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   LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 15 Sa 1307/18   

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LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 15 Sa 1307/18 (https://dejure.org/2019,6576)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.01.2019 - 15 Sa 1307/18 (https://dejure.org/2019,6576)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Januar 2019 - 15 Sa 1307/18 (https://dejure.org/2019,6576)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beendigung der Arbeitsverhältnisse der Flugzeugführer der in Insolvenz gefallenen Air-Berlin

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Beabsichtigte Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes; Betriebsteilübergang; Betriebsübergang; wirtschaftliche Einheit; Konsultationsverfahren; Massenentlassungsanzeige; zuständige Behörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 15 Sa 1307/18
    Ein Arbeitgeber darf im Konsultationsverfahren die Vermeidung oder Einschränkung von Entlassungen von bestimmten Bedingungen abhängig machen (BAG 22.09.2016 - 2 AZR 276/16 - juris Rn. 50).

    Insofern ist erforderlich, dass der Arbeitgeber die notwendigen Informationen nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG schriftlich erteilt, den Betriebsrat zu Beratungen auffordert und die Gründe für die Massenentlassung mitteilt und zweckdienliche Auskünfte erteilt (BAG 22.09.2016 - 2 AZR 276/16 - juris Rn. 40).

    Ein Arbeitgeber darf im Konsultationsverfahren die Vermeidung oder Einschränkung von Entlassungen von bestimmten Bedingungen abhängig machen (BAG 22.09.2016 - 2 AZR 276/16 - juris Rn. 50).

    Die Unterrichtung soll es der Arbeitnehmervertretung aber ermöglichen, konstruktive Vorschläge zu unterbreiten, um die geplante Massenentlassung zu verhindern oder einzuschränken (BAG 22.09.2016 - 2 AZR 276/16 - juris Rn. 50).

    Fehler im Rahmen einer notwendigen Massenentlassungsanzeige können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen (BAG 22.09.2016 - 2 AZR 276/16 - Rn. 68).

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 15 Sa 1307/18
    Gleiches gilt, wenn organisatorisch abtrennbare Teile des Betriebes im Wege des Betriebsteilübergangs gemäß § 613a Abs. 1 S. 1 BGB veräußert werden (BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 33).

    In den eher seltenen Fällen, in denen das Vorhandensein einer wirtschaftlichen Einheit unterhalb der Betriebsebene streitig ist, geht auch das BAG davon aus, dass bezogen auf einzelne Geschäftsbereiche in hinreichendem Maße Führungs- und Organisationsstrukturen vorhanden sein müssen, um das Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit bejahen zu können (BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - juris Rn. 49).

    Eine Sozialauswahl ist nach ständiger Rechtsprechung nicht erforderlich, wenn allen Arbeitnehmern gekündigt wird (BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 58).

  • EuGH, 06.03.2014 - C-458/12

    Amatori u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Übergang von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 15 Sa 1307/18
    Die wirtschaftliche Einheit muss vor dem Übergang insbesondere über eine ausreichende funktionelle Autonomie bezogen auf die Leitung der Arbeitnehmergruppe verfügen (EuGH 06.03.2014 - C-458/12 - Amatori Rn. 31f).

    Die wirtschaftliche Einheit muss vor dem Übergang insbesondere über eine ausreichende funktionelle Autonomie verfügen, "wobei sich der Begriff der Autonomie auf die Befugnisse bezieht, die der Leitung der betreffenden Gruppe von Arbeitnehmern eingeräumt sind, um die Arbeit dieser Gruppe relativ frei und unabhängig zu organisieren und insbesondere Weisungen zu erteilen und Aufgaben auf die zu dieser Gruppe gehörenden untergeordneten Arbeitnehmer zu verteilen, ohne dass andere Organisationsstrukturen des Arbeitgebers dabei dazwischengeschaltet sind." (EuGH 06.03.2014 - C-458/12 - Amatori Rn. 31f).

