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   LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12   

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LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 (https://dejure.org/2012,30807)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 (https://dejure.org/2012,30807)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 (https://dejure.org/2012,30807)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfügen eines Verleihers über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung i.R.d. Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Entleiher auch bei einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Rechtsmissbrauch bei nicht nur vorübergehendem Einsatz von Leiharbeitnehmern im Rahmen eines konzerninternen Verleihs

  • Betriebs-Berater

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung führt nicht zu einem AV mit dem Entleiher

  • Betriebs-Berater

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - keine Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung durch konzerneigenes Personaldienstleistungsunternehmen; unbegründete Beschäftigungsklage einer Krankenschwester bei fehlendem Arbeitsverhältnis mit Entleiherin

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auswirkungen nicht nur vorübergehender Arbeitnehmerüberlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung führt nicht zu einem Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung - Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Brandenburg zu den Konsequenzen nicht nur "vorübergehender" Arbeitnehmerüberlassung

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Vorübergehend unklar - Folgen einer nicht mehr vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Werden Leiharbeitnehmer bei dauerhafter Überlassung Arbeitnehmer des Entleihers?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht nur vorrübergehende Arbeitnehmerüberlassung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Leiharbeitnehmern - Längere Überlassung führt nicht zu Arbeitsverhältnis

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer werden auch bei dauerhafter Überlassung keine Arbeitnehmer des Entleihers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung führt nicht zu einem Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher

  • taz.de (Pressebericht, 18.10.2012)

    Musterprozess um Festanstellung: "Vorübergehend" darf Jahre dauern

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Leiharbeiter auch bei dauerhafter Überlassung keine Arbeitnehmer

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Vier Jahre in einem Betrieb und trotzdem kein Arbeitsverhältnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Arbeitsverhältnis auch bei 4-jähriger Arbeitnehmerüberlassung

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerüberlassung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Gibt es für die Arbeitnehmerüberlassung von Leiharbeitnehmern eine Höchstdauer? // Wann liegt durch Beschäftigung von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen eine Umgehung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vor?

Besprechungen u.ä. (4)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beim Teutates! Berliner Rechtsprechungsdurcheinander zur Zeitarbeit

  • faz.net (Entscheidungsbesprechung)

    Können Leiharbeiter einen Arbeitsvertrag mit dem Entleiher verlangen?

  • vdkp.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Vorübergehend" unklar - Folgen einer nicht mehr vorüber-gehenden Arbeitnehmerüberlassung

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung hat kein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher zur Folge

Sonstiges

  • faz.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 10.01.2013)

    Unternehmen muss Leiharbeiter übernehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 844
  • BB 2013, 251
  • DB 2012, 25
  • DB 2013, 293
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12
    Auch wenn in diesen Fällen Arbeitsvermittlung zu vermuten wäre, fehlt es nach Wegfall von § 13 AÜG sowie der Vermutungswirkung in § 1 Abs. 2 2. Alt. an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage (vgl. BAG v. 28.6.2000 - 7 AZR 100/99 - BAGE 95, 165 - 170; BAG v. 2.6.2010 - 7 AZR 946/08 - EzA § 10 AÜG Nr. 13).

    Nachdem § 13 AÜG durch Art. 63 Nr. 9 des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594) mit Wirkung vom 1. April 1997 ersatzlos aufgehoben wurde, gibt es in den Fällen der nach § 1 Abs. 2 AÜG vermuteten Arbeitsvermittlung keine gesetzliche Grundlage mehr für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher (vgl. dazu ausführlich BAG v. 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - BAGE 95, 165-170; BAG v. 2.6.2010 - 7 AZR 946/08 - EzA § 10 AÜG Nr. 13).

    Dagegen wird in den Fällen der vermuteten Arbeitsvermittlung nach § 1 Abs. 2 AÜG das Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher weder unwirksam, noch wird es durch die Überschreitung der zulässigen Höchstdauer beendet (vgl. BAG vom 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - a. a. O; BAG v. 2.6.2010 - 7 AZR 946/08 - a.a.O.).

