Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2010 - 6 Sa 271/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 241 Abs 2 BGB
Mobbing - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 823 Abs 1 BGB, § 253 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 3 Abs 3 AGG
(Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen vermeintlichen Mobbings)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schmerzensgeldklage wegen Schikanierung am Arbeitsplatz bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitnehmerin zu planmäßigem Verhalten
- hensche.de
Mobbing
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbegründete Schmerzensgeldklage wegen Schikanierung am Arbeitsplatz bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitnehmerin zu planmäßigem Verhalten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Kurzinformation)
Mobbing
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Einzelne Jahre auseinander liegende Vorgänge können nicht als Mobbing bewertet werden
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 06.11.2009 - 6 Ca 19555/08
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2010 - 6 Sa 271/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 88/07
Ordentliche Kündigung - Zurückbehaltungsrecht
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2010 - 6 Sa 271/10
Nicht jede unberechtigte Kritik, überzogene Abmahnung oder gar unwirksame Kündigung stellt jedoch gleichzeitig auch eine Persönlichkeitsverletzung dar und führt auch nicht zu einer Verletzung der vertraglichen Pflicht zur Rücksichtnahme ( BAG, Urteil vom 13.03.2008 - 2 AZR 88/07 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 87 R 51 a. E. ).Zudem muss ein Arbeitgeber Personalmaßnahmen grundsätzlich auch einmal versuchen dürfen ( BAG Urteil vom 13.03.2008 - 2 AZR 88/07 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 87 R 51 a. E. ).
- BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 705/08
Entschädigungsanspruch - Belästigung - Geltendmachungsfrist
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2010 - 6 Sa 271/10
Dabei müssen Würdeverletzung und feindliches Umfeld kumulativ vorliegen ( BAG, Urteil vom 24.09.2009 - 8 AZR 705/08 - NZA 2010, 387 R 29 ). - BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06
Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2010 - 6 Sa 271/10
25 1.2 Die von der Klägerin im angefochtenen Urteil zu Recht vermisste Gesamtschau ließ gerade nicht erkennen, dass die zum Teil Jahre auseinander liegenden Vorgänge in einem inneren Zusammenhang standen und dazu dienten oder auch nur geeignet waren, die Würde der Klägerin zu verletzen und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld zu schaffen, wie in § 3 Abs. 3 des am 18. August 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes als Voraussetzung einer Benachteiligung in Form der Belästigung für spezielle Diskriminierungsmotive umschrieben ist, was sich aber auch auf jede Form sog. Mobbings übertragen lässt ( dazu BAG, Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 593/06 - BAGE 124, 295 = AP BGB § 611 Mobbing Nr. 6 R 57 ff. ).