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   LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - 20 Sa 956/16   

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https://dejure.org/2017,40561
LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - 20 Sa 956/16 (https://dejure.org/2017,40561)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.01.2017 - 20 Sa 956/16 (https://dejure.org/2017,40561)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Januar 2017 - 20 Sa 956/16 (https://dejure.org/2017,40561)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung - Hörbehinderte Beschäftigte - Entschädigungsansprüche bei Verstoß des Arbeitgebers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des Arbeitgebers gegenüber höher eingeschränkten Mitarbeitern hinsichtlich eines über Monitore übertragenen Informationsangebots

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Informationssendungen am Arbeitsplatz - Anspruch und Durchsetzung einer behinderungsgerechten Gestaltung des Arbeitsumfelds

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Informationssendungen am Arbeitsplatz - Anspruch und Durchsetzung einer behinderungsgerechten Gestaltung des Arbeitsumfelds

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 402/14

    Entschädigung nach dem AGG - Präventionsverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - 20 Sa 956/16
    Dabei kann die Benachteiligung statt in einem aktiven Tun auch in einem Unterlassen liegen (vgl. BT-Drs. 16/1780 S. 32; BAG 20. Juni 2013 - 8 AZR 482/12 - Rn. 34; 21. Juni 2012 - 8 AZR 364/11 - Rn. 25, BAGE 142, 158 ; BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 -, BAGE 155, 61 -69, Rn. 16).

    Dabei geht die Kammer davon aus, dass § 3 Abs. 1 AGG unionsrechtskonform dahin auszulegen ist, dass eine Diskriminierung wegen einer Behinderung auch dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber dem behinderten Arbeitnehmer angemessene Vorkehrungen i. S. v. Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG sowie von Art. 27 Abs. 1 Satz 2 Buchst. i i. V. m. Art. 2 Unterabs. 3 und Unterabs. 4 der UN-BRK versagt (so BAG "spricht viel dafür", Urteil vom 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 -, BAGE 155, 61 -69, Rn. 19).

    Der Umstand, dass die UN-BRK seit ihrem Inkrafttreten integrierender Bestandteil der Unionsrechtsordnung ist, führt darüber hinaus dazu, dass auch die Richtlinie 2000/78/EG ihrerseits nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen auszulegen ist (EuGH 11. April 2013 - C-335/11 u. a. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 28 bis 32; BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 -, BAGE 155, 61 -69, Rn. 20).

  • EuGH, 25.04.2013 - C-81/12

    Homophobe Äußerungen des "Patrons" eines Profifußballvereins können dazu führen,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - 20 Sa 956/16
    Sie muss einen tatsächlichen und wirksamen rechtlichen Schutz der aus dem Unionsrecht hergeleiteten Rechte gewährleisten (vgl. EuGH 25. April 2013 - C-81/12 [Asociatia ACCEPT] - Rn. 63; 22. April 1997 - C-180/95 [Draehmpaehl] - Rn. 24, 39 f., Slg. 1997, I-2195).

    Die Härte der Sanktionen muss der Schwere des Verstoßes entsprechen - indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gewährleistet -, zugleich aber den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (EuGH 25. April 2013 - C-81/12 [Asociatia ACCEPT] - Rn. 63 mwN).

  • EuGH, 11.04.2013 - C-335/11

    Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine physische, geistige oder

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - 20 Sa 956/16
    Die Bestimmungen der UN-BRK sind Bestandteil der Unionsrechtsordnung (EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 28 ff.) und damit zugleich Bestandteil des - ggf. unionsrechtskonform auszulegenden - deutschen Rechts (BAG 4. November 2015 - 7 ABR 62/13 - Rn. 27; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 53, BAGE 147, 60 ).

    Der Umstand, dass die UN-BRK seit ihrem Inkrafttreten integrierender Bestandteil der Unionsrechtsordnung ist, führt darüber hinaus dazu, dass auch die Richtlinie 2000/78/EG ihrerseits nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen auszulegen ist (EuGH 11. April 2013 - C-335/11 u. a. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 28 bis 32; BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 -, BAGE 155, 61 -69, Rn. 20).

  • EuGH, 22.04.1997 - C-180/95

    SOZIALPOLITIK

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - 20 Sa 956/16
    Sie muss einen tatsächlichen und wirksamen rechtlichen Schutz der aus dem Unionsrecht hergeleiteten Rechte gewährleisten (vgl. EuGH 25. April 2013 - C-81/12 [Asociatia ACCEPT] - Rn. 63; 22. April 1997 - C-180/95 [Draehmpaehl] - Rn. 24, 39 f., Slg. 1997, I-2195).
  • OLG Frankfurt, 12.11.1996 - 6 W 145/96
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - 20 Sa 956/16
    Die erkennende Kammer geht allerdings davon aus, dass es dem Kläger frei steht, anstelle des Vollstreckungsverfahrens nach § 890 ZPO mit einer weiteren Klage gegen den "Verletzer" vorzugehen, wenn der bereits vorhandene Titel auslegungsbedürftig ist und Unsicherheit über die Tragweite der vergleichsweisen Vereinbarungen bestehen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. November 1996 - 6 W 145/96 -, Rn. 3, juris).
  • BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 662/13

    Frist des § 15 Abs. 4 AGG - Anwendbarkeit des § 167 ZPO

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - 20 Sa 956/16
    Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls - wie etwa die Art und Schwere der Benachteiligung, ihre Dauer und Folgen, der Anlass und der Beweggrund des Handelns - und der Sanktionszweck der Entschädigungsnorm zu berücksichtigen (BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 -, BAGE 148, 158 -167, Rn. 44).
  • BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 1010/13

    Videoaufnahme eines Arbeitnehmers - Veröffentlichung - Unterlassungsanspruch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - 20 Sa 956/16
    Bei Dauertatbeständen - wie vorliegend - beginnt die Frist erst mit der letzten Benachteiligungshandlung zu laufen (zur vergleichbaren Persönlichkeitsrechtsverletzung: BAG 11. Dezember .2014 - 8 AZR 1010/13, juris).
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - 20 Sa 956/16
    Auf ein Verschulden der Beklagten kommt es dabei nicht an (BAG, Urteil vom 11. August 2016 - 8 AZR 375/15 -, Rn. 17, juris).
  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 62/13

    Schwerbehindertenvertretung - Konzern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - 20 Sa 956/16
    Die Bestimmungen der UN-BRK sind Bestandteil der Unionsrechtsordnung (EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 28 ff.) und damit zugleich Bestandteil des - ggf. unionsrechtskonform auszulegenden - deutschen Rechts (BAG 4. November 2015 - 7 ABR 62/13 - Rn. 27; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 53, BAGE 147, 60 ).
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - 20 Sa 956/16
    Die Bestimmungen der UN-BRK sind Bestandteil der Unionsrechtsordnung (EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 28 ff.) und damit zugleich Bestandteil des - ggf. unionsrechtskonform auszulegenden - deutschen Rechts (BAG 4. November 2015 - 7 ABR 62/13 - Rn. 27; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 53, BAGE 147, 60 ).
  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12

    AGG - Schadensersatz - Benachteiligung wegen der Weltanschauung

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11

    Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche

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