  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 946/08

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12
    Auch wenn in diesen Fällen Arbeitsvermittlung zu vermuten wäre, fehlt es nach Wegfall von § 13 AÜG sowie der Vermutungswirkung in § 1 Abs. 2 2. Alt. an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage (vgl. BAG v. 28.6.2000 - 7 AZR 100/99 - BAGE 95, 165 - 170; BAG v. 2.6.2010 - 7 AZR 946/08 - EzA § 10 AÜG Nr. 13).

    Nachdem § 13 AÜG durch Art. 63 Nr. 9 des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594) mit Wirkung vom 1. April 1997 ersatzlos aufgehoben wurde, gibt es in den Fällen der nach § 1 Abs. 2 AÜG vermuteten Arbeitsvermittlung keine gesetzliche Grundlage mehr für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher (vgl. dazu ausführlich BAG v. 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - BAGE 95, 165-170; BAG v. 2.6.2010 - 7 AZR 946/08 - EzA § 10 AÜG Nr. 13).

    Dagegen wird in den Fällen der vermuteten Arbeitsvermittlung nach § 1 Abs. 2 AÜG das Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher weder unwirksam, noch wird es durch die Überschreitung der zulässigen Höchstdauer beendet (vgl. BAG vom 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - a. a. O; BAG v. 2.6.2010 - 7 AZR 946/08 - a.a.O.).

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12
    Die Überlassung auf unbestimmte Dauer stand nach der Aufhebung der Höchstüberlassungsgrenze in § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG a.F. dem Vorliegen von Arbeitnehmerüberlassung grundsätzlich nicht entgegen (BAG vom 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - BAGE 113, 218 ff.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2008 - 3 TaBV 12/08

    Einstellung, Leiharbeitnehmer, Betriebsrat, Zustimmungsersetzung,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12
    2.1.2.1 Zum Teil wird in der Literatur und in der Rechtsprechung u.a. zur Arbeitnehmerüberlassung im Konzern vertreten, der Verleiher, der nicht nur vorübergehend verleihe, trete nur als Strohmann bzw. Scheinverleiher auf (vgl. Schüren, AÜG 4. Aufl. 2010 § 1 Rd.-Ziffer 369 ff; LAG Schleswig-Holstein v. 18.06.2008 - DB 2008, 2428; Däubler AiB 2008, 524).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95

    Mitbestimmung bei Bildschirmarbeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12
    Die Verpflichtung zur richtlinienkonformen Auslegung besteht mit Inkrafttreten des die Richtlinie umsetzenden Gesetzes oder aber mit Ablauf der Umsetzungsfrist (BAG v. 2.4.1996 - 1 ABR 47/95 - AP BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 5).
  • BAG, 30.03.2004 - 1 AZR 7/03

    Nachteilsausgleich - Informationspflicht nach § 118 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 111 S.

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12
    Der Gehalt einer nach Wortsinn, Systematik und Zweck eindeutigen Regelung kann nicht im Wege der richtlinienkonformen Auslegung in sein Gegenteil verkehrt werden (BAG v. 30.03.2004 - 1 AZR 7/03 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 47).
  • BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 674/05

    Sozialkassenverfahren - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12
    Die analoge Anwendung einer Vorschrift setzt voraus, dass eine vom Gesetzgeber unbeabsichtigt gelassene Lücke vorliegt und diese Planwidrigkeit aufgrund konkreter Umstände positiv festgestellt werden kann, weil sonst jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden könnte (vgl. BAG vom 13.12.2006 - 10 AZR 674/05; BGH 13.04.2006 - IX ZR 22/05 - BGHZ 167, 178).
  • BGH, 13.04.2006 - IX ZR 22/05

