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   LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 15 Sa 814/18   

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https://dejure.org/2019,6476
LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 15 Sa 814/18 (https://dejure.org/2019,6476)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.01.2019 - 15 Sa 814/18 (https://dejure.org/2019,6476)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Januar 2019 - 15 Sa 814/18 (https://dejure.org/2019,6476)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Beendigung der Arbeitsverhältnisse der Flugzeugführer der in Insolvenz gefallenen R-Berlin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a
    Beendigung der Arbeitsverhältnisse der Flugzeugführer der in Insolvenz gefallenen R-Berlin

  • rechtsportal.de

    BGB § 613a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kündigungsschutzklagen von Beschäftigten der Air Berlin abgewiesen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Teilweise Parallelentscheidung zu LAG 7 Sa 795/18 v. 15.01.2019 sowie 9 Sa 799/18 v. 08.01.2019 u.a.; Wet Lease als wirtschaftliche Einheit

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Abweisung von Kündigungsschutzklagen von Beschäftigten der Air Berlin ab

Sonstiges

  • berlin.de (Terminmitteilung)

    Kündigungsschutzklagen Air Berlin

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.01.2019 - 1 Sa 334/18

    Beendetes Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag, Auslegung, Bereitschaftsdienst,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 15 Sa 814/18
    Mit dem LAG Düsseldorf (17.10.2018 - 1 Sa 334/18 - Rn. 127) ist davon auszugehen, dass ein Flugbetrieb als wirtschaftliche Einheit geprägt wird durch die eingesetzten Flugzeuge, die Piloten und die öffentlich-rechtlich erteilten Lizenzen und Genehmigungen einschließlich der Slots.

    Auch das LAG Düsseldorf (17.10.2018 - 1 Sa 334/18 - juris Rn. 128) sieht keinen Ansatzpunkt für eine Betriebsübernahme im Ganzen, worauf zusätzlich verwiesen wird.

    Aus dem Akteninhalt ergibt sich ein solcher Verstoß auch nicht (Vgl. LAG Düsseldorf 17.10.2018 - 1 Sa 334/18 - juris Rn. 159ff u. 169ff), wobei auf die dortigen Ausführungen Bezug genommen wird.

    Für einen solchen ist in rechtlicher Hinsicht unstreitig aufgrund des Betriebssitzes die Bundesagentur für Arbeit Berlin-Nord zuständig (So auch LAG Düsseldorf 17.10.2018 - 1 Sa 334/18 - Rn. 189ff).

  • EuGH, 06.03.2014 - C-458/12

    Amatori u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Übergang von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 15 Sa 814/18
    Die wirtschaftliche Einheit muss vor dem Übergang insbesondere über eine ausreichende funktionelle Autonomie bezogen auf die Leitung der Arbeitnehmergruppe verfügen (EuGH 06.03.2014 - C-458/12 - Amatori Rn. 31f).(Rn.155).

    Die wirtschaftliche Einheit muss vor dem Übergang insbesondere über eine ausreichende funktionelle Autonomie verfügen, "wobei sich der Begriff der Autonomie auf die Befugnisse bezieht, die der Leitung der betreffenden Gruppe von Arbeitnehmern eingeräumt sind, um die Arbeit dieser Gruppe relativ frei und unabhängig zu organisieren und insbesondere Weisungen zu erteilen und Aufgaben auf die zu dieser Gruppe gehörenden untergeordneten Arbeitnehmer zu verteilen, ohne dass andere Organisationsstrukturen des Arbeitgebers dabei dazwischengeschaltet sind." (EuGH 06.03.2014 - C-458/12 - Amatori Rn. 31f).

    Auch später wurde ein solcher Zusammenhang nur deswegen erwähnt, weil die zuvor gezogene Schlussfolgerung im Hinblick auf die Autonomie der Leitung nach Ansicht des EuGH hierdurch "bestätigt" wurde (EuGH 06.03.2014 - C-458/12 - Amatori Rn. 33).

    Damit fehlt es an einem weiteren notwendigen Element, nämlich der Dauerhaftigkeit, die nach der EuGH-Rechtsprechung (EuGH 06.03.2014 - C-458/12 - Amatori Rn. 31) schon beim Veräußerer vorhanden gewesen sein muss.

  • EuGH, 13.05.2015 - C-182/13

    Lyttle u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Massenentlassungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 15 Sa 814/18
    Der EuGH hat immer wieder ausgeführt, dass nach seiner Rechtsprechung der in der Richtlinie nicht definierte Begriff des Betriebes ein unionsrechtlicher Begriff ist, so dass sein Inhalt nicht anhand der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bestimmt werden kann (EuGH, Urteil vom 13. Mai 2015 - C-182/13 Lytlle u.a.).

