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   LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2016 - 21 Sa 51/16   

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https://dejure.org/2016,50026
LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2016 - 21 Sa 51/16 (https://dejure.org/2016,50026)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.07.2016 - 21 Sa 51/16 (https://dejure.org/2016,50026)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juli 2016 - 21 Sa 51/16 (https://dejure.org/2016,50026)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Arbeitsmedizinische Wunschvorsorge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf arbeitsmedizinische Wunschvorsorge

  • Betriebs-Berater

    Anspruch des Arbeitnehmers auf arbeitsmedizinische Wunschvorsorge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbMedVV § 5a; ArbSchG § 11
    Arbeitsmedizinische Wunschvorsorge

  • rechtsportal.de

    ArbMedVV § 5a; ArbSchG § 11
    Voraussetzungen des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf arbeitsmedizinische Wunschvorsorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2017, 116
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06

    Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2016 - 21 Sa 51/16
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob sich der privatrechtliche Anspruch unmittelbar aus den Vorschriften zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ergibt (HK-ArbSchR-Bücker, § 11 ArbSchG Rn. 9) oder ob die Rechtsnormen der Transformation in das Privatrecht nach § 618 Abs. 1 BGB (HK-Landmann/Rohmer-Wiebauer, GewO, § 11 ArbSchG Rn. 25, MünchArbR-Kohte, § 296 Rn. 42; vgl. auch BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06 - Rn. 27, AP Nr. 29 zu § 618 BGB) oder nach § 241 Abs. 2 BGB (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 24.04.2014 - 21 Sa 1689/13 - Rn. 41 zitiert nach juris) bedürfen.
  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 264/07

    Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2016 - 21 Sa 51/16
    Soweit die Beklagte über die hierfür erforderlichen Informationen nicht verfügt, weil Frau Dr. B. ihr die entsprechenden Auskünfte verweigert, hätte es nach den allgemeinen Grundsätzen zur sekundären Darlegungslast genügt, von ihr vermutete Tatsachen zu behaupten und für den Fall, dass die Klägerin diese substantiiert bestreitet, Frau Dr. B. als Zeugin zu benennen (vgl. zur sekundären Darlegungslast z. B. BAG vom 26.06.2008 - 2 AZR 264/07 - Rn. 28, AP Nr. 42 zu § 23 KSchG 1969, zu § 23 Abs. 1 KSchG).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2014 - 21 Sa 1689/13

    Bildschirmarbeitsplatz - gesundheitliche Eignung - Verletzung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2016 - 21 Sa 51/16
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob sich der privatrechtliche Anspruch unmittelbar aus den Vorschriften zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ergibt (HK-ArbSchR-Bücker, § 11 ArbSchG Rn. 9) oder ob die Rechtsnormen der Transformation in das Privatrecht nach § 618 Abs. 1 BGB (HK-Landmann/Rohmer-Wiebauer, GewO, § 11 ArbSchG Rn. 25, MünchArbR-Kohte, § 296 Rn. 42; vgl. auch BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06 - Rn. 27, AP Nr. 29 zu § 618 BGB) oder nach § 241 Abs. 2 BGB (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 24.04.2014 - 21 Sa 1689/13 - Rn. 41 zitiert nach juris) bedürfen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.11.2018 - 21 Ta 1443/18

    Zwangsvollstreckung - Anspruch auf arbeitsmedizinische Wunschvorsorgeuntersuchung

    Gegen die Schuldnerin wird zur Erzwingung ihrer Verpflichtung aus dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Juli 2016 - 21 Sa 51/16 -, die Gläubigerin auf ihre Kosten durch eine Arbeitsmedizinerin oder einen Arbeitsmediziner iSv. § 7 ArbMedVV arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen, ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000,00 Euro festgesetzt.

    In dem dem Zwangsvollstreckungsverfahren vorausgegangenen Erkenntnisverfahren verurteilte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Schuldnerin mit Urteil vom 21. Juli 2016 - 21 Sa 51/16 -, die Gläubigerin auf Kosten der Schuldnerin durch eine Arbeitsmedizinerin oder einen Arbeitsmediziner iSv. § 7 ArbMedVV arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.11.2018 - 21 Ta 1443/18
    Gegen die Schuldnerin wird zur Erzwingung ihrer Verpflichtung aus dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Juli 2016 - 21 Sa 51/16 -, die Gläubigerin auf ihre Kosten durch eine Arbeitsmedizinerin oder einen Arbeitsmediziner iSv. § 7 ArbMedVV arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen, ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000,00 Euro festgesetzt.

    In dem dem Zwangsvollstreckungsverfahren vorausgegangenen Erkenntnisverfahren verurteilte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Schuldnerin mit Urteil vom 21. Juli 2016 - 21 Sa 51/16 -, die Gläubigerin auf Kosten der Schuldnerin durch eine Arbeitsmedizinerin oder einen Arbeitsmediziner iSv. § 7 ArbMedVV arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen.

  • VG Würzburg, 27.08.2019 - W 1 E 19.789

    Anspruch auf sog. arbeitsmedizinische Wunschvorsorge

    Die Wunschvorsorge soll es den Beschäftigten ermöglichen, bei Tätigkeiten, bei denen ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann (§ 2 Abs. 4 ArbMedVV), durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung klären zu lassen, ob hinsichtlich der Ausübung der konkreten Tätigkeit gesundheitliche Bedenken bestehen und sich entsprechend arbeitsmedizinisch beraten zu lassen (LArbG Berlin-Brandenburg, U.v. 21.07.2016 -21 Sa 51/16 - juris-Rn. 47 m.w.N.).
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