    Abgrenzung von Alt- und Neumasseverbindlichkeiten; Rangfolge der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12
    Die analoge Anwendung einer Vorschrift setzt voraus, dass eine vom Gesetzgeber unbeabsichtigt gelassene Lücke vorliegt und diese Planwidrigkeit aufgrund konkreter Umstände positiv festgestellt werden kann, weil sonst jedes Schweigen des Gesetzgebers - also der Normalfall, wenn er etwas nicht regeln will - als planwidrige Lücke im Wege der Analogie von den Gerichten ausgefüllt werden könnte (vgl. BAG vom 13.12.2006 - 10 AZR 674/05; BGH 13.04.2006 - IX ZR 22/05 - BGHZ 167, 178).
  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung

    (cc) Unerheblich ist, ob in Fällen der nicht mehr nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer entsteht (bejahend insoweit zB LAG Berlin-Brandenburg 9. Januar 2013 - 15 Sa 1635/12 -; verneinend zB LAG Berlin-Brandenburg 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 -) .
  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Zu Recht ist jedoch ein anderer Teil der Rechtsprechung und des Schrifttums der Ansicht, dass eine nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung iSv. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG nicht zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer führt (LAG Düsseldorf 21. Juni 2013 - 10 Sa 1747/12 -; LAG Berlin-Brandenburg 16. April 2013 - 16 Sa 1637/12 - sowie 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 -; Bissels jurisPR-ArbR 32/2013 Anm. 3; Boemke/Lembke AÜG 3. Aufl. § 1 Rn. 115; Giesen FA 2012, 66, 68; Hamann RdA 2011, 321, 327; ders. jurisPR-ArbR 10/2013 Anm. 1; Kielkowski/Krannich jurisPR-ArbR 46/2013 Anm. 2; Krannich/Simon BB 2012, 1414, 1418) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12

    Dauerverleih - institutioneller Rechtsmissbrauch bei konzerninterner

    Ob ein nicht gebilligtes Umgehungsgeschäft vorliege, lasse sich jedoch nur nach der bei Abschluss des Vertrages gültigen Rechtslage beurteilen (16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - Juris Rdnr. 45f).

    Ist - wie hier - schon vor den obigen Stichtag einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erteilt worden, so ist im Hinblick auf die Sanktionen gem. §§ 9 Ziff. 1, 10 I AÜG nicht nur zu prüfen, ob eine Erlaubnis vorliegt (so LAG Berlin-Brandenburg 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - Juris Rdnr. 27), sondern es ist auch festzustellen, welchen Inhalt sie nunmehr hat.

    Andere gehen davon aus, dass mangels ausdrücklicher Sanktion die §§ 9, 10 AÜG analog heranzuziehen sind (Düwell dbr 7/2011, 10, 12; Bartl/Romanowski NZA 2012, 845, 846; ablehnend LAG Berlin-Brandenburg 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - Juris).

  • ArbG Frankfurt/Oder, 07.08.2013 - 6 Ca 154/13

    Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Pflicht der Behörde zum

    Eine gesetzliche Regelung, nach der in den Fällen vermuteter Arbeitsvermittlung auch ohne Vertrag zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis entsteht, gibt es nicht (vgl. BAG, Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - a. a. O., m. w. N.; bestätigt wohl durch BAG, Urteil vom 15.05.2013 - 7 AZR 494/11 - a. a. O.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - Juris, m. w. N., nicht rechtskräftig, Revision beim BAG eingelegt unter dem Aktenzeichen 10 AZR 111/13; LAG Niedersachsen, Urteil vom 03.05.2011 - 3 Sa 1432/10 - a. a. O., m. w. N. auf die Rechtsprechung des BAG, so u. a. Urteil vom 19.03.2003 - 7 AZR 267/02 - EzA § 1 AÜG Nr. 12).

