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LAG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 25 Sa 1080/10 |
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LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. September 2010 - 25 Sa 1080/10 (https://dejure.org/2010,13450)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- hensche.de
Kündigung: Außerordentlich, Kündigung: Fristlos
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1; ZPO § 286; ZPO § 383
Außerordentliche Kündigung einer Verkäuferin bei Unterschlagung einer Kundenzahlung; Verwertung früherer Niederschriften bei Zeugnisverweigerung im Zivilprozess - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Außerordentliche Kündigung einer Verkäuferin bei Unterschlagung einer Kundenzahlung; Verwertung früherer Niederschriften bei Gebrauchmachen von einem Zeugnisverweigerungsrecht im Zivilprozess
Verfahrensgang
- ArbG Neuruppin, 02.03.2010 - 4 Ca 1424/09
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 25 Sa 1080/10
Wird zitiert von ...
- LSG Bayern, 14.12.2016 - L 10 AL 112/16
Teilerfolg der Klage gegen die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld …
Danach können nicht bestimmte Tatsachen ohne Rücksicht auf die Besonderheit des Einzelfalls stets als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung anerkannt werden, da es im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB keine absoluten Kündigungsgründe gibt (vgl. BAG, Urteil vom 15.11.1984 - 2 AZR 613/83 - juris; LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.09.2010 - 25 Sa 1080/10 - juris).