Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2011 - 2 Sa 3/11 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
Art 31 EUGrdRCh, Art 7 EGRL 88/2003, § 13 Abs 2 BUrlG
Vereinbarkeit der Verringerung der Dauer des jährlichen Mindesturlaubs durch Tarifvertrag mit EU-Recht - Abweichung für das Baugewerbe in § 13 Abs 2 BUrlG - BauRTV - Abhängigkeit des Urlaubsanspruchs vom Erreichen einer bestimmten Bruttolohnsumme - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Urlaubsabgeltung während Krankheit des Arbeitnehmers regelt sich nach der Frage der Anwendbarkeit der Grundrechtecharta auf den nationalen Richter; Verringerung des gesetzlichen Mindesturlaubs durch Tarifvertrag; Wegfall des Urlaubsanspruchs bei ...
- Betriebs-Berater
Tarifliche Urlaubsregelung im Baugewerbe
- Betriebs-Berater
Tarifliche Urlaubsregelung im Baugewerbe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verringerung des gesetzlichen Mindesturlaubs durch Tarifvertrag; Wegfall des Urlaubsanspruch bei Nichterreichen einer bestimmten Bruttolohnsumme wegen Krankheit; Vorlagebeschluss an den Gerichtshof der Europäischen Union
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wordpress.com (Kurzinformation)
Tarifliche Reduzierung des Mindesturlaubs auf den Prüfstand
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz, BUrlG), §§ 1, 3, 7, 11 und 13 ; Bundesrahmentarifvertrag Bau (BRTV-Bau), §§ 5.7.2 und 8
Sozialvorschriften
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 24.11.2010 - 10 Ca 6344/10
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2011 - 2 Sa 3/11
- EuGH, 22.10.2012 - C-317/11
Papierfundstellen
- DB 2011, 1696
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - 22 Sa 2313/11
Urlaubsabgeltung bei langandauernde Erkrankung im Baugewerbe; Passivlegitimation …
Einer Vorlage der Frage der Vereinbarkeit mit der jetzt geltenden europarechtlichen Regelungen, insbesondere der Grundrechtecharta bedürfte es nicht, weil das Arbeitsverhältnis der hiesigen Parteien zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des EU-Reformvertrages (01.12.2009) bereits beendet war (anders im Fall LAG Berlin-Brandenburg, Vorlagenbeschluss vom 16.06.2011 - 2 Sa 3/11 - "Reimann").Soweit der Kläger meint, die Kammer hätte die Frage der Vereinbarkeit des Urlaubskassensystems im Baubereich dem EuGH zur Vorabentscheidung vorlegen müssen, verkennt er, dass sich der dem Vorlagebeschluss der Kammer 2 des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (vom 16.06.2011 - 2 Sa 3/11 - Reimann) zugrunde liegende Sachverhalt wesentlich von dem vorliegenden unterscheidet: Dort war das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des EU-Reformvertrages noch nicht beendet und Urlaubsabgeltungsansprüche sind danach fällig geworden.
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