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   LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 27/18   

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LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 27/18 (https://dejure.org/2018,45292)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.09.2018 - 21 Sa 27/18 (https://dejure.org/2018,45292)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. September 2018 - 21 Sa 27/18 (https://dejure.org/2018,45292)
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    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG

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    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 27/18
    Insoweit hat sich das Arbeitsgericht den Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg im Urteil vom 16. Juni 2017 ( 3 Sa 1831/16) und des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 2. Juni 2017 ( 10 Sa 907/16) angeschlossen und diese auszugsweise wiedergegeben.

    Dies hat das Arbeitsgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg im Urteil vom 16. Juni 2016 ( 3 Sa 1831/16) und des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 2. Juni 2017 ( 10 Sa 907/16) zutreffend ausgeführt.

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die rückwirkende Schaffung einer eigenständigen gesetzlichen Grundlage für die Sozialkassenverfahren des Baugewerbes durch das Sozialkassensicherungsgesetz aufgrund überragender Belange des Gemeinwohls gerechtfertigt ist, wie das Hessische Landesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 2. Juni 2017 ( 10 Sa 907/16) angenommen hat (Rn. 90 ff. zitiert nach juris) und was die Klägerin in Abrede stellt.

    (1) Wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in der vom Arbeitsgericht im angefochtenen Urteil zitierten Entscheidung überzeugend ausgeführt hat, konnte ein solches Vertrauen bis zu den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2016 über die Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen des VTV 2008, VTV 2010 und des VTV 2014 nicht entstehen, weil der VTV seit vielen Jahren für allgemeinverbindlich erklärt worden war, der Beklagte die Sozialkassenbeiträge stets auf der Grundlage des für allgemeinverbindlich erklärten VTV eingezogen hatte und bis zum 21. September 2016 keine höchstrichterliche Entscheidung existierte, die von der Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen der Tarifverträge, die Gegenstand des Sozialkassensicherungsgesetzes sind, ausging (LAG Berlin-Brandenburg 16. Juni 2016 - 3 Sa 1830/18 - Rn. 43 zitiert nach juris; ebenso z.B. LAG Hessen vom 2. Juni 2016 - 10 Sa 907/16 Rn. 75 ff. zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16 - Rn. 27 zitiert nach juris).

    (3) Abgesehen davon konnte ein Vertrauen in die Rückerstattung der in der Vergangenheit auf der Grundlage des jeweils für allgemeinverbindlich erklärten VTV gezahlten Beiträge schon deshalb nicht entstehen, weil nicht ausgeschlossen ist, dass einer Rückabwicklung für die Vergangenheit der Schutz des Vertrauens derjenigen, die Leistungen nach den VTV bezogen haben, in den Bestand dieser Leistungen entgegensteht (vgl. Hessisches LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 99 zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg 21. Juli 2017 - 9 Sa 1538/16 - Rn. 29; LAG Berlin-Brandenburg 17. Juli 2018 - 11 Sa 165/18 - Rn. 71 zitiert nach juris).

    (1) Eine Verletzung der von Art. 12 GG geschützten Berufsfreiheit scheidet schon deshalb aus, weil das Sozialkassensicherungsgesetz keine Berufsausübungsregel enthält (LAG Berlin-Brandenburg 21. Juli 2017 - 9 Sa 1538/16 - Rn. 37 zitiert nach juris; Hessisches LAG 2. Juni 2016 - 10 Sa 907/16 - Rn. 185 zitiert nach juris, jeweils mwN.).

    Soweit mit dem Sozialkassensicherungsgesetz der Entzug von Rückerstattungsansprüchen verbunden sein sollte (dazu oben unter II. 2. b) aa) (3)) und diese dem Eigentumsschutz des Art. 14 GG unterliegen sollten (dazu Hessisches LAG 2. Juni 2016 - 10 Sa 907/16 - Rn. 118 zitiert nach juris), wäre der Eingriff in das Eigentumsrecht jedenfalls gerechtfertigt.

    Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber dem Interesse an der Sicherung des Bestands der Sozialkassen im Baugewerbe gegenüber etwaigen Rückerstattungsansprüchen Vorrang einräumt (vgl. Hessisches LAG 2. Juni 2016 - 10 Sa 907/16 - Rn. 190 zitiert nach juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16

    Sozialkassenbeiträge nach dem SokaSiG; Vereinbarkeit SokaSiG mit dem GG

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 27/18
    (1) Wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in der vom Arbeitsgericht im angefochtenen Urteil zitierten Entscheidung überzeugend ausgeführt hat, konnte ein solches Vertrauen bis zu den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2016 über die Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen des VTV 2008, VTV 2010 und des VTV 2014 nicht entstehen, weil der VTV seit vielen Jahren für allgemeinverbindlich erklärt worden war, der Beklagte die Sozialkassenbeiträge stets auf der Grundlage des für allgemeinverbindlich erklärten VTV eingezogen hatte und bis zum 21. September 2016 keine höchstrichterliche Entscheidung existierte, die von der Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen der Tarifverträge, die Gegenstand des Sozialkassensicherungsgesetzes sind, ausging (LAG Berlin-Brandenburg 16. Juni 2016 - 3 Sa 1830/18 - Rn. 43 zitiert nach juris; ebenso z.B. LAG Hessen vom 2. Juni 2016 - 10 Sa 907/16 Rn. 75 ff. zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg 21.07.2017 - 9 Sa 1538/16 - Rn. 27 zitiert nach juris).

    (3) Abgesehen davon konnte ein Vertrauen in die Rückerstattung der in der Vergangenheit auf der Grundlage des jeweils für allgemeinverbindlich erklärten VTV gezahlten Beiträge schon deshalb nicht entstehen, weil nicht ausgeschlossen ist, dass einer Rückabwicklung für die Vergangenheit der Schutz des Vertrauens derjenigen, die Leistungen nach den VTV bezogen haben, in den Bestand dieser Leistungen entgegensteht (vgl. Hessisches LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 99 zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg 21. Juli 2017 - 9 Sa 1538/16 - Rn. 29; LAG Berlin-Brandenburg 17. Juli 2018 - 11 Sa 165/18 - Rn. 71 zitiert nach juris).

    Durch die Geltung der Tarifverträge aufgrund eines Gesetzes anstelle einer Allgemeinverbindlicherklärung wird kein weitergehender Beitrittsdruck ausgeübt als dies bei der Allgemeinverbindlicherklärung der Fall ist (LAG Berlin-Brandenburg 21. Juli 2017 - 9 Sa 1538/16 - Rn. 32).

    (1) Eine Verletzung der von Art. 12 GG geschützten Berufsfreiheit scheidet schon deshalb aus, weil das Sozialkassensicherungsgesetz keine Berufsausübungsregel enthält (LAG Berlin-Brandenburg 21. Juli 2017 - 9 Sa 1538/16 - Rn. 37 zitiert nach juris; Hessisches LAG 2. Juni 2016 - 10 Sa 907/16 - Rn. 185 zitiert nach juris, jeweils mwN.).

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 27/18
    Mit zwei Beschlüssen vom 21. September 2016 ( 10 ABR 33/15 und 10 ABR 48/15) hat das Bundesarbeitsgericht die Allgemeinverbindlicherklärungen des für die Jahre 2008 und 2009 maßgeblichen VTV 2008 und des für die Jahre 2010 und 2011 maßgeblichen VTV 2010 sowie des für das Jahr 2014 maßgeblichen VTV 2014 für unwirksam erklärt.

    Denn aufgrund der oben aufgeführten Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2016 ( 10 ABR 33/15 und 10 ABR 48/15) steht mit Wirkung für jedermann fest, dass die Allgemeinverbindlicherklärungen des VTV 2010 und des VTV 2014 unwirksam sind (§ 98 Abs. 4 Satz 1 ArbGG ).

    Ferner könnte einer Rückabwicklung, selbst wenn man von der Verfassungswidrigkeit des Sozialkassensicherungsgesetzes ausgehen wollte, der in § 79 Abs. 2 Satz 1 und 4 BVerfGG , § 183 Satz 1 VwGO , § 157 FGO zum Ausdruck kommende Rechtsgedanke des Vorrangs der Rechtssicherheit vor der Einzelfallgerechtigkeit entgegenstehen (vgl. dazu BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 67).

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 27/18
    Mit zwei Beschlüssen vom 21. September 2016 ( 10 ABR 33/15 und 10 ABR 48/15) hat das Bundesarbeitsgericht die Allgemeinverbindlicherklärungen des für die Jahre 2008 und 2009 maßgeblichen VTV 2008 und des für die Jahre 2010 und 2011 maßgeblichen VTV 2010 sowie des für das Jahr 2014 maßgeblichen VTV 2014 für unwirksam erklärt.

