Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - 23 Sa 1133/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,8218
LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - 23 Sa 1133/21 (https://dejure.org/2022,8218)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.03.2022 - 23 Sa 1133/21 (https://dejure.org/2022,8218)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. März 2022 - 23 Sa 1133/21 (https://dejure.org/2022,8218)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,8218) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmeverzug, wörtliches Angebot bei Entfristungsverlangen, Schriftformerfordernis der Befristungsabrede, Scan-Unterschrift nicht ausreichend, Auskunftsverlangen nach DS- GVO und Erfüllung des Verlangens

  • rechtsportal.de

    Annahmeverzug, wörtliches Angebot bei Entfristungsverlangen, Schriftformerfordernis der Befristungsabrede, Scan-Unterschrift nicht ausreichend, Auskunftsverlangen nach DS- GVO und Erfüllung des Verlangens

Kurzfassungen/Presse (14)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Keine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages allein mit Scan der Unterschrift

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der befristete Arbeitsvertrag - und die eingescannte Unterschrift

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages allein mit Scan der Unterschrift ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schriftform der Befristungsabrede; Anrechnung anderweitigen Verdienstes gegen das Annahmeverzugsentgelt; Entfristungsklage als wörtliche Angebot i.S.d. § 295 BGB; Bestimmtheit des Klageantrags

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Schriftformerfordernis nicht erfüllt

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 13.04.2022)

    Eingescannte Unterschrift: Arbeitsvertrag gilt unbefristet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages bei eingescannter Unterschrift

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Befristung eines Arbeitsvertrages mit gescannter Unterschrift ist unwirksam

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages mit Scan eingescannte Unterschrift

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gescannte Unterschrift reicht für wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags nicht aus

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Eingescannte Unterschrift erfüllt Schriftformerfordernis nicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gescannte Unterschrift kann statt befristetem Arbeitsvertrag eine unbefristete Anstellung bedeuten

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Eingescannte Unterschrift verhindert wirksame Befristung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages allein mit eingescannter Unterschrift

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 02.12.2015 - IV ZR 28/15

    Kapitalbildende Lebensversicherung: Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - 23 Sa 1133/21
    Die Verwendung auslegungsbedürftiger Begriffe kommt nur in Betracht, wenn einerseits für den Kläger eine weitere Konkretisierung nicht möglich oder zumutbar ist, andererseits für die Parteien kein Zweifel an ihrem Inhalt besteht, so dass die Reichweite von Antrag und Urteil feststeht (BGH 2. Dezember 2015 - IV ZR 28/15 - Rn. 8).

    Infolgedessen müssen Klageanträge im Zweifel so ausgelegt werden, wie es dem Inhalt des mit der Klage verfolgten materiellen Anspruchs entspricht (BGH 2. Dezember 2015 - IV ZR 28/15 - Rn. 10).

  • BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 407/04

    Verzugslohn bei anderweitigem Verdienst

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - 23 Sa 1133/21
    Die nach § 615 Satz 2 BGB gebotene Anrechnung anderweitigen Verdienstes hindert bereits die Entstehung des Anspruchs aus § 615 Satz 1 BGB und führt nicht bloß zu einer Aufrechnungslage (BAG 22. November 2005 - 1 AZR 407/04 - Rn. 27).

    Dieser Gesamtvergütung ist gegenüberzustellen, was der Arbeitnehmer in der betreffenden Zeit anderweitig erwirbt (st. Rspr., vgl. BAG vom 24. Februar 2016 - 5 AZR 425/15 - Rn. 15; 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 29; 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 33; BAG 22. November 2005 - 1 AZR 407/04 - Rn. 22, jeweils mwN).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - 23 Sa 1133/21
    Dieser Gesamtvergütung ist gegenüberzustellen, was der Arbeitnehmer in der betreffenden Zeit anderweitig erwirbt (st. Rspr., vgl. BAG vom 24. Februar 2016 - 5 AZR 425/15 - Rn. 15; 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 29; 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 33; BAG 22. November 2005 - 1 AZR 407/04 - Rn. 22, jeweils mwN).

    Da die Klägerin im Monat Juli 2020 lediglich vom 22. bis 31.07.2020 mit ihrer Arbeitsleistung zur Verfügung stand, beschränkt sich der Annahmeverzugslohnanspruch für diesen Monat auf der Grundlage eines zur Berechnung anzusetzenden Tagessatzes von einem Dreißigstel des Monatsentgelts (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 -Rn. 22) auf 10/30 des durchschnittlichen Verdienstes von 249 EUR brutto monatlich und damit auf 83 EUR brutto.

