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   LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018 - 21 Ta 2261/18   

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https://dejure.org/2018,46642
LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018 - 21 Ta 2261/18 (https://dejure.org/2018,46642)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.12.2018 - 21 Ta 2261/18 (https://dejure.org/2018,46642)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2018 - 21 Ta 2261/18 (https://dejure.org/2018,46642)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Begründungspflicht des Gerichts beim Nichtabhilfebeschluss einer Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe; Inhaltliche Anforderungen an diesen Nichtabhilfebeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe - Pflicht zur Begründung des Nichtabhilfebeschlusses

  • rechtsportal.de

    Begründungspflicht des Gerichts beim Nichtabhilfebeschluss einer Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begründungspflicht des Gerichts beim Nichtabhilfebeschluss einer Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe; Inhaltliche Anforderungen an diesen Nichtabhilfebeschluss

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Jena, 30.04.2010 - 1 WF 114/10

    Verfahrenskostenhilfe: Begründung der Nichtabhilfeentscheidung bei neuem

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018 - 21 Ta 2261/18
    In diesem Fall genügt es auch nicht, schlicht auf die Gründe des angefochtenen Beschlusses zu verweisen oder das neue Vorbringen mit einer bloß formelhaften Begründung zurückzuweisen (vgl. Thüringer OLG 30. April 2010 - 1 WF 114/10 - Rn 5. zitiert nach juris; Schleswig-Holsteinisches OLG 4. Juni 2011 - 10 WF 82/11 - Rn. 32 zitiert nach juris.).

    Die Begründung muss vielmehr erkennen lassen, dass das erstinstanzliche Gericht das neue Vorbringen in seine Prüfung einbezogen hat und aus welchen Gründen es dieses für unerheblich oder nicht tragfähig hält (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 14. Mai 20019 - 9 Ta 109/09 - Rn. 6 zitiert nach juris; Thüringer OLG 30. April 2010 - 1 WF 114/10 - Rn. 5. zitiert nach juris; Schleswig-Holsteinisches OLG 4. Juni 2011 - 10 WF 82/11 - Rn. 31 zitiert nach juris).

  • OLG Schleswig, 04.07.2011 - 10 WF 82/11

    Verfahrenskostenhilfe nach Rechtskraft - Verfahrenskostenhilfe; Abhilfeverfahren;

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018 - 21 Ta 2261/18
    In diesem Fall genügt es auch nicht, schlicht auf die Gründe des angefochtenen Beschlusses zu verweisen oder das neue Vorbringen mit einer bloß formelhaften Begründung zurückzuweisen (vgl. Thüringer OLG 30. April 2010 - 1 WF 114/10 - Rn 5. zitiert nach juris; Schleswig-Holsteinisches OLG 4. Juni 2011 - 10 WF 82/11 - Rn. 32 zitiert nach juris.).

    Die Begründung muss vielmehr erkennen lassen, dass das erstinstanzliche Gericht das neue Vorbringen in seine Prüfung einbezogen hat und aus welchen Gründen es dieses für unerheblich oder nicht tragfähig hält (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 14. Mai 20019 - 9 Ta 109/09 - Rn. 6 zitiert nach juris; Thüringer OLG 30. April 2010 - 1 WF 114/10 - Rn. 5. zitiert nach juris; Schleswig-Holsteinisches OLG 4. Juni 2011 - 10 WF 82/11 - Rn. 31 zitiert nach juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2009 - 9 Ta 109/09

    Prozesskostenhilfe - Pflicht zur Begründung von Nichtabhilfebeschlüssen im

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018 - 21 Ta 2261/18
    Die Begründung muss vielmehr erkennen lassen, dass das erstinstanzliche Gericht das neue Vorbringen in seine Prüfung einbezogen hat und aus welchen Gründen es dieses für unerheblich oder nicht tragfähig hält (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 14. Mai 20019 - 9 Ta 109/09 - Rn. 6 zitiert nach juris; Thüringer OLG 30. April 2010 - 1 WF 114/10 - Rn. 5. zitiert nach juris; Schleswig-Holsteinisches OLG 4. Juni 2011 - 10 WF 82/11 - Rn. 31 zitiert nach juris).
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