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   LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - 21 Sa 201/18   

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https://dejure.org/2018,35993
LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - 21 Sa 201/18 (https://dejure.org/2018,35993)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.08.2018 - 21 Sa 201/18 (https://dejure.org/2018,35993)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. August 2018 - 21 Sa 201/18 (https://dejure.org/2018,35993)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Einhaltung der höchstzulässigen Befristungsdauer nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses einer wissenschaftlichen Hilfskraft bzw. eines akademischen Mitarbeiters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses einer wissenschaftlichen Hilfskraft bzw. eines akademischen Mitarbeiters; Ermittlung der Befristungshöchstdauer

Besprechungen u.ä.

  • ordnungderwissenschaft.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Berechnung der Höchstbefristungsgrenze gem. § 2 Abs.1 Satz 1 und 2 WissZeitVG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 117/14

    Befristung nach dem WissZeitVG - Verlängerung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - 21 Sa 201/18
    Innerhalb der jeweils zulässigen Befristungsdauer sind nach § 2 Abs. 1 Satz 4 WissZeitVG aF auch Verlängerungen eines befristeten Arbeitsvertrags einschließlich des Neuabschlusses nach einer Unterbrechung möglich ( vgl. BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 40 ).

    Dies ist - wie bereits oben unter II. 1. b) aa) (2) (a) ausgeführt worden ist und wie insbesondere die Anrechnungsregelung in § 2 Abs. 3 Satz 1 WissZeitVG aF zeigt ( BAG 9. Dezember 2015 - 7 AZR 117/14 - Rn. 40) - im Rahmen des § 2 Abs. 1 WissZeitVG aF der Fall.

  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12

    Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - 21 Sa 201/18
    Wird ein Arbeitsvertrag mit Wirkung ab einem bestimmten Datum abgeschlossen, ist regelmäßig davon auszugehen, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Beginn des genannten Tages beginnen soll ( vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1057/12 - Rn. 44; BAG 27. Juni 2002 - 2 AZR 382/01 - Rn. 33 zitiert nach juris, NZA 2003, 377 ).
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84

    Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - 21 Sa 201/18
    Auf Rechtsstreitigkeiten über andere Beendigungstatbestände wie die Wirksamkeit einer Befristung sind diese Grundsätze entsprechend anzuwenden ( BAG 13. Juni 1985 - 2 AZR 410/84 -, AP Nr. 19 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht ).
  • BAG, 22.02.1973 - 5 AZR 461/72

    Fortsetzungserkrankung - Lohnfortzahlung - Zusammenrechnung einzelner

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - 21 Sa 201/18
    Anschließend sind die Tage einzeln abzuzählen ( BeckOGK/Fervers, Stand 01.07.2018 § 191 BGB Rn. 5; Staudinger/Reppen, BGB Neubearb. 2014 § 191 Rn. 2; vgl. auch BAG 22. Februar 1973 - 5 AZR 461/72 - Rn. 8 zitiert nach juris, AP Nr. 28 zu § 1 LohnFG ).
  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 382/01

    Fristberechnung einer Probezeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - 21 Sa 201/18
    Wird ein Arbeitsvertrag mit Wirkung ab einem bestimmten Datum abgeschlossen, ist regelmäßig davon auszugehen, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Beginn des genannten Tages beginnen soll ( vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 1057/12 - Rn. 44; BAG 27. Juni 2002 - 2 AZR 382/01 - Rn. 33 zitiert nach juris, NZA 2003, 377 ).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - 21 Sa 201/18
    Nach dem Beschluss des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - ( AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht ) hat ein gekündigter Arbeitnehmer nach dem Ablauf der Kündigungsfrist einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung bis zur endgültigen Klärung der Wirksamkeit der Kündigung, soweit kein überwiegendes schützenswertes Interesse des Arbeitgebers dem Beschäftigungsanspruch entgegensteht.
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - 21 Sa 201/18
    Es kann deshalb auch dahingestellt bleiben, ob es sich bei dem zum Zwecke der Zustellung erst am 2. Februar 2018 zur Post gegebenen und am 6. Februar 2018 dem beklagten Land zugestellten Urteil um ein Urteil ohne Gründe handelt oder ob das Urteil noch vor Ablauf von fünf Monaten seit seiner Verkündung vollständig abgesetzt und mit Unterschrift versehen zur Geschäftsstelle gelangt war ( vgl. dazu Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - LS; zu den unterschiedlichen Anforderungen an die Berufungsbegründung bei verspäteter Absetzung und noch rechtzeitiger Absetzung, aber verspäteter Zustellung des Urteils Schwab/Weth, ArbGG 5. Aufl. § 64 Rn. 174 f. ).
  • BAG, 20.05.2020 - 7 AZR 72/19

    Befristung - Wissenschaftliches Personal an Hochschulen - Höchstbefristungsdauer

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. August 2018 - 21 Sa 201/18 - aufgehoben.
  • LAG Hamm, 28.11.2019 - 11 Sa 381/19
    Der Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg, die Berechnung der Befristungshöchstdauer gemäß § 2 WissZeitVG habe unter Anwendung des § 191 BGB zu erfolgen, sei nicht zu folgen (LAG Berlin-Brandenburg 16.08.2018 - 21 Sa 201/18 -).

    Bei der Berechnung der Dauer von sechs Jahren ist entgegen der Auffassung der Klägerin und entgegen der Rechtsprechung des LAG Berlin-Brandenburg nicht auf die Berechnungsweise gemäß § 191 BGB zurückzugreifen ( LAG Berlin-Brandenburg 16.08.2018 - 21 Sa 201/18 - n. rkr .) (bb).

    bb) Die durch die anrechnungsfähigen Vertragszeiten erreichte Gesamtdauer der Befristungen ist entgegen der Entscheidung des LAG Berlin nicht nach den Vorgaben des § 191 BGB zu berechnen ( LAG Berlin - Brandenburg 16.08.2018 - 21 Sa 201/18 - n.rkr. - ).

    § 191 BGB findet hier keine Anwendung, weil das WissZeitVG sowohl in der Predoc-Phase wie auch in der Postdoc-Phase Verlängerungs- bzw. Nichtanrechnungstatbestände vorsieht, die nicht an einen Jahresraum gebunden sind und so zu ggf. taggenauen Berechnungen führen, weshalb das Tatbestandsmerkmal "nach Jahren bestimmt" nicht erfüllt ist ( Mandler/Wegmann, Berechnung der Höchstbefristungsgrenze gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 WissZeitVG - Anmerkung zu LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. August 2018 - 21 Sa 201/18 - in Ordnung der Wissenschaft (OdW) 2019, 125 - 129 ).

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