    Damit fehlt es an einem weiteren notwendigen Element, nämlich der Dauerhaftigkeit, die nach der EuGH-Rechtsprechung (EuGH 06.03.2014 - C-458/12 - Amatori Rn. 31) schon beim Veräußerer vorhanden gewesen sein muss.

  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 718/98

    Übergang eines Teilbetriebs - Veräußerung einzelner Lastkraftwagen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 15 Sa 1307/18
    Danach stellt ein einzelner Lkw eines Transportbetriebes für sich genommen lediglich ein Betriebsmitteln und keinem Betriebsteil dar (BAG 26.08.1999 - 8 AZR 718/98 - juris Rn. 22).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Geschäftsführer alle Fahrer einheitlich angewiesen und eingeteilt hat (BAG 26.08.1999 - 8 AZR 718/98 - juris Rn. 22f).

  • EuGH, 09.09.2015 - C-160/14

    Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 15 Sa 1307/18
    Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und können deshalb nicht isoliert beurteilt werden (EuGH 09.09.2015 - C-160/14 - Ferreira da Silva e Britto u. a., juris Rn. 26).

    Der EuGH (09.09.2015 - C-160/14 - Ferreira da Silva e Britto u. a., juris Rn. 29f) hat den Übergang von Material als ein wesentliches Kriterium für die Beurteilung des Vorliegens eines Betriebsübergangs bei einem Flugbetriebsunternehmen erachtet.

  • LAG Düsseldorf, 17.10.2018 - 1 Sa 337/18

    Air Berlin: Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 15 Sa 1307/18
    Mit dem LAG Düsseldorf (17.10.2018 - 1 Sa 334/18 [richtig: 1 Sa 337/18 - d. Red.] - Rn. 127) ist davon auszugehen, dass ein Flugbetrieb als wirtschaftliche Einheit geprägt wird durch die eingesetzten Flugzeuge, die Piloten und die öffentlich-rechtlich erteilten Lizenzen und Genehmigungen einschließlich der Slots.

    Auch das LAG Düsseldorf (17.10.2018 - 1 Sa 334/18 [richtig: 1 Sa 337/18 - d. Red.] - juris Rn. 128) sieht keinen Ansatzpunkt für eine Betriebsübernahme im Ganzen, worauf zusätzlich verwiesen wird.

  • EuGH, 10.12.1998 - C-173/96

    Hidalgo u.a.

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 15 Sa 1307/18
    Erst danach schließt sich die Prüfung an, ob die Voraussetzungen für den Übergang einer solchen Einheit erfüllt sind (EuGH 10.12.1998 - verb Rs. C-173/96 u. C-247/96 - Hidalgo u.a. - Rn 28f).

    Erst danach schließt sich die Prüfung an, ob die Voraussetzungen für den Übergang einer solchen Einheit erfüllt sind, wobei insofern dann sämtliche den betreffenden Vorgang kennzeichnenden Tatsachen berücksichtigt werden müssen (EuGH 10.12.1998 - verb Rs. C-173/96 u. C-247/96 - Hidalgo u.a. - Rn 28f).

  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 147/05

    Neuvergabe der Bereederung eines Forschungsschiffs - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 15 Sa 1307/18
    Es kann auch keine Parallele zu der Entscheidung des BAG gezogen werden, wonach im Einzelfall ein Forschungsschiff eine übergangsfähige wirtschaftliche Einheit darstellt (BAG 02.03.2006 - 8 AZR 147/05 - juris Rn. 17), denn dort wird die Verknüpfung zwischen den Betriebsmitteln Schiff und der Besatzung über einen jeweils viel längeren Zeitraum hergestellt, so dass offen bleiben kann, ob der dogmatischen Begründung des BAG angesichts der sich erst später entwickelnden Differenzierungen durch die EuGH- Rechtsprechung so noch zu folgen ist.
  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 455/10