    Als Betrieb wird insofern eine unterscheidbare Einheit von einer gewissen Dauerhaftigkeit und Stabilität angesehen, die zur Erledigung einer oder mehrerer bestimmter Aufgaben bestimmt ist und über eine Gesamtheit von Arbeitnehmern sowie über technische Mittel und eine organisatorische Struktur zur Erfüllung dieser Aufgaben verfügt (EuGH 15. Februar 2007 - C-270/05 Athinaïki Chartopoiïa Rn 27; EuGH, Urteil vom 13. Mai 2015 - C-182/13 Lytlle u.a. Rn 30).

    Der EuGH nimmt eine solche Einheit immer dann an, wenn eine organisatorische Struktur zur Leitung vorhanden ist: Filialleiter (EuGH, Urteil vom 13. Mai 2015 - C-182/13 Lytlle u.a. Rn 51); Betriebsleiter zur "Koordinierung der Aufgaben vor Ort" (EuGH, Urteil vom 13. Mai 2015 - C-392/13 Rabal Cañas Rn 50); "Produktionsleiter, der die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeit und die Kontrolle des Gesamtbetriebs, der Einrichtungen der Einheit sowie die Lösung technischer Probleme sicherstellt" (EuGH 15. Februar 2007 - C-270/05 Athinaïki Chartopoiïa Rn 31).

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 15 Sa 814/18
    Gleiches gilt, wenn organisatorisch abtrennbare Teile des Betriebes im Wege des Betriebsteilübergangs gemäß § 613a Abs. 1 S. 1 BGB veräußert werden (BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 33).

    In den eher seltenen Fällen, in denen das Vorhandensein einer wirtschaftlichen Einheit unterhalb der Betriebsebene streitig ist, geht auch das BAG davon aus, dass bezogen auf einzelne Geschäftsbereiche in hinreichendem Maße Führungs- und Organisationsstrukturen vorhanden sein müssen, um das Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit bejahen zu können (BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - juris Rn. 49).

    Eine Sozialauswahl ist nach ständiger Rechtsprechung nicht erforderlich, wenn allen Arbeitnehmern gekündigt wird (BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 58).

  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 718/98

    Übergang eines Teilbetriebs - Veräußerung einzelner Lastkraftwagen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 15 Sa 814/18
    Danach stellt ein einzelner Lkw eines Transportbetriebes für sich genommen lediglich ein Betriebsmitteln und keinem Betriebsteil dar (BAG 26.08.1999 - 8 AZR 718/98 - juris Rn. 22).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Geschäftsführer alle Fahrer einheitlich angewiesen und eingeteilt hat (BAG 26.08.1999 - 8 AZR 718/98 - juris Rn. 22f).

  • EuGH, 15.02.2007 - C-270/05

    Athinaïki Chartopoiïa - Massenentlassungen - Richtlinie 98/59/EG des Rates - Art.

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 15 Sa 814/18
    Als Betrieb wird insofern eine unterscheidbare Einheit von einer gewissen Dauerhaftigkeit und Stabilität angesehen, die zur Erledigung einer oder mehrerer bestimmter Aufgaben bestimmt ist und über eine Gesamtheit von Arbeitnehmern sowie über technische Mittel und eine organisatorische Struktur zur Erfüllung dieser Aufgaben verfügt (EuGH 15. Februar 2007 - C-270/05 Athinaïki Chartopoiïa Rn 27; EuGH, Urteil vom 13. Mai 2015 - C-182/13 Lytlle u.a. Rn 30).

    Der EuGH nimmt eine solche Einheit immer dann an, wenn eine organisatorische Struktur zur Leitung vorhanden ist: Filialleiter (EuGH, Urteil vom 13. Mai 2015 - C-182/13 Lytlle u.a. Rn 51); Betriebsleiter zur "Koordinierung der Aufgaben vor Ort" (EuGH, Urteil vom 13. Mai 2015 - C-392/13 Rabal Cañas Rn 50); "Produktionsleiter, der die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeit und die Kontrolle des Gesamtbetriebs, der Einrichtungen der Einheit sowie die Lösung technischer Probleme sicherstellt" (EuGH 15. Februar 2007 - C-270/05 Athinaïki Chartopoiïa Rn 31).

  • EuGH, 10.12.1998 - C-173/96

    Hidalgo u.a.

