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   LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2019 - 21 Sa 852/18   

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https://dejure.org/2019,6870
LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2019 - 21 Sa 852/18 (https://dejure.org/2019,6870)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.01.2019 - 21 Sa 852/18 (https://dejure.org/2019,6870)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Januar 2019 - 21 Sa 852/18 (https://dejure.org/2019,6870)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEntG § 14
    Bürgenhaftung - Unternehmerbegriff

  • rechtsportal.de

    Keine Unternehmereigenschaft im Sinne von § 14 AEntG bei Bauherren oder Letztbestellern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Keine Unternehmereigenschaft im Sinne von § 14 AEntG bei Bauherren oder Letztbestellern; Kein Eingriff in die Berufs(-ausübungs-)freiheit bei Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns; Keine Ungleichbehandlung durch sachgerechte gesetzgeberische Maßnahmen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.01.2018 - 21 Sa 1231/17

    Bürgenhaftung von Unternehmen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2019 - 21 Sa 852/18
    Zur Begründung hat es im Wesentlichen die Entscheidungsgründe des Urteils des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Januar 2018 - 21 Sa 1231/17 - im Wortlaut wiedergegeben und sich diesen angeschlossen.

    a) Die Kammer hält an ihrer in der Entscheidung vom 25. Januar 2018 - 21 Sa 1231/17 - in einem Parallelverfahren vertretenen Auffassung zur Auslegung des § 14 AEntG , der sich das Arbeitsgericht angeschlossen hat, fest.

  • BVerfG, 02.02.2009 - 1 BvR 2553/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Heranziehung zur Insolvenzgeld-Umlage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2019 - 21 Sa 852/18
    Allerdings muss er seine Auswahl sachgerecht treffen (vgl. BVerfG 2. Februar 2009 - 1 BvR 2553/08 - Rn. 21).
  • BGH, 09.01.2013 - VIII ZR 94/12

    Zulässigkeit einer Saldoklage bei Mietrückständen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2019 - 21 Sa 852/18
    Eine Bezifferung der für die einzelnen Kalendermonate geltend gemachten Entgeltansprüche war nicht erforderlich, da der Kläger keine Teilforderungen geltend macht, sondern für den Zeitraum vom 28. Juli bis zum 20. September 2014 und den Zeitraum vom 22. September bis zum 17. Oktober 2014 jeweils das gesamte ausstehende Nettoarbeitsentgelt einklagt (vgl. dazu BGH 9. Januar 2013 - VIII ZR 94/12 - Rn. 10 ff.).
  • BAG, 16.10.2019 - 5 AZR 80/19

    Bürgenhaftung für Arbeitsentgeltansprüche nach dem AEntG

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. Januar 2019 - 21 Sa 852/18 - wird zurückgewiesen.
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