    Betriebsteilübergang - Betriebsteil beim Veräußerer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 15 Sa 1307/18
    Auch das BAG geht davon aus, dass die von einem Erwerber übernommene organisierte Gesamtheit von Personen und/oder Sachen bereits beim Veräußerer eine wirtschaftliche Einheit dargestellt und damit die Qualität eines Betriebsteils gehabt haben muss, um die Voraussetzung des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB erfüllen zu können (BAG 13.10.2011 - 8 AZR 455/10 - juris Rn. 36; BAG 10.11.2011 - 8 AZR 538/10 - juris Rn. 21; BAG 7, 6. 2018 - 8 AZR 573/16 - juris Rn. 31).
  • BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 538/10

    Betriebsübergang - Begriff des übergangsfähigen Betriebsteils -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 15 Sa 1307/18
    Auch das BAG geht davon aus, dass die von einem Erwerber übernommene organisierte Gesamtheit von Personen und/oder Sachen bereits beim Veräußerer eine wirtschaftliche Einheit dargestellt und damit die Qualität eines Betriebsteils gehabt haben muss, um die Voraussetzung des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB erfüllen zu können (BAG 13.10.2011 - 8 AZR 455/10 - juris Rn. 36; BAG 10.11.2011 - 8 AZR 538/10 - juris Rn. 21; BAG 7, 6. 2018 - 8 AZR 573/16 - juris Rn. 31).
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

  • BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 434/11

    Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 582/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Lehrkraft ohne Lehrbefähigung

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 338/16

    Kein Betriebsübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB bei fehlendem Wechsel in der für den

  • BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 573/16

    Betriebsübergang - Spaltung nach dem UmwG - Betriebsspaltung - Zuordnung der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.04.2019 - 2 Sa 2387/18

    Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes - Betriebsteilübergang - Betriebsübergang

    Die Klage war abzuweisen, da die Kündigung vom 28.11.2017 das Arbeitsverhältnis der Parteien zum 28.02.2018 beendet hat (so im Ergebnis auch alle bisher erkennenden Kammern des LAG Berli-Brandenburg, z. B. LAG Berlin-Brandenburg 16.01.2019 - 15 Sa 1307/18 - zit. bei juris, LAG Berlin-Brandenburg 08.02.2019 - 2 Sa 1851/18 - und des LAG Düsseldorf vom 17.10.2018 - 1 Sa 337/18 - zit. nach juris).

    Mit dem LAG Düsseldorf (17.10.2018 - 1 Sa 334/18 [richtig: 1 Sa 337/18 - d. Red.] - Rn. 127) und dem LAG Berlin-Brandenburg (16.01.2019 - 15 Sa 1307/18 -) ist davon auszugehen, dass ein Flugbetrieb als wirtschaftliche Einheit geprägt wird durch die eingesetzten Flugzeuge, die Piloten und die öffentlich-rechtlich erteilten Lizenzen und Genehmigungen einschließlich der Slots.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.07.2019 - 15 Sa 875/19

    Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes - Betriebsteilübergang - wirtschaftliche

    Dies ist auch Basis aller bisherigen LAG-Entscheidungen in Parallelfällen (Vgl. z.B. auch LAG Berlin-Brandenburg - 16.1.2019 - 15 Sa 814/18 und 15 Sa 1307/18; LAG Düsseldorf 17.10.2018 - 1 Sa 334/18 - juris Rn. 128).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.07.2019 - 15 Sa 243/19

    Beabsichtigte Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes; Betriebsteilübergang;

    Dies ist auch Basis aller bisherigen LAG -Entscheidungen in Parallelfällen (Vgl. z.B. auch LAG Berlin-Brandenburg - 16.1.2019 - 15 Sa 814/18 und 15 Sa 1307/18; LAG Düsseldorf 17.10.2018 - 1 Sa 334/18 - juris Rn. 128).
  • ArbG Berlin, 07.02.2019 - 41 Ca 4536/18

    Betriebsübergang - übergangsfähige wirtschaftliche Einheit -

    Es geht nicht um die fehlende Dauerhaftigkeit der konkreten Kommandantenstellung beim einzelnen Flug, sondern um die Dauerhaftigkeit der hierarchisch strukturierten Organisation auf der Ebene der Stationen (a.A. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.01.2019 - 15 Sa 1307/18).(Rn.35).
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