Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2010 - 25 Ta 1628/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,26309
LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2010 - 25 Ta 1628/10 (https://dejure.org/2010,26309)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.08.2010 - 25 Ta 1628/10 (https://dejure.org/2010,26309)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. August 2010 - 25 Ta 1628/10 (https://dejure.org/2010,26309)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 242 BGB, § 114 ZPO, § 2 Abs 1 S 2 Nr 10 NachwG, § 108 GewO, § 4 KSchG
    Prozesskostenhilfe - Verwirkung einer Kündigungsschutzklage - tarifliche Ausschlussfrist - Schadensersatz wegen Verletzung des Nachweisgesetzes - Abrechnungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Prozesskostenhilfe bei Verwirkung des Klagerechts gegen mündliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses; Hinreichende Erfolgsaussicht einer Schadensersatzanklage bei Verletzung der Nachweispflicht und unterlassener Lohnabrechnung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mündliche Kündigung durch Arbeitgeber doch wirksam?

  • Betriebs-Berater

    Verwirkung der Kündigungsschutzklage

  • Betriebs-Berater

    Verwirkung der Kündigungsschutzklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Prozesskostenhilfe bei Verwirkung des Klagerechts gegen mündliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses; hinreichende Erfolgsaussicht einer Schadensersatzanklage bei Verletzung der Nachweispflicht und unterlassener Lohnabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mündliche Kündigung durch Arbeitgeber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mündliche Kündigung immer unbeachtlich?

  • rae-sh.com (Kurzinformation)

    Ist eine mündliche Kündigung wirksam?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2011 - 11 Ta 254/11

    Vollstreckung einer vergleichsweise übernommenen Pflicht zur Erteilung von

    Nach neuerer Rechtsprechung des BAG (BAG 07.09.2009 - 3 AZB 19/09 - NZA 2010, 61) kommt § 888 ZPO nur zum Zuge, wenn es sich um eine Abrechnung nach § 108 GewO handelt, d.h. wenn das Arbeitsentgelt, über das eine Abrechnung erteilt werden soll, tatsächlich gezahlt worden ist, also die Abrechnungsverpflichtung nicht erst die Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs vorbereiten soll (vgl. BAG 12.07.2006 - 5 AZR 646/05 - NZA 2006, 1294; 10.01.2007 - 5 AZR 665/06 - NZA 2007, 679; LAG Hamm 04.08.2010 - 7 Ta 387/10; LAG Berlin-Brandenburg 16.08.2010 - 25 Ta 1628/10 - zitiert nach juris).
  • LAG Hamm, 23.03.2011 - 1 Ta 62/11

    Rechtswidrige Zwangsgeldfestsetzung wegen fehlender Aushändigung einer

    Nach neuerer Rechtsprechung des BAG (BAG 07.09.2009 - 3 AZB 19/09 - NZA 2010, 61) kommt § 888 ZPO zum Zuge, wenn es sich um eine Abrechnung nach § 108 GewO handelt, d. h. wenn das Arbeitsentgelt, über das eine Abrechnung erteilt werden soll, tatsächlich gezahlt worden ist, also die Abrechnungsverpflichtung nicht erst die Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs vorbereiten soll (vgl. BAG 12.07.2006 - 5 AZR 646/05 - NZA 2006, 1294; 10.01.2007 - 5 AZR 665/06 - NZA 2007, 679; LAG Hamm 04.08.2010 - 7 Ta 387/10; LAG Berlin-Brandenburg 16.08.2010 - 25 Ta 1628/10 juris).
  • LAG Hessen, 25.02.2020 - 14 Ta 63/20
    Prozesskostenhilfe darf daher nur dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Sache fernliegend ist (BVerfG 11. März 2010 - 1 BvR 365/09 - NJW 2010, 1657; LAG Berlin-Brandenburg 16. August 2010 - 25 Ta 1628/10 -Juris).
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