    Im Hinblick auf die ihm bekannte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht, mit der eine solche Sanktion mehrfach verneint wurde, ist davon auszugehen, dass sich der Gesetzgeber bei der letzten Änderung des AÜG mit Wirkung zum 01.12.2011 bewusst gegen eine entsprechende Sanktion entschieden hat (so auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - a. a. O.).

    In den Fällen der vermuteten Arbeitsvermittlung nach § 1 Abs. 2 AÜG dagegen ist das Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher gerade nicht unwirksam, weshalb es eines weiterreichenden Schutzes des Leiharbeitnehmers nicht bedarf (BAG, Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - a. a. O.; so wohl auch BAG, Urteil vom 15.05.2013 - 7 AZR 494/11 - a. a. O.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - a. a. O.).

    Ein Rechtsmissbrauch liegt dann vor, wenn ein Vertragspartner eine an sich rechtlich mögliche Gestaltung in einer mit Treu und Glauben unvereinbaren Weise ausschließlich dazu verwendet, sich zum Nachteil des anderen Vertragspartners Vorteile zu verschaffen, die nach dem Zweck der Norm und des Rechtsinstituts nicht vorgesehen sind ("institutioneller Rechtsmissbrauch", vgl. zu dieser Problematik: BAG, Urteil vom 18.07.2012 - 7 AZR 443/09 - a. a. O., m. w. N.; LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - a. a. O.) oder wenn ein sog. Strohmanngeschäft vorliegt, nach dem der Verleiher lediglich als Scheinverleiher auftritt, weil das Einsatzunternehmen ausschließlicher Empfänger der Arbeitsleistung ist und sich des Verleihers als Strohmann bedient, um geltende Gesetze umgehen zu können (vgl. zu dieser Problematik: Schüren, AÜG, 4. Auflage 2010, § 1 Rnrn. 369 ff.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - a. a. O.).

    Der Überlassung auf unbestimmte Dauer stand nach der Aufhebung der Höchstüberlassungsgrenze in § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG a. F. zunächst kein Verbot entgegen (vgl. hierzu: BAG, Beschluss vom 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - BAGE 113, 218 ff.; wohl auch BAG, Urteil vom 15.05.2013 - 7 AZR 494/11 - a. a. O.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - a. a. O., m. w. N.).

    Selbst wenn dem so wäre, erlaubte dieser Umstand der rein konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung für sich allein noch nicht die Annahme, der Fa. T. sei es als eigenständige Gesellschaft gleichgültig, welche Gewinne und Verluste entstünden, auch wenn letztere möglicherweise durch Gewinn- und Verlustübernahmen innerhalb des Konzerns abgemildert würden (eine konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung für zulässig erachtend: LAG Niedersachsen, Urteil vom 03.05.2011 - 3 Sa 1432/10 - a. a. O., m. w. N.; dies bestätigend wohl BAG, Urteil vom 15.05.2013 - 7 AZR 494/11 - a. a. O.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - a. a. O.).

    Ein solcher Verstoß lässt sich aber nur am Maßstab der bei Abschluss des Vertrages gültigen Rechtslage beurteilen (so auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - Juris, a. a. O., m. w. N. und wohl auch LAG Niedersachsen, Urteil vom 03.05.2011 - 3 Sa 1432/10 - a. a. O. und BAG, Urteil vom 15.05.2013 - 7 AZR 494/11 - a. a. O.).

  • ArbG Frankfurt/Oder, 17.04.2013 - 6 Ca 1754/12

    "Vorübergehend" i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG und die Pflicht der Behörde zum

    Eine gesetzliche Regelung, nach der in den Fällen vermuteter Arbeitsvermittlung auch ohne Vertrag zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis entsteht, gibt es nicht (vgl. zu dieser Problematik: BAG, Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - a. a. O., m. w. N.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - Juris, m. w. N., nicht rechtskräftig, Revision beim BAG eingelegt unter dem Aktenzeichen 10 AZR 111/13).