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 139/08

    Lenkzeitunterbrechungen - Kurzpausen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - 23 Sa 1133/21
    Ein Globalantrag, der eine Vielzahl von Fallgestaltungen erfasst, ist in vollem Umfang als unbegründet abzuweisen, wenn es darunter Fallgestaltungen gibt, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 36/09 - Rn. 35; 13. Oktober 2009 - 9 AZR 139/08 - Rn. 23).
  • BGH, 03.09.2020 - III ZR 136/18

    Auskunft über Vervielfältigungen der "Kohl-Tonbänder" und sonstiger Unterlagen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - 23 Sa 1133/21
    Wesentlich für die Erfüllung des Auskunftsanspruchs ist daher die - gegebenenfalls konkludente - Erklärung des Auskunftsschuldners, dass die Auskunft vollständig ist (vgl. BGH 3. September 2020 - III ZR 136/18 - Rn. 43 mwN).
  • BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 342/20

    Erteilung einer "Datenkopie" nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - 23 Sa 1133/21
    Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch durch Bezifferung oder gegenständliche Beschreibung so konkret bezeichnet, dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 Abs. 1 ZPO ) klar abgegrenzt ist, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 Abs. 1 ZPO ) erkennbar sind, das Risiko des eventuell teilweisen Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abgewälzt und eine etwaige Zwangsvollstreckung nicht mit einer Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren belastet wird (BAG 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 19; BGH 21. November 2017 - II ZR 180/15 - Rn. 8; 28. November 2002 - I ZR 168/00 - Rn. 46).
  • BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 17/18

    Bereitschaftsdienst in einer Betreuungseinrichtung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - 23 Sa 1133/21
    Es würde nicht weniger als beantragt zugesprochen, sondern etwas anderes (BAG 17. Januar 2019 - 6 AZR 17/18 - Rn. 29 mwN).
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - 23 Sa 1133/21
    Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch durch Bezifferung oder gegenständliche Beschreibung so konkret bezeichnet, dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 Abs. 1 ZPO ) klar abgegrenzt ist, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 Abs. 1 ZPO ) erkennbar sind, das Risiko des eventuell teilweisen Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abgewälzt und eine etwaige Zwangsvollstreckung nicht mit einer Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren belastet wird (BAG 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 19; BGH 21. November 2017 - II ZR 180/15 - Rn. 8; 28. November 2002 - I ZR 168/00 - Rn. 46).
  • BGH, 15.06.2021 - VI ZR 576/19

    Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO gegen eine

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - 23 Sa 1133/21
    Dann kann der Auskunftsberechtigte eine Ergänzung der Auskunft verlangen (BGH 15. Juni 2021 - VI ZR 576/19 - Rn. 19 f. mwN).
  • BGH, 21.11.2017 - II ZR 180/15

    Rückgewährklage eines Kapitalanlegers nach Medienfondsbeteiligung: Derselbe

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - 23 Sa 1133/21
    Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch durch Bezifferung oder gegenständliche Beschreibung so konkret bezeichnet, dass der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 Abs. 1 ZPO ) klar abgegrenzt ist, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 Abs. 1 ZPO ) erkennbar sind, das Risiko des eventuell teilweisen Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abgewälzt und eine etwaige Zwangsvollstreckung nicht mit einer Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren belastet wird (BAG 27. April 2021 - 2 AZR 342/20 - Rn. 19; BGH 21. November 2017 - II ZR 180/15 - Rn. 8; 28. November 2002 - I ZR 168/00 - Rn. 46).
  • BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 235/21

    Personenbezogene Daten - Bestimmtheit des Klageantrags

  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG bei

  • BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 933/13

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform - "Auflockerungsrechtsprechung"

  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 717/14

    Befristung - Schriftform

  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 425/15

    Annahmeverzug - Anrechnung von Zwischenverdienst - Gesamtberechnung

  • BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 563/17

    Befristung nach WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer in der Postdoc-Phase -

  • BAG, 19.05.2004 - 5 AZR 434/03

    Annahmeverzug - fehlender Leistungswille

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.2023 - 3 Sa 33/22

    Auskunftsanspruch - Geldentschädigung - immaterieller Schaden -

    - 23 Sa 1133/21 - ZD 2023, 57 für ein Auskunftsverlangen betreffend die "konkreten personenbezogenen Daten der Klägerin").
  • LAG München, 02.08.2023 - 3 Ta 142/23

    Wertfestsetzung, Auskunftsanpruch, Anspruch auf Kopie, Personalakte,

    Darüber hinaus ist dieser Wert unter Berücksichtigung des mit dem Begehren verbundenen Aufwandes für die in Anspruch genommene Partei angesetzt (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.03.2022 - 23 Sa 1133/21 - Rn. 62; ArbG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2020 - 9 Ca 6557/18 - Rn. 93: ohne Begründung 3.000,00 EUR; a. A. LAG Hessen, Beschluss vom 11.11.2022 - 12 Ta 417/22 - Rn. 17, das den Wert entsprechend dem Herausgabeanspruch von Arbeitspapieren mit 10% Monatsvergütung festsetzt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht