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   LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2021 - 21 Sa 1291/20   

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https://dejure.org/2021,37824
LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2021 - 21 Sa 1291/20 (https://dejure.org/2021,37824)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.07.2021 - 21 Sa 1291/20 (https://dejure.org/2021,37824)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Juli 2021 - 21 Sa 1291/20 (https://dejure.org/2021,37824)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Betriebs-Berater

    Menschenverachtender WhatsApp-Chat - Kündigung - Auflösung des Arbeitsverhältnisses

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Kündigung wegen vertraulichem WhatsApp-Chat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Menschenverachtender WhatsApp-Chat - Kündigung - Auflösung des Arbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de

    Menschenverachtender WhatsApp-Chat - Kündigung - Auflösung des Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Äußerungen im WhatsApp-Chat als Kündigungsgrund?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Äußerungen im WhatsApp-Chat als Kündigungsgrund?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Äußerungen in vertraulichem WhatsApp-Chat als Kündigungsgrund zwar verwertbar aber rechtfertigen regelmäßig keine fristlose Kündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Äußerungen im WhatsApp-Chat - als Kündigungsgrund

  • lto.de (Kurzinformation)

    Äußerungen im Whatsapp-Chat kein Kündigungsgrund

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Äußerungen im WhatsApp-Chat als Kündigungsgrund?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwertbarkeit menschenverachtender Äußerungen in kleiner, geschlossener WhatsApp-Gruppe; Kündigung (hier eines technischen Leiters eines Flüchtlingsheims) bei Gefährdung des Betriebszwecks durch fremdenfeindliche Äußerungen; Verfassungstreue eines technischen Leiters ...

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verächtliche Whatsapp-Äußerung ist kein Kündigungsgrund

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abfindung ohne Vergleich - private Nachrichten sind kein Kündigungsgrund

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Äußerungen im Whatsapp-Chat kein Kündigungsgrund

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Beleidigende WhatsApp-Nachricht kein Kündigungsgrund

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Äußerungen in privatem Chat sind geschützt

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen WhatsApp-Äußerungen über Flüchtlinge

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Äußerungen im WhatsApp-Chat als Kündigungsgrund

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Äußerungen im WhatsApp-Chat als Kündigungsgrund

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Menschenverachtende Aussagen aus vertraulichen Chatgruppen stützen zwar keine Kündigung wohl aber die Auflösung des Arbeitsverhältnisses

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Äußerungen im WhatsApp-Chat als Kündigungsgrund?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist eine Kündigung wegen privater, verächtlicher Chat-Nachrichten wirksam?

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Äußerungen im WhatsApp-Chat stellen keinen Kündigungsgrund dar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2022, 319
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18

    Auflösungsantrag - wahrheitswidriger Prozessvortrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2021 - 21 Sa 1291/20
    Entscheidend ist, ob die objektive Lage bei Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere gedeihliche Zusammenarbeit gefährdet ist (BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 16 mwN).

    Der Vortrag des oder der Arbeitgeber*in muss so beschaffen sein, dass sich das Gericht, wollte es die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf dieses Vorbringen stützen, nicht in Widerspruch zu seiner Beurteilung des Kündigungsgrundes als unzureichend setzen müsste (BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 19 mwN).

    Die Kammer hat bei der Bemessung der Abfindung die Vertragsdauer, das Lebensalter und den Familienstand, die gegenwärtige gesundheitliche Situation des Klägers sowie den Grad der Sozialwidrigkeit der Kündigung und ein Auflösungsverschulden des Klägers berücksichtigt (zu den maßgeblichen Kriterien BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 38; BAG 25. November 1982 - 2 AZR 21/81 - unter B I 3 c der Gründe, DB 1984, 883 ).

  • BAG, 06.12.1979 - 2 AZR 1055/77

    Koalitionspolitische Bestimmungen - Tendenz des Deutschen Gewerkschaftsbundes -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2021 - 21 Sa 1291/20
    Setzen sich Tendenzträger*innen zu der Tendenz ihres oder ihrer Arbeitgeber*in nachhaltig in einer Weise in Widerspruch, welche die betrieblichen Interessen berührt, dann kann der oder die Arbeitgeber*in das Arbeitsverhältnis fristgerecht kündigen (vergleiche BAG 6. Dezember 1979 - 2 AZR 1055/77 - unter III 2 der Gründe, DB 1980, 547 ).

    Denn sonst würden Arbeitnehmer*innen in ihrem Privatleben in einer Weise gebunden, die nicht durch berechtigte Interessen des oder der Arbeitgeber*in gedeckt ist (offen gelassen von BAG 6. Dezember 1979 - 2 AZR 1055/77 - unter III 2 der Gründe, DB 1980, 547 ).

    cc) Aus den für die verhaltensbedingte Kündigung angeführten Gründen kann die Kündigung auch nicht unter dem Gesichtspunkt, dass der oder die Arbeitgeber*in berechtigt ist, nur Personen zu beschäftigten, die den Betriebszwecken dienen, auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt werden (dazu BAG 6. Dezember 1979 - 2 AZR 1055/77 - unter III 2 der Gründe, DB 1980, 547 ).

  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11

    Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2021 - 21 Sa 1291/20
    (1) Mit der Befugnis zur personenbedingten Kündigung wird dem oder der Arbeitgeber*in die Möglichkeit eröffnet, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn der oder die Arbeitnehmer*in die erforderliche Eignung oder Fähigkeit nicht (mehr) besitzt, die geschuldete Arbeitsleistung vertragsgerecht zu erfüllen (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 19 mwN).

    (vergleiche BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 16 ff., 21 mwN).

  • ArbG Brandenburg, 26.08.2020 - 2 Ca 332/20
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2021 - 21 Sa 1291/20
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 26. August 2020 - 2 Ca 332/20 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wir folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 26. August 2020 - 2 Ca 332/20 - abzuändern und.

  • BVerfG, 02.11.2020 - 1 BvR 2727/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zu einer arbeitsrechtlichen Kündigung wegen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2021 - 21 Sa 1291/20
    Das kommt nur in Betracht, wenn einer konkreten Person der ihre menschliche Würde ausmachende Kern der Persönlichkeit abgesprochen wird (vergleiche zum Ganzen bezogen auf eine außerordentliche Kündigung BVerfG 2. November 2020 - 1 BvR 2727/19 - Rn. 8, 10 ff., 15).
  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 692/19

    Kündigung eines Flugbegleiters - Anwendbarkeit deutschen Rechts - § 18 BEEG als

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2021 - 21 Sa 1291/20
    Die erstinstanzlich gestellten Anträge zu 5. und 6. auf Erteilung eines Zwischen- bzw. eines Zeugnisses waren dahin zu verstehen, dass der Kläger im Fall des Weiterbestehens des Arbeitsverhältnisses ein Zwischen- und für den Fall von dessen Beendigung ein Endzeugnis begehrt (zum Zwischenzeugnis während eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens zuletzt BAG 7. Mai 2020 - 2 AZR 692/19 - Rn. 63).
  • BAG, 20.08.2014 - 7 AZR 924/12

    Befristung - Schriftform - Richterliche Überzeugungsbildung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2021 - 21 Sa 1291/20
    Dass schließt zwar auch ein Bestreiten mit "Nicht-mehr-wissen" ein, wenn die Partei keine Erinnerung mehr an die maßgeblichen Vorgänge hat und dies plausibel macht (BAG 20. August 2014 - 7 AZR 924/12 - Rn. 32 mwN).
  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 21/81

    Kündigung - Auflösungsantrag - Verzugslohn

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2021 - 21 Sa 1291/20
    Die Kammer hat bei der Bemessung der Abfindung die Vertragsdauer, das Lebensalter und den Familienstand, die gegenwärtige gesundheitliche Situation des Klägers sowie den Grad der Sozialwidrigkeit der Kündigung und ein Auflösungsverschulden des Klägers berücksichtigt (zu den maßgeblichen Kriterien BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 38; BAG 25. November 1982 - 2 AZR 21/81 - unter B I 3 c der Gründe, DB 1984, 883 ).
  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 700/15