    In den Fällen der vermuteten Arbeitsvermittlung nach § 1 Abs. 2 AÜG dagegen ist das Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher gerade nicht unwirksam, weshalb es eines weiterreichenden Schutzes des Leiharbeitnehmers nicht bedarf (BAG, Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - a. a. O.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - a. a. O.).

    Ein Rechtsmissbrauch liegt dann vor, wenn ein Vertragspartner eine an sich rechtlich mögliche Gestaltung in einer mit Treu und Glauben unvereinbaren Weise ausschließlich dazu verwendet, sich zum Nachteil des anderen Vertragspartners Vorteile zu verschaffen, die nach dem Zweck der Norm und des Rechtsinstituts nicht vorgesehen sind ("institutioneller Rechtsmissbrauch", vgl. zu dieser Problematik: LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12 - a. a. O.) oder wenn ein sog. Strohmanngeschäft vorliegt, nach dem der Verleiher lediglich als Scheinverleiher auftritt, weil das Einsatzunternehmen ausschließlicher Empfänger der Arbeitsleistung ist und sich des Verleihers als Strohmann bedient, um geltende Gesetze umgehen zu können (vgl. zu dieser Problematik: Schüren, AÜG, 4. Auflage 2010, § 1 Rnrn. 369 ff.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - a. a. O.).

    Der Überlassung auf unbestimmte Dauer stand nach der Aufhebung der Höchstüberlassungsgrenze in § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG a. F. mit Wirkung zum 01.04.1997 zunächst kein Verbot entgegen (vgl. hierzu: BAG, Beschluss vom 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - BAGE 113, 218 ff.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - a. a. O., m. w. N.).

    Ein solcher Verstoß lässt sich aber nur am Maßstab der bei Abschluss des Vertrages gültigen Rechtslage beurteilen (so auch LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - Juris, a. a. O., m. w. N.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12

    Besetzung eines Dauerarbeitsplatzes mit Leiharbeitnehmern - Wechsel der

    Insbesondere kommt bei einem Verstoß gegen § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer zustande ( LAG Berlin-Brandenburg 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - nv.; Krannich/Simon BB 2012, 1414, 1418; a.A. Bartl/Romanowski, a.a.O. S. 846) .

    Eine analoge Anwendung des § 10 Abs. 1 S.1 AÜG kommt ebenfalls nicht in Betracht, da es bereits an einer planwidrigen Regelungslücke fehlt ( LAG Berlin-Brandenburg 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - nv .) Denn obwohl bereits während des Gesetzgebungsverfahrens darauf hingewiesen wurde, dass § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG keine Rechtsfolge für den Fall einer nicht nur vorübergehenden Überlassung anordnet ( vgl. Hamann, a.a.O., S. 74 f.; Krannich/Simon, a.a.O., S. 1418 ), hat der Gesetzgeber von einer entsprechenden Regelung abgesehen.

  • LAG Düsseldorf, 21.06.2013 - 10 Sa 1747/12

    Kettenbefristung und Leiharbeit im Konzern

    Jedenfalls für Verträge, die vor Änderung von § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG abgeschlossen wurden, kann auch kein nach § 242 BGB rechtsmissbräuchliches Schein- oder Strohmanngeschäft angenommen werden (im Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 -, juris und entgegen LAG Berlin-Brandenburg, Teilurteil vom 09. Januar 2013 - 15 Sa 1635/12 -, juris).

    Wie die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in ihrer Entscheidung vom 16. Oktober 2012 zutreffend herausgearbeitet hat, lässt sich die für eine analoge Anwendung erforderliche planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes insbesondere deshalb bejahen, weil der Gesetzgeber § 1 AÜG und die folgenden Normen seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 28. Juni 2000 mehrmals geändert hat, ohne die vom Bundesarbeitsgericht in der genannten Entscheidung (BAG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 -, juris) vermisste, für die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses aber ausdrücklich für erforderlich erachtete gesetzliche Grundlage zu schaffen (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 -, juris, Rn. 21).

