Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2022 - 23 TaBVGa 1094/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,28633
LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2022 - 23 TaBVGa 1094/22 (https://dejure.org/2022,28633)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.10.2022 - 23 TaBVGa 1094/22 (https://dejure.org/2022,28633)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2022 - 23 TaBVGa 1094/22 (https://dejure.org/2022,28633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Betriebsratswahlabbruch - nicht existenter Wahlvorstand - fehlende Wahl bzw. Bestellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Verfügung auf Abbruch einer BR-Wahl; Abbruch bei nicht existentem Wahlvorstand, der sich ohne Wahl oder Bestellung als Wahlvorstand geriert

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Verfügung auf Abbruch einer BR-Wahl; Abbruch bei nicht existentem Wahlvorstand, der sich ohne Wahl oder Bestellung als Wahlvorstand geriert

Kurzfassungen/Presse (6)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Untersagung Betriebsratswahl Lieferdienst Gorillas?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Berliner Gorillas

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Untersagung einer Betriebsratswahl - per einstweiliger Verfügung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Untersagung der Betriebsratswahl beim Lieferdienst Gorillas?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstweilige Verfügung auf Abbruch einer Betriebsratswahl; Akzeptanz eines nicht wirksam bestellten Wahlvorstands im Betrieb für Arbeitgeber kein Muss; Anspruch auf Abbruch einer Betriebsratswahl bei zu erwartender Nichtigkeit

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Terminankündigung: Untersagung Betriebsratswahl Lieferdienst Gorillas?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2022 - 23 TaBVGa 1094/22
    Dies gilt auch dann, wenn seine Bestellung nichtig ist (BAG 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 13 und 15).

    Mit diesem Verständnis ist der Antrag hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (BAG 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 19).

    Ihre Antragsbefugnis entspricht dem Recht, die spätere Betriebsratswahl nach § 19 Abs. 2 BetrVG anzufechten (BAG 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 20).

    Für das Verfahren, in dem mittelbar über die Nichtigkeit seiner Bestellung gestritten wird, ist er als bestehend zu behandeln und damit beteiligtenfähig (BAG 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 21).

    Handlungen eines inexistenten Wahlvorstands muss der Arbeitgeber in seinem Betrieb nicht hinnehmen (BAG 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 24 und 36).

    Zwar ist bisher höchstrichterlich nicht geklärt, ob bei einer nichtigen Bestellung des Wahlvorstands eine dennoch eingeleitete und durchgeführte Betriebsratswahl zwingend nichtig ist und wird dies in der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte sowie im Schrifttum kontrovers diskutiert (vgl. zu dieser Kontroverse BAG 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 45 mwN).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2021 - 21 TaBVGa 1658/21

    Betriebsratswahl - Beanstandung und Berichtigung eines Wahlvorschlages -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2022 - 23 TaBVGa 1094/22
    Hat das Arbeitsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Anhörung zurückgewiesen, ist gegen den Beschluss nach § 567 Absatz 1 Nr. 2 ZPO in Verbindung mit § 78 Satz 1 und § 83 Absatz 5 ArbGG die sofortige Beschwerde gegeben (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 14. Dezember 2021 - 21 TaBVGa 1658/21 - Rn. 48 mwN).

    Dies ist im einstweiligen Verfügungsverfahren nach § 936 in Verbindung mit § 922 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 ZPO als Spezialregelung zu § 572 Absatz 4 ZPO möglich und - soweit die Dringlichkeit der Angelegenheit nicht entgegensteht - aus Gründen effektiven rechtlichen Gehörs auch geboten, zumal im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren im Rahmen einer mündlichen Anhörung dem Amtsermittlungsgrundsatz nach § 83 Absatz 1 ArbGG besser genügt werden kann (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 14. Dezember 2021 - 21 TaBVGa 1658/21 - Rn. 53 mwN).

    Auch kann eine sofortige Beschwerde nach § 571 Absatz 2 Satz 1 ZPO auf neue Angriffs- und Verteidigungsmittel gestützt werden (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 14. Dezember 2021 - 21 TaBVGa 1658/21 - Rn. 55 mwN).

  • ArbG Berlin, 13.10.2022 - 3 BV 12711/21

    Betriebsratswahl bei Gorillas abgebrochen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2022 - 23 TaBVGa 1094/22
    Das diesbezüglich geführte Wahlanfechtungsverfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin ( 3 BV 12711/21) ruht im Hinblick auf eine Verfahrensvereinbarung der dortigen Beteiligten, die über den Abschluss mehrerer Betriebsvereinbarungen verhandeln.

    Ziel des Wahlvorstands sei offenkundig der Versuch einer Konterkarierung der im Wahlanfechtungsverfahren 3 BV 12711/21 vereinbarten Zusammenarbeit der am dortigen Verfahren Beteiligten, eine Verunsicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Arbeitgeberin und eine Unruhestiftung.

  • BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74

    Betriebsratswahl: Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2022 - 23 TaBVGa 1094/22
    Sie kann sich mit einem Unterlassungsantrag dagegen wenden, dass der nach ihrer Auffassung nicht wirksam errichtete Wahlvorstand tätig wird (vgl. schon BAG 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - zu II 2 der Gründe, BAGE 27, 163 ).
  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 3/10

    Versetzung zugewiesener Beschäftigter - Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2022 - 23 TaBVGa 1094/22
    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (st. Rspr., vgl. BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - Rn. 10; GMP/Spinner, 10. Aufl. 2022, ArbGG § 83 Rn. 14).
  • RG, 07.02.1925 - IV 396/24

    Unzulässiger Einspruch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2022 - 23 TaBVGa 1094/22
    Voraussetzung für die Zulässigkeit des Rechtsmittels ist jedoch, dass die Entscheidung bereits in der Welt ist (RG 7. Februar 1925 - IV 396/24 - RGZ 110, 169, 170).
  • BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 55/08

    Neufestsetzung von Eigenleistungen bei Prozesskostenhilfe - Umfang -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2022 - 23 TaBVGa 1094/22
    Beschlüsse sind von dem Augenblick an in der Welt, in dem sie formlos mitgeteilt werden, und zwar unabhängig davon, ob eine Verkündung oder Zustellung gesetzlich (§ 329 Abs. 2 und 3 ZPO ) vorgesehen ist (vgl. BAG 25. November 2008 - 3 AZB 55/08 - Rn. 7 mwN).
  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 462/16

    Betreuungssache: Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine befristete

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.10.2022 - 23 TaBVGa 1094/22
    Eine Abhilfeentscheidung des Arbeitsgerichts nach § 572 Absatz 1 Satz 1 ArbGG ist für die Entscheidung in der Rechtsmittelinstanz nicht zwingend geboten, da die Regelung in erster Linie der Prozessökonomie dient (vgl. BGH 15. Februar 2017 - XII ZB 462/16 - Rn. 13).
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