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   LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2020 - 7 Sa 1389/19   

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LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2020 - 7 Sa 1389/19 (https://dejure.org/2020,12816)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.02.2020 - 7 Sa 1389/19 (https://dejure.org/2020,12816)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Februar 2020 - 7 Sa 1389/19 (https://dejure.org/2020,12816)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Feststellungsinteresse bei Eingruppierungsklage; Arbeitsergebnis als Maßstab für einheitlichen Arbeitsvorgang; Schwierige Tätigkeit bei mehr als Hälfte der Arbeitszeit

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2020 - 7 Sa 1389/19
    Arbeitsergebnis ist die Funktionsfähigkeit der Geschäftsstelle mit den dazugehörigen Teiltätigkeiten (im Anschluss an BAG vom 28.02.2018 - 4 AZR 816/16).(Rn.34).

    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28.02.2018 zu einer Geschäftsstellenverwalterin bei einem Bundesgericht (4 AZR 816/16) machte die Klägerin mit Schreiben vom 30.Juli 2018 (Bl. 50 d.A.) und vom 31.Oktober 2018 (Bl. 52 d.A.) Entgelt nach der Entgeltgruppe 9 Stufe 4, hilfsweise Stufe 3 sowie die sich daraus ergebenden Vergütungsdifferenzen geltend.

    Rspr. BAG vom 16.10.2019 - 4 AZR 284/18 - Rz. 17; BAG 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - Rz. 24 - BAGE 162, 81-97; BAG vom 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 Rz. 19 - ZTR 2015, 646-648).

    Das Bundesarbeitsgericht geht in seiner Rechtsprechung zu den Eingruppierungen von Geschäftsstellenverwaltern/verwalterinnen davon aus, dass in aller Regel deren Tätigkeiten einen Arbeitsvorgang darstellen, weil alle diese Aufgaben im Sinne einer vorgegebenen einheitlichen Funktion einem Arbeitsergebnis diene, das in der Verwaltung der Geschäftsstelle mit allen dazugehörigen Aufgaben bestehe (vgl. BAG vom 28.Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rz. 29 - AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT-O; BAG vom 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 - Rz. 27 - BAGE 49, 250).

    Dies ist hier im Interesse einer zügigen und reibungslosen Bearbeitung gerade nicht erfolgt, so dass eine Aufspaltung der einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist (vgl. dazu auch BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 27).

    Erst danach ist dieser Arbeitsvorgang nach den Entgeltgruppen zu bewerten (BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 25) .

    Vielmehr genügt es, dass die Anforderungen in rechtlich nicht ganz unerheblichem Ausmaß anfallen und ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt würde (BAG vom 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 38; vom 17.05.2017 - 4 AZR 798/14 - Rn. 27; vom 17.04.2013 - 4 AZR 915/11 - Rn. 40; vom 20.10.1993 -4 AZR 45/93 - Rn. 35, grundlegend BAG 4 AZR 642/84 Rz. 48) .

  • BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 284/18

    Eingruppierung eines Mitarbeiters im Außendienst eines Straßenverkehrsamts -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2020 - 7 Sa 1389/19
    Rspr. BAG vom 16.10.2019 - 4 AZR 284/18 - Rz. 17; BAG 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - Rz. 24 - BAGE 162, 81-97; BAG vom 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 Rz. 19 - ZTR 2015, 646-648).
  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD-V

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2020 - 7 Sa 1389/19
    Rspr. BAG vom 16.10.2019 - 4 AZR 284/18 - Rz. 17; BAG 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - Rz. 24 - BAGE 162, 81-97; BAG vom 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 Rz. 19 - ZTR 2015, 646-648).
  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 915/11