    Das hat die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zutreffend herausgearbeitet (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 -, juris, Rn. 46).

  • BAG, 03.06.2014 - 9 AZR 111/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 16 Sa 1637/12

    Arbeitnehmerüberlassung - kein Arbeitsverhältnis mit Entleiher

    Denn mittlerweile ist nicht nur § 13 AÜG, der früher die Arbeitsvermittlung geregelt hat, weggefallen, sondern auch die Vermutungswirkung bei Überschreiten der Höchstdauer, ohne dass der Gesetzgeber diese Vermutung wieder auf die nicht "vorübergehende" Arbeitnehmerüberlassung erstreckt hätte (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 - zitiert nach juris, dort Rz. 33).

    Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat im Urteil vom 16. Oktober 2012 (- 7 Sa 1182/12 - zitiert nach juris, dort Rz. 35 ff.) ausgeführt:.

    Ein solcher Verstoß lässt sich aber nur anhand der bei Abschluss des Vertrages gültigen Rechtslage beurteilen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 - zitiert nach juris, dort Rz. 46) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 16 Sa 2355/12

    Arbeitnehmerüberlassung - kein Arbeitsverhältnis mit Entleiher

    Denn mittlerweile ist nicht nur § 13 AÜG, der früher die Arbeitsvermittlung geregelt hat, weggefallen, sondern auch die Vermutungswirkung bei Überschreiten der Höchstdauer, ohne dass der Gesetzgeber diese Vermutung wieder auf die nicht "vorübergehende" Arbeitnehmerüberlassung erstreckt hätte (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 - zitiert nach juris, dort Rz. 33) .

    Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat im Urteil vom 16. Oktober 2012 (7 Sa 1182/12 - zitiert nach juris, dort Rz. 35 ff.) ausgeführt:.

    Ein solcher Verstoß lässt sich aber nur anhand der bei Abschluss des Vertrages gültigen Rechtslage beurteilen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 7 Sa 1182/12 - zitiert nach juris, dort Rz. 46) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2013 - 3 TaBV 1983/12

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats - unzulässige nicht nur

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2013 - 11 Sa 112/13

    Rechtsmissbräuchliche Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.04.2013 - 4 TaBV 2094/12

    Einstellung von Leiharbeitern auf Dauerarbeitsplätze - Zustimmungsverweigerung

  • LAG Düsseldorf, 21.06.2013 - 10 Sa 1513/12

    Auch bei einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung kein

  • LAG Saarland, 18.12.2013 - 2 TaBV 2/13

    Rechtsfolgen bei nicht nur vorübergehender Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2013 - 9 TaBV 2112/12

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei befristeter Einstellung von

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2013 - 9 TaBV 2113/12

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei befristeter Einstellung von

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 24 TaBV 1868/12

    Zustimmungsersetzung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern - Feststellung der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 24 TaBV 1869/12

    Zustimmungsersetzung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern - Feststellung der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - 18 TaBV 2150/12

    Einstellung von Leiharbeitnehmern - Zustimmungsverweigerung

  • ArbG Cottbus, 24.04.2013 - 2 Ca 424/12

    Einsatz Leiharbeitnehmer auf Dauerarbeitsplatz - vorübergehende

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.09.2013 - 12 Sa 1028/13

    Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - keine Begründung eines

  • ArbG Iserlohn, 11.11.2015 - 1 Ca 560/15

    Annahme eines Arbeitsvertragsangebots als Pflicht i.R.e. Schadensersatzanspruchs;

  • ArbG Cottbus, 24.04.2013 - 2 Ca 1364/12

    Einsatz Leiharbeitnehmer auf Dauerarbeitsplatz - vorübergehende

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - 18 Sa 845/13

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher - nicht nur vorübergehende

  • LAG München, 27.03.2013 - 8 TaBV 110/12

    Einstellung Leiharbeitnehmer, Beteiligung Betriebsrat

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