    Denn aufgrund der oben aufgeführten Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2016 ( 10 ABR 33/15 und 10 ABR 48/15) steht mit Wirkung für jedermann fest, dass die Allgemeinverbindlicherklärungen des VTV 2010 und des VTV 2014 unwirksam sind (§ 98 Abs. 4 Satz 1 ArbGG ).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1831/16

    Sozialkassenbeitrag - Zeitraum 2012 bis 2014 - Baugewerbe

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 27/18
    Insoweit hat sich das Arbeitsgericht den Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg im Urteil vom 16. Juni 2017 ( 3 Sa 1831/16) und des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 2. Juni 2017 ( 10 Sa 907/16) angeschlossen und diese auszugsweise wiedergegeben.

    Dies hat das Arbeitsgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg im Urteil vom 16. Juni 2016 ( 3 Sa 1831/16) und des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 2. Juni 2017 ( 10 Sa 907/16) zutreffend ausgeführt.

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 27/18
    Das Grundrecht der negativen Koalitionsfreiheit schützt nicht dagegen, dass der Gesetzgeber die Ergebnisse von Koalitionsvereinbarungen zum Anknüpfungspunkt gesetzlicher Regelungen nimmt, wie es auch bei der vom Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich zulässig angesehenen Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen geschieht (BVerfG 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 - Rn. 68).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Umlagebeträgen für die staatliche Aufsicht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 27/18
    Der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgestellte Grundsatz, dass Vertrauen des Bürgers in den Bestand des geltenden Rechts erst von dem Zeitpunkt ab nicht mehr schutzwürdig ist, in dem der Bundestag ein rückwirkendes Gesetz beschlossen hat, bezieht sich auf die erstmalige Regelung einer Belastung und kann nicht auf Konstellationen übertragen werden, in denen eine formell in Frage gestellte Norm durch eine unbedenkliche Norm gleichen Inhalts ersetzt wird (BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 36; vgl. allgemein zum fehlenden schutzwürdigen Vertrauen in solchen Konstellationen BVerfG 3. September 2009 - 1 BvR 2383/08 - Rn. 20; BVerfG 27. Februar 2007 - 1 BvR 3140/06 - Rn. 32 f.).
  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 27/18
    Vielmehr achtet der gesetzlich vorgesehene, aus Gründen des Gemeinwohls erfolgende (vgl. BT-Drucks. 18/10631 S. 2) und den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit genügende Eingriff iSv. Art. 52 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GRC den wesentlichen Gehalt der unternehmerischen Freiheit (vgl. auch BAG 30. September 2014 - 1 ABR 79/12 - Rn. 29; BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 47).
  • EuGH, 18.07.2013 - C-426/11

    Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 27/18
    Jedenfalls wird durch das Sozialkassensicherungsgesetz die durch Art. 16 GRC insbesondere geschützte Vertragsfreiheit nicht in einem Umfang eingeschränkt, der geeignet wäre, von einer Beeinträchtigung des Wesensgehalts des Rechts auf unternehmerische Freiheit zu sprechen (auf eine Beeinträchtigung des "Wesensgehalts" des Rechts auf unternehmerische Freiheit stellt ab: EuGH 18. Juli 2013 - C-426/11 - Alemo-Herron ua. - Rn. 35).
  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 79/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Übernahme eines Leiharbeitnehmers - nicht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 27/18
    Vielmehr achtet der gesetzlich vorgesehene, aus Gründen des Gemeinwohls erfolgende (vgl. BT-Drucks. 18/10631 S. 2) und den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit genügende Eingriff iSv. Art. 52 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GRC den wesentlichen Gehalt der unternehmerischen Freiheit (vgl. auch BAG 30. September 2014 - 1 ABR 79/12 - Rn. 29; BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 - Rn. 47).
  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 81/16

    Anhörungsrüge

  • LAG Hessen, 27.01.2017 - 10 Sa 1747/14

    Auch ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag wirkt nach § 4 Abs. 5

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 1830/16

    Verfassungsmäßigkeit des SoKaSiG

  • LAG Hessen, 06.04.2018 - 10 Sa 1275/17

    1. Das SoKaSiG bildet einen Rechtsgrund i.S.d. Bereicherungsrechts nach § 812 BGB

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.07.2018 - 11 Sa 165/18
  • EGMR, 02.06.2016 - 23646/09

    Keine Verletzung von Art. 11 EMRK (Recht auf Versammlungsfreiheit)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.08.2015 - 7 BVL 5007/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

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