgl. etwa BAG vom 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04). - BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 748/05
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 10 Sa 630/18
Im öffentlichen Dienst kann eine vergleichbare unternehmerische Entscheidung darin liegen, dass in einem Haushaltsplan eine konkrete Stelle gestrichen, ein sog. kw-Vermerk angebracht oder aus einem Personalbedarfsplan der Wegfall einer Stelle ersichtlich wird (vgl. BAG vom 7. Dezember 2006 - 2 AZR 748/05). - BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08
Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 10 Sa 630/18
Es ist allerdings auch zu prüfen, ob die unternehmerische Entscheidung ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf ist, ob sie sich also konkret auf die Einsatzmöglichkeit der gekündigten Arbeitnehmerin auswirkt (vgl. etwa BAG vom 12. August 2010 - 2 AZR 945/08). - BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 322/10
Abordnung - Direktionsrecht - Gymnasiallehrer