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   LAG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 20 Sa 2305/11   

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https://dejure.org/2012,52880
LAG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 20 Sa 2305/11 (https://dejure.org/2012,52880)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.04.2012 - 20 Sa 2305/11 (https://dejure.org/2012,52880)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. April 2012 - 20 Sa 2305/11 (https://dejure.org/2012,52880)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtzeitigkeit der Klage eines Betriebsrentners gegen Anpassungsentscheidung der Arbeitgeberin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtzeitigkeit der Klage gegen Anpassungsentscheidung zur Betriebsrente bei alsbaldiger Zustellung der Klageschrift

  • rechtsportal.de

    Rechtzeitigkeit der Klage des Betriebsrentners gegen Anpassungsentscheidung der Arbeitgeberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 627/07

    Anpassung einer "betrieblichen Leistung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 20 Sa 2305/11
    Mit dem nächsten Anpassungsstichtag erlischt der Anspruch auf Korrektur einer früheren Anpassungsentscheidung (BAG Urteil vom 10.02.2009 - 3 AZR 627/07 - AP Nr. 69 zu § 16 BetrAVG).(Rn.29).

    Geschieht dies nicht, erlischt der Anspruch auf Korrektur einer früheren Entscheidung (vgl. BAG Urteil vom 10.2.2009 - 3 AZR 627/07 - in AP Nr. 69 zu § 16 BetrAVG; Urteil vom 21.8.2007 - 3 AZR 330/06 - in NZA-RR 2008, 198).

    Die Rechtsprechung sieht nichts anderes vor (vgl. BAG Urteil vom 10.2.2009 - 3 AZR 627/07 - a.a.O.).

    Das kann außergerichtlich, formlos und ohne nähere Begründung erfolgen (vgl. BAG Urteil vom 10.2.2009 - 3 AZR 627/07 - a.a.O.).

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 109/05

    Sammlung Ahlers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 20 Sa 2305/11
    Insbesondere sei die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (17.07.2008 - I ZR 109/05) nicht auf das Arbeitsrecht übertragbar.

    (...) Die Bestimmung des § 167 ZPO findet grundsätzlich auch in den Fällen Anwendung, in denen durch die Zustellung eine Frist gewahrt werden soll, die auch durch außergerichtliche Geltendmachung gewahrt werden kann (vgl. BGH Urteil vom 17.7.2008 - I ZR 109/05 - in NJW 2009, 765).

    Rechtssicherheit und das Vertrauen in den Wortlaut der Norm gebieten daher, durch die Geltendmachung eines Anspruchs mittels Klage jede Frist rückwirkend wahren zu lassen, sofern dem nicht Sinn und Zweck der Regelung bei einzelnen Fristen entgegenstehen (vgl. BGH Urteil vom 17.7.2008 - I ZR 109/05 - a.a.O.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 23 Sa 2228/11

    Anpassung Betriebsrente - Prüfungszeitraum von Rentenbeginn bis

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 20 Sa 2305/11
    Geht eine Klage, mit der der Versorgungsempfänger eine Anpassungsentscheidung angreift, vor dem nächsten Anpassungsstichtag bei Gericht ein und wird dem Arbeitgeber (alsbald) nach dem Anpassungsstichtag zugestellt, hat der Versorgungsempfänger seinen Anspruch gem. § 167 ZPO rechtzeitig geltend gemacht (entsprechend LAG Berlin-Brandenburg vom 04.04.2012 - 23 Sa 2228/11).(Rn.29) (Rn.30).

    Die vorliegende Entscheidung folgt im Rahmen ihrer Begründung der Entscheidung der 14. Kammer und der 23. Kammer (Urteil vom 03.11.2011 - 14 Sa 1255/11, Urteil vom 04.04.2012 - 23 Sa 2228/11 - und der im Wesentlichen gleichlautenden Entscheidung der 20. Kammer vom 29.02.2012 - 20 Sa 1892/11).

    Dazu führt die 23. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 04.04.2012 - 23 Sa 2228/11) in einem im Wesentlichen parallel gelagerten Fall aus:.

