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   LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2020 - 9 Sa 434/19   

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https://dejure.org/2020,6126
LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2020 - 9 Sa 434/19 (https://dejure.org/2020,6126)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.01.2020 - 9 Sa 434/19 (https://dejure.org/2020,6126)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Januar 2020 - 9 Sa 434/19 (https://dejure.org/2020,6126)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1 ; BGB § 241 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 103 Abs. 1 S. 3
    Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung wegen in-Abrede-stellens nationalsozialistischer Verbrechen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung wegen in-Abrede-stellens nationalsozialistischer Verbrechen; Auch erstmalige Rufschädigung als wichtiger Kündigungsgrund

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Verstoß gegen Pflicht zur Rücksichtnahme

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Leugnen des Holocausts rechtfertigt Kündigung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Leugnen des Holocausts rechtfertigt Kündigung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Leugnen des Holocausts rechtfertigt Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 247
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2020 - 9 Sa 434/19
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 13; 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 15, BAGE 146, 303; BAG, Urteil vom 26. März 2015 - 2 AZR 517/14 -, Rn. 20, juris).

    b) Es handelt sich hier um eine Pflichtverletzung deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist, weshalb eine vorherige Abmahnung entbehrlich ist (BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 -, BAGE 150, 109-116, Rn. 22).

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2020 - 9 Sa 434/19
    Der Arbeitnehmer hat seine Arbeitspflichten so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung und Tätigkeit im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben verlangt werden kann (vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 293/09 - Rn. 19; 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - Rn. 20, BAGE 132, 72; BAG, Urteil vom 08. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 -, Rn. 19, juris).
  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2020 - 9 Sa 434/19
    Der Arbeitnehmer hat seine Arbeitspflichten so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung und Tätigkeit im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben verlangt werden kann (vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 293/09 - Rn. 19; 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - Rn. 20, BAGE 132, 72; BAG, Urteil vom 08. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 -, Rn. 19, juris).
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09

    Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer-

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2020 - 9 Sa 434/19
    Der Arbeitnehmer hat seine Arbeitspflichten so zu erfüllen und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung und Tätigkeit im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben verlangt werden kann (vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 293/09 - Rn. 19; 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - Rn. 20, BAGE 132, 72; BAG, Urteil vom 08. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 -, Rn. 19, juris).
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 517/14

    Außerordentliche Kündigung - Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2020 - 9 Sa 434/19
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 13; 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 15, BAGE 146, 303; BAG, Urteil vom 26. März 2015 - 2 AZR 517/14 -, Rn. 20, juris).
  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.01.2020 - 9 Sa 434/19
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 13; 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 15, BAGE 146, 303; BAG, Urteil vom 26. März 2015 - 2 AZR 517/14 -, Rn. 20, juris).
  • ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22

    Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit

    Verletzungen dieser Rücksichtnahmepflicht können "an sich" geeignet sein, einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB abzugeben (BAG 08.05.2014 ‒ 2 AZUR 249/13, NZA 2014, 1258, 1260, Rn. 19; LAG Berlin-Brandenburg 17.01.2020 ‒ 9 Sa 434/19, NZA-RR 2020, 247, 249, Rn. 42 ff.).
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