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   LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2018 - 6 Sa 1586/17   

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https://dejure.org/2018,23461
LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2018 - 6 Sa 1586/17 (https://dejure.org/2018,23461)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.04.2018 - 6 Sa 1586/17 (https://dejure.org/2018,23461)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. April 2018 - 6 Sa 1586/17 (https://dejure.org/2018,23461)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung, TV Rationalisierungsschutz und Beschäftigungssicherung T.

  • rechtsportal.de

    Umfang des Direktionsrechts des Arbeitgebers unter Geltung des Tarifvertrages Rationalisierungsschutz und Beschäftigungssicherung vom 29.06.2002

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang des Direktionsrechts des Arbeitgebers unter Geltung des Tarifvertrages Rationalisierungsschutz und Beschäftigungssicherung vom 29.06.2002

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung, TV Rationalisierungsschutz und Beschäftigungssicherung T

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 86/11

    Versetzung und Auswahlverfahren nach TV Ratio DTKS

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2018 - 6 Sa 1586/17
    Vielmehr müssen besondere Umstände hinzutreten, aufgrund derer der Arbeitnehmer erkennen kann und darauf vertrauen darf, dass er nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll (BAG, 18. Oktober 2012 - 6 AZR 86/11 - Rn. 25; BAG, 16. Februar 2012 - 8 AZR 98/11 - Rn. 47).

    Allein daraus, dass ein Vertragspartner über einen längeren Zeitraum hinweg nicht auf ein vertraglich vereinbartes Recht hinweist, darf der andere Vertragspartner nicht schließen, sein Vertragspartner werde von seinem Recht keinen Gebrauch machen (BAG, 18. Oktober 2012 - 6 AZR 86/11 - Rn. 26).

    Selbst wenn die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hier nicht eingreifen sollte, sind Abweichungen vom Tarifvertrag nach § 4 Abs. 3 TVG nur zulässig, wenn sie durch den Tarifvertrag gestattet sind oder eine Änderung zu Gunsten des Arbeitnehmers enthalten (BAG, 18. Oktober 2012 - 6 AZR 86/11 - Rn. 76).

  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12

    Versetzung - Auswahl beim sog. Entfristungsüberhang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2018 - 6 Sa 1586/17
    Dabei ist insbesondere festzustellen, ob ein bestimmter Tätigkeitsort oder eine bestimmte Tätigkeit vertraglich festgelegt ist und welchen Inhalt ein ggf. vereinbarter Versetzungsvorbehalt hat oder ob Normen eines anwendbaren Tarifvertrages zutreffen (BAG, 10. Juli 2013 - 10 AZR 915/12 - Rn. 18 ).

    Ist der Arbeitsort oder die Tätigkeit nicht festgelegt, ergibt sich der Umfang des Weisungsrecht des Arbeitgebers aus § 106 GewO ggf. in Verbindung mit anwendbaren tariflichen Regelungen (BAG, 10. Juli 2013 - 10 AZR 915/12 - Rn. 18 ).

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 98/11

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2018 - 6 Sa 1586/17
    Vielmehr müssen besondere Umstände hinzutreten, aufgrund derer der Arbeitnehmer erkennen kann und darauf vertrauen darf, dass er nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll (BAG, 18. Oktober 2012 - 6 AZR 86/11 - Rn. 25; BAG, 16. Februar 2012 - 8 AZR 98/11 - Rn. 47).
  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 874/12

    Vergütung für höherwertige Vertretungstätigkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2018 - 6 Sa 1586/17
    Die Rechtskraft der Entscheidung muss weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die zwischen den Parteien strittigen Fragen um denselben Fragenkomplex ausschließen (std. Rechtsprechung, vgl. BAG, 30. November 2016 - 10 AZR 673/15 - Rn. 17; BAG, 25. März 2015 - 5 AZR 874/12 - Rn. 13 - 15).
  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 673/15

    Versetzung - Annex - besonderes Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2018 - 6 Sa 1586/17
    Die Rechtskraft der Entscheidung muss weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die zwischen den Parteien strittigen Fragen um denselben Fragenkomplex ausschließen (std. Rechtsprechung, vgl. BAG, 30. November 2016 - 10 AZR 673/15 - Rn. 17; BAG, 25. März 2015 - 5 AZR 874/12 - Rn. 13 - 15).
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