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   LAG Berlin-Brandenburg, 19.04.2012 - 14 Sa 179/12   

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https://dejure.org/2012,23479
LAG Berlin-Brandenburg, 19.04.2012 - 14 Sa 179/12 (https://dejure.org/2012,23479)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.04.2012 - 14 Sa 179/12 (https://dejure.org/2012,23479)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. April 2012 - 14 Sa 179/12 (https://dejure.org/2012,23479)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Erklärung des Landes Berlin anlässlich der Übernahme eines Arbeitnehmers in ein Beschäftigungsverhältnis mit einer neu gegründeten Betriebskrankenkasse; Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Erklärung des Landes Berlin anlässlich der Übernahme eines Arbeitnehmers in ein Beschäftigungsverhältnis mit einer neu gegründeten Betriebskrankenkasse; Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 4 Sa 2440/11

    Vertragliches Rückkehrrecht zum Land Berlin - Wiedereinstellungsanspruch nach

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.04.2012 - 14 Sa 179/12
    Darüber hinaus hätte das Land in diesem Fall aufgrund seiner Einflussnahme im Verwaltungsrat der BKK B. auch jederzeit die Möglichkeit besessen, sich durch eine z. B. nur kurzzeitig nach dem Personalübergang stattfindenden Fusion mit einer anderen Betriebskrankenkasse von seiner Verpflichtung gegenüber den übergegangenen Mitarbeitern zu lösen (vgl. so auch LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012, 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12 in einem Parallelfall m. w. N.).

    Aus Sicht der betroffenen Arbeitnehmer wäre aber an das formale Bestehen der BKK B. geknüpftes Rückkehrrecht ohne Einbeziehung von deren Rechtsnachfolger gerade kein fortdauerndes (unbefristetes) Rückkehrrecht (vgl. ebenso LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012, 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12).

    Das Rückkehrrecht aktualisiert sich damit durch die mit der Schließung einhergehende Personalfreisetzung (vgl. ebenso LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012, 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12).

    Da es sich hierbei nicht um Tarifverträge im Sinne des § 1 Abs. 2 TVG handelt, gilt das generelle Prinzip der Formfreiheit im bürgerlichen Recht (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012, 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12 m. w. N.).

    Damit ist zwischen den Koalitionsparteien einvernehmlich die Weitergeltung des § 2 Abs. 3 VBSV BKK in der im Schreiben vom 21. Juni 2004 niedergelegten Fassung vereinbart worden (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012, 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12).

    Bereits aus dem Wortlaut des Schreibens vom 21. Juni 2004 ergibt sich eindeutig, dass die nach § 147 Abs. 2 SGB V vom Land Berlin auf die BKK B. übergegangenen Arbeitnehmer für den Fall ihres Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis bei der C. BKK und unmittelbarer anschließender Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses zum beklagten Land einen Anspruch auf Berücksichtigung ihrer bei der BKK B. bis zum 31. Dezember 2003 verbrachten Zeit gegenüber dem beklagten Land haben (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012, 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12).

    Die von der Klägerin begehrte generelle Anrechnung als Beschäftigungszeit und als Dienstzeit lässt sich aus § 34 Abs. 3 Satz 4 TV-L nicht herleiten (vgl. ebenso LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012, 4 Sa 2440/11 und 4 Sa 514/12).

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 989/06

    Wiedereinstellungsanspruch - Betriebsübergang - unbeachtlicher Widerspruch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.04.2012 - 14 Sa 179/12
    Eine dahingehende Verurteilung ist möglich (vgl. z. B. BAG, 25.10.2007, 8 AZR 989/06, NZA 2008, 357 und BAG, 19.10.2011, 7 AZR 33/11, zitiert aus juris).

    Aus dem von dem beklagten Land hierzu zitierten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Oktober 2007 (8 AZR 898/06, NZA 2008, 357) ergibt sich für den vorliegenden Fall nichts anderes.

  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 33/11

    Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe einer Angebotserklärung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.04.2012 - 14 Sa 179/12
    Sind in einem Antrag, mit dem ein Wiedereinstellungsanspruch geltend gemacht wird, der gewünschte Beginn des Arbeitsverhältnisses, die Dauer der Arbeitszeit sowie die begehrte Vergütungsgruppe benannt und ergeben sich die übrigen Arbeitsbedingungen aus einer bestimmten Regelung, ist der Antrag ausreichend bestimmt im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. z. B. BAG, 19.10.2011, 7 AZR 33/11, zitiert aus juris).

    Eine dahingehende Verurteilung ist möglich (vgl. z. B. BAG, 25.10.2007, 8 AZR 989/06, NZA 2008, 357 und BAG, 19.10.2011, 7 AZR 33/11, zitiert aus juris).

  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 573/12

    Auslegung einer Rückkehrzusage

    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. April 2012 - 14 Sa 179/12 - wird zurückgewiesen.
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