    Eingruppierung eines Schmelzmeisters nach dem Entgeltrahmenabkommen NRW -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2020 - 7 Sa 1389/19
    Vielmehr genügt es, dass die Anforderungen in rechtlich nicht ganz unerheblichem Ausmaß anfallen und ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt würde (BAG vom 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 38; vom 17.05.2017 - 4 AZR 798/14 - Rn. 27; vom 17.04.2013 - 4 AZR 915/11 - Rn. 40; vom 20.10.1993 -4 AZR 45/93 - Rn. 35, grundlegend BAG 4 AZR 642/84 Rz. 48) .
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2020 - 7 Sa 1389/19
    Vielmehr genügt es, dass die Anforderungen in rechtlich nicht ganz unerheblichem Ausmaß anfallen und ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt würde (BAG vom 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 38; vom 17.05.2017 - 4 AZR 798/14 - Rn. 27; vom 17.04.2013 - 4 AZR 915/11 - Rn. 40; vom 20.10.1993 -4 AZR 45/93 - Rn. 35, grundlegend BAG 4 AZR 642/84 Rz. 48) .
  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 798/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit staatlicher Anerkennung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2020 - 7 Sa 1389/19
    Vielmehr genügt es, dass die Anforderungen in rechtlich nicht ganz unerheblichem Ausmaß anfallen und ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt würde (BAG vom 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 38; vom 17.05.2017 - 4 AZR 798/14 - Rn. 27; vom 17.04.2013 - 4 AZR 915/11 - Rn. 40; vom 20.10.1993 -4 AZR 45/93 - Rn. 35, grundlegend BAG 4 AZR 642/84 Rz. 48) .
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2020 - 7 Sa 1389/19
    Vielmehr genügt es, dass die Anforderungen in rechtlich nicht ganz unerheblichem Ausmaß anfallen und ohne sie ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt würde (BAG vom 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 38; vom 17.05.2017 - 4 AZR 798/14 - Rn. 27; vom 17.04.2013 - 4 AZR 915/11 - Rn. 40; vom 20.10.1993 -4 AZR 45/93 - Rn. 35, grundlegend BAG 4 AZR 642/84 Rz. 48) .
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2020 - 7 Sa 1389/19
    Das Bundesarbeitsgericht geht in seiner Rechtsprechung zu den Eingruppierungen von Geschäftsstellenverwaltern/verwalterinnen davon aus, dass in aller Regel deren Tätigkeiten einen Arbeitsvorgang darstellen, weil alle diese Aufgaben im Sinne einer vorgegebenen einheitlichen Funktion einem Arbeitsergebnis diene, das in der Verwaltung der Geschäftsstelle mit allen dazugehörigen Aufgaben bestehe (vgl. BAG vom 28.Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rz. 29 - AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT-O; BAG vom 14. August 1985 - 4 AZR 21/84 - Rz. 27 - BAGE 49, 250).
  • BAG, 13.11.2019 - 4 AZR 490/18

    Eingruppierung - Erzieher in Kinder- und Jugendpsychiatrie

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2020 - 7 Sa 1389/19
    Es handelt sich vorliegend um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, an deren Zulässigkeit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAG vom 13.11.2019 - 4 AZR 490/18 - juris - Rz. 12) auch hinsichtlich des Feststellungsinteresses nach § 256 Abs. 1 ZPO keine Bedenken bestehen.
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Je nach Organisationsentscheidung des Arbeitgebers, die die Tarifvertragsparteien diesem überlassen haben, können verschiedene Entgeltgruppen eine geringere oder gar keine praktische Bedeutung erlangen (sh. auch LAG Berlin-Brandenburg 18. Februar 2020 - 7 Sa 1389/19 - zu 2.2.3.2.2.3 der Gründe; ArbG Mannheim 23. Januar 2020 - 8 Ca 226/19 - zu I 2 f aa der Gründe; aA ArbG Berlin 5. Juni 2019 - 60 Ca 13023/18 - zu II 1 f dd (2) (b) der Gründe) .
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Je nach Organisationsentscheidung des Arbeitgebers, die die Tarifvertragsparteien diesem überlassen haben, können verschiedene Entgeltgruppen eine geringere oder gar keine praktische Bedeutung erlangen (sh. auch LAG Berlin-Brandenburg 18. Februar 2020 - 7 Sa 1389/19 - zu 2.2.3.2.2.3 der Gründe; ArbG Mannheim 23. Januar 2020 - 8 Ca 226/19 - zu I 2 f aa der Gründe; aA ArbG Berlin 5. Juni 2019 - 60 Ca 13023/18 - zu II 1 f dd (2) (b) der Gründe) .
  • LAG Köln, 29.06.2020 - 2 Sa 632/19

    Eingruppierung Geschäftsstelle

    Die erkennende Kammer des Landesarbeitsgerichts folgt vollumfänglich den Ausführungen des Arbeitsgerichts erster Instanz sowie den Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18.02.2020 Az. 7 Sa 1389/19.
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