    Sonderkündigungsschutz als schwerbehinderter Mensch - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2021 - 21 Sa 1291/20
    Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung auf Antrag des oder der Arbeitgeber*in nach § 9 Absatz 1 Satz 2 KSchG kommt nur in Betracht, wenn - wie im Streitfall - eine ordentliche Kündigung allein aufgrund ihrer Sozialwidrigkeit und nicht aus anderen Gründen im Sinne von § 13 Absatz 3 KSchG rechtsunwirksam ist (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 700/15 - Rn. 34 mwN).
  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2021 - 21 Sa 1291/20
    Für grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Repräsentanten hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, dass Störungen des Vertrauensverhältnisses oder des Betriebsfriedens nicht als Auflösungsgrund dienen können, wenn eine auf die Äußerungen des oder der Gekündigten gestützte Kündigung unwirksam ist, weil es sich um vertrauliche Äußerungen handelt (BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 534/08 - Rn. 35).
  • BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 522/85

    Kostenentscheidung: Teilunterliegen bei bezifferter Abfindung

  • BAG, 21.08.2012 - 3 ABR 20/10

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Anpassung von

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90

    Offenbarung der Entmündigung

  • BGH, 23.09.2014 - II ZB 24/13

    Auskunftsanspruch eines Treugebers gegen eine Fondsgesellschaft aufgrund seiner

  • BGH, 17.03.2016 - III ZR 200/15

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Wahrung der Klagefrist;

  • BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 21/19

    Besitzstandszulage - Überleitung in neue Entgeltordnung

  • BGH, 02.10.2018 - VI ZR 213/17

    Gehörsverstoß wegen unterbliebener Berücksichtigung einer konkret in Bezug

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 275/16

    Unzulässige Berufung - Bonuszahlungen

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

  • ArbG Mainz, 15.11.2017 - 4 Ca 1240/17

    Versenden von Bildern in WhatsApp-Gruppe ist kein Kündigungsgrund

  • BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 637/15

    Zulässigkeit der Berufung - Druckkündigung

  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 204/17

    Arbeitszeit von arbeitsvertraglich bei der Berliner Feuerwehr angestellten

  • VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1298/20

    Disziplinarrecht der Landesbeamten

    Entgegenstehende Annahmen widersprächen jeder Lebenserfahrung (vgl. dazu auch LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Juli 2021 - 21 Sa 1291/20 -, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.12.2022 - 21 Sa 390/22

    Auskunftsanspruch - Handelsvertreter - Konkurrenztätigkeit - Kundendaten -

    (bb) Das Datenschutzrecht steht ebenfalls nicht entgegen (vergleiche dazu auch LAG Berlin-Brandenburg 19. Juli 2021 - 21 Sa 1291/20 - unter II 1 a cc (2) (b) der Gründe, BB (Betriebsberater) 2022, 697).
  • VG Greifswald, 14.01.2022 - 11 A 1301/21

    Disziplinarrecht der Landesbeamten

    Entgegenstehende Annahmen widersprächen jeder Lebenserfahrung (vgl. dazu auch LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Juli 2021 - 21 Sa 1291/20 -, juris).
  • VG Greifswald, 24.04.2023 - 11 A 1043/22

    Disziplinarverfahren: Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen

    Entgegenstehende Annahmen widersprächen jeder Lebenserfahrung (vgl. dazu auch LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Juli 2021 - 21 Sa 1291/20 -, juris).
  • VG Greifswald, 05.05.2022 - 11 A 1449/21
    Entgegenstehende Annahmen widersprächen jeder Lebenserfahrung (vgl. dazu auch LArbG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19. Juli 2021 - 21 Sa 1291/20).
  • LG Frankfurt/Main, 13.02.2023 - 6 KLs 1/22

    Kein Verbreiten bei Versenden von Textnachrichten in geschlossenen Chatgruppen

    Es macht unter dem Gesichtspunkt der Vertraulichkeit auch keinen Unterschied, ob es um rassistische oder fremdenfeindliche Äußerungen und damit um die Diffamierung eines größeren Personenkreises geht, oder aber um herabwürdigende Äußerungen über Kollegen bzw. Vorgesetzte, also um Vorgänge, die sich im kleinen betrieblichen Kreis praktisch nicht vermeiden lassen und die üblichen menschlichen Konflikte abbilden (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19.07.2021, Az. 21 Sa 1291/20, juris).
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