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 20 Sa 2305/11
    Es widerspricht nicht der Billigkeit, wenn der Arbeitgeber die Betriebsrente nur bis zur durchschnittlichen Steigerung der Reallöhne der aktiven Arbeitnehmer anpasst (vgl. BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP-Nr. 65 zu § 16 BetrAVG; BAG, Urteil vom 28.06.2011 - 3 AZR 859/08 - m.w.N.).

    Für die Erfüllung der Anpassungsprüfungspflicht kommt es gemäß §§ 16 Abs. 2 Nr. 1; 30c Abs. 4 BetrAVG für Zeiträume vor dem 01.01.2003 auf den Preisindex für die Lebenshaltung von Vier-Personen-Haushalten von Arbeitern und Angestellten mit mittleren Einkommen an, für die Zeit danach auf den Verbraucherpreisindex für Deutschland (BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP-Nr. 65 zu § 16 BetrAVG; BAG, Urteil vom 28.06.2011 - 3 AZR 859/09).

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 20 Sa 2305/11
    Es kann nicht unterstellt werden, der Gesetzgeber habe mit der Rücksichtnahme auf die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers ein einmal eingetretenes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung fortschreiben wollen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.11.2011 - 14 Sa 1255/11 - BAG, Urteil vom 28.04.1992 - 3 AZR 142/91 -, NZA 1993, 69).

    Vielmehr kann er eine gebündelte Anpassungsprüfung zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb oder am Ende eines Jahres vornehmen (so schon BAG, Urteil vom 28.04.1992 - 3 AZR 142/91 - NZA 1993, 69).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2011 - 6 Sa 7/11

    Anpassung von Betriebsrente - Prüfungszeitraum

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 20 Sa 2305/11
    Die Verfassungsnorm schützt nicht den Erwerb, sondern nur das Erworbene (vgl. LAG Berlin Brandenburg, Urteil vom 03.11.2011 - 14 Sa 1255/11 - LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.05.2011 - 6 Sa 7/11 - LAG Hamburg, Urteil vom 03.08.2011 - 3 Sa 47/11).
  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 20 Sa 2305/11
    Daran hat die am 01.01.1999 in Kraft getretene Neufassung des § 16 BetrAVG nichts geändert (vgl. BAG, Urteil vom 30.08.2005 - 3 AZR 395/04 - AP-Nr. 56 zu § 16 BetrAVG).
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09

    Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 20 Sa 2305/11
    Für die Erfüllung der Anpassungsprüfungspflicht kommt es gemäß §§ 16 Abs. 2 Nr. 1; 30c Abs. 4 BetrAVG für Zeiträume vor dem 01.01.2003 auf den Preisindex für die Lebenshaltung von Vier-Personen-Haushalten von Arbeitern und Angestellten mit mittleren Einkommen an, für die Zeit danach auf den Verbraucherpreisindex für Deutschland (BAG, Urteil vom 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP-Nr. 65 zu § 16 BetrAVG; BAG, Urteil vom 28.06.2011 - 3 AZR 859/09).
  • BGH, 11.02.2011 - V ZR 136/10

    Wohnungseigentumsverfahren: "Demnächst" erfolgte Zustellung einer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 20 Sa 2305/11
    Andererseits muss die Rückwirkung dem Empfänger auch zumutbar sein (vgl. BGH Urteil vom 11.2.2011 - V ZR 136/10 - in juris).
  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06

    Nachträgliche Anpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 20 Sa 2305/11
    Geschieht dies nicht, erlischt der Anspruch auf Korrektur einer früheren Entscheidung (vgl. BAG Urteil vom 10.2.2009 - 3 AZR 627/07 - in AP Nr. 69 zu § 16 BetrAVG; Urteil vom 21.8.2007 - 3 AZR 330/06 - in NZA-RR 2008, 198).
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist

  • BAG, 20.05.2003 - 3 AZR 179/02

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband - Reallohnbezogene Obergrenze

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.08.2011 - 22 Sa 896/11
  • LAG Hamm, 27.01.2011 - 8 Sa 1547/10

    Unwirksame krankheitsbedingte Kündigung einer Pflegehelferin bei

  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 860/12

    Betriebsrentenanpassung - Rügefrist - Klageeinreichung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. April 2012 - 20 Sa 2305/11 - aufgehoben soweit es die Berufung zurückgewiesen hat.
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