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   LAG Berlin-Brandenburg, 21.12.2018 - 21 Ta 1552/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,46379
LAG Berlin-Brandenburg, 21.12.2018 - 21 Ta 1552/18 (https://dejure.org/2018,46379)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.12.2018 - 21 Ta 1552/18 (https://dejure.org/2018,46379)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2018 - 21 Ta 1552/18 (https://dejure.org/2018,46379)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 48 Abs. 1 ; GVG § 17a; Sekundierungsgesetz
    Rechtsweg - Streitigkeiten über die Einbeziehung in den Expertenpool der ZIF - Berliner Zentrum für internationale Friedenseinsätze gGmbH

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 48 Abs. 1 ; GVG § 17a; Sekundierungsgesetz
    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Einbeziehung in den Expertenpool des ZIF-Berliner Zentrums für internationale Friedenseinsätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Einbeziehung in den Expertenpool des ZIF-Berliner Zentrums für internationale Friedenseinsätze

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 11.07.1995 - 5 AS 13/95

    Rechtsweg - unerlaubte Handlung unter Arbeitnehmern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.12.2018 - 21 Ta 1552/18
    Dies ist dann der Fall, wenn sie in der Eigenart des Arbeitsverhältnisses und den ihm eigentümlichen Berührungspunkten und Reibungen wurzelt (vgl. BGH 11. Juli 1995 - IV ZR 4957 - Rn. 7 zitiert nach juris, NZA 1996, 951).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - 21 Sa 51/20

    Ausschluss aus dem ZIF-Expertenpool - internationale Friedenseinsätze -

    Auf die hiergegen erhobene sofortige Beschwerde der Klägerin hat das Landesarbeitsgericht den Beschluss mit Beschluss vom 21. Dezember 2018 - 21 Ta 1552/18 - abgeändert und den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen für zulässig erklärt.
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