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LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2011 - 3 Sa 1506/11 |
Zitiervorschläge
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - 3 Sa 1506/11 (https://dejure.org/2011,44521)
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 14 TzBfG
Befristetes Arbeitsverhältnis - Sachgrund - Vertretung eines Stammarbeitnehmers - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 14 TzBfG
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen Vertretung eines Stammarbeitnehmers im Falle einer vorübergehenden Übertragung von höherwertigen Aufgaben dem Stammarbeitnehmer; Notwendigkeit einer konkreten Darlegung von Tatsachen hinsichtlich der Rückkehr ...
- arbeitsrechtsiegen.de
Befristetes Arbeitsverhältnis - Sachgrund - Vertretung eines Stammarbeitnehmers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TzBfG § 14
Anforderungen an die Begründung der Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Befristungsrechtsstreit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Eberswalde, 09.06.2011 - 1 Ca 236/11
- ArbG Eberswalde, 09.06.2011 - 1 Ca 236/11
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2011 - 3 Sa 1506/11
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 661/11
Abordnungsvertretung - Anforderungen an Rückkehrprognose
Diese kann sich daher nicht darauf beschränken, die Stammkraft werde, sofern sie nicht Gegenteiliges erklärt hat, auf ihren Arbeitsplatz zurückkehren (ebenso LAG Berlin-Brandenburg 20. Dezember 2011 - 3 Sa 1506/11 - Rn. 57, LAGE § 14 TzBfG Nr. 68, nicht rkr.) . - LAG Baden-Württemberg, 21.05.2012 - 1 Sa 34/11
Begriff der Vertretung
Um dem Unterschied zwischen den beiden Fallgestaltungen Rechnung zu tragen, müssen die Anforderungen an die Prognose der Rückkehr der Stammkraft danach ausgerichtet werden, durch welchen Umstand der Vertretungsbedarf ausgelöst wurde (so auch LAG Berlin-Brandenburg 20. Dezember 2011 - 3 Sa 1506/11 - [...]; Hunold, DB 2012, 288, 289).