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 15 Sa 814/18
    Erst danach schließt sich die Prüfung an, ob die Voraussetzungen für den Übergang einer solchen Einheit erfüllt sind (EuGH 10.12.1998 - verb Rs. C-173/96 u. C-247/96 - Hidalgo u.a. - Rn 28f).(Rn.153).

    Erst danach schließt sich die Prüfung an, ob die Voraussetzungen für den Übergang einer solchen Einheit erfüllt sind, wobei insofern dann sämtliche den betreffenden Vorgang kennzeichnenden Tatsachen berücksichtigt werden müssen (EuGH 10.12.1998 - verb Rs. C-173/96 u. C-247/96 - Hidalgo u.a. - Rn 28f).

  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 147/05

    Neuvergabe der Bereederung eines Forschungsschiffs - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 15 Sa 814/18
    Es kann auch keine Parallele zu der Entscheidung des BAG gezogen werden, wonach im Einzelfall ein Forschungsschiff eine übergangsfähige wirtschaftliche Einheit darstellt (BAG 02.03.2006 - 8 AZR 147/05 - juris Rn. 17), denn dort wird die Verknüpfung zwischen den Betriebsmitteln Schiff und der Besatzung über einen jeweils viel längeren Zeitraum hergestellt, so dass offen bleiben kann, ob der dogmatischen Begründung des BAG angesichts der sich erst später entwickelnden Differenzierungen durch die EuGH- Rechtsprechung so noch zu folgen ist.
  • EuGH, 06.09.2011 - C-108/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 15 Sa 814/18
    Der EuGH hat schon im Jahre 2011 den Begriff der Autonomie auf die Befugnisse bezogen, die der Leitung der betreffenden Gruppe von Arbeitnehmern eingeräumt werden, um die Arbeit dieser Gruppe relativ frei und unabhängig organisieren und insbesondere Weisungen erteilen und Aufgaben verteilen zu können, ohne dass andere Organisationsstrukturen des Arbeitgebers dazwischengeschaltet sind (EuGH 06.09.2011 - C-108/10 - Scattolon, juris Rn. 51).
  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 455/10

    Betriebsteilübergang - Betriebsteil beim Veräußerer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 15 Sa 814/18
    Auch das BAG geht davon aus, dass die von einem Erwerber übernommene organisierte Gesamtheit von Personen und/oder Sachen bereits beim Veräußerer eine wirtschaftliche Einheit dargestellt und damit die Qualität eines Betriebsteils gehabt haben muss, um die Voraussetzung des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB erfüllen zu können (BAG 13.10.2011 - 8 AZR 455/10 - juris Rn. 36; BAG 10.11.2011 - 8 AZR 538/10 - juris Rn. 21; BAG 7, 6. 2018 - 8 AZR 573/16 - juris Rn. 31).
  • BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 538/10

    Betriebsübergang - Begriff des übergangsfähigen Betriebsteils -

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

  • BAG, 14.03.2013 - 8 AZR 153/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Betriebsübergang -

  • EuGH, 13.05.2015 - C-392/13

    Die Definition der Massenentlassung im spanischen Recht verstößt gegen das

  • EuGH, 09.09.2015 - C-160/14

    Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 582/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Lehrkraft ohne Lehrbefähigung

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 338/16

    Kein Betriebsübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB bei fehlendem Wechsel in der für den

  • BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 573/16

    Betriebsübergang - Spaltung nach dem UmwG - Betriebsspaltung - Zuordnung der

  • BAG, 13.08.2019 - 8 AZN 171/19

    Nichtzulassungsbeschwerde - Betriebs(teil)übergang - Flugbetrieb

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Januar 2019 - 15 Sa 814/18 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.07.2019 - 15 Sa 875/19

    Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes - Betriebsteilübergang - wirtschaftliche

    Dies ist auch Basis aller bisherigen LAG-Entscheidungen in Parallelfällen (Vgl. z.B. auch LAG Berlin-Brandenburg - 16.1.2019 - 15 Sa 814/18 und 15 Sa 1307/18; LAG Düsseldorf 17.10.2018 - 1 Sa 334/18 - juris Rn. 128).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.07.2019 - 15 Sa 243/19

    Beabsichtigte Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes; Betriebsteilübergang;

    Dies ist auch Basis aller bisherigen LAG -Entscheidungen in Parallelfällen (Vgl. z.B. auch LAG Berlin-Brandenburg - 16.1.2019 - 15 Sa 814/18 und 15 Sa 1307/18; LAG Düsseldorf 17.10.2018 - 1 Sa 334/18 - juris Rn. 128).
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