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   LAG Berlin-Brandenburg, 22.10.2010 - 6 Sa 1580/10   

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https://dejure.org/2010,20889
LAG Berlin-Brandenburg, 22.10.2010 - 6 Sa 1580/10 (https://dejure.org/2010,20889)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.10.2010 - 6 Sa 1580/10 (https://dejure.org/2010,20889)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Oktober 2010 - 6 Sa 1580/10 (https://dejure.org/2010,20889)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsorglich erklärte betriebsbedingte Kündigung der Betriebsveräußerin bei Widerspruch des Arbeitnehmers gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses; Konkludente Bestätigung formwidrig protokollierten Widerspruchs gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses durch ...

  • hensche.de

    Betriebsübergang, Betriebsübergang: Widerspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsorglich erklärte betriebsbedingte Kündigung der Betriebsveräußerin bei Widerspruch des Arbeitnehmers gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses; konkludente Bestätigung formwidrig protokollierten Widerspruchs gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Widerspruch gegen Betriebsübergang - was ist zu beachten?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.10.2010 - 6 Sa 1580/10
    Dem steht auch das Schriftformerfordernis des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB nicht entgegen ( vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 382/05 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 1 zu II 1 b aa (3) der Gründe ).

    Durch den Beglaubigungsvermerk unter der Abschrift der Berufungserwiderung hat der Klägervertreter zugleich die Verantwortung für den Inhalt dieses Schriftsatzes übernommen ( vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 382/05 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 1 zu II 1 b bb der Gründe ).

  • BAG, 15.05.2001 - 1 AZR 672/00

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.10.2010 - 6 Sa 1580/10
    2.3 Gegen ihre Verurteilung zur Zahlung von Verzugszinsen schon ab dem 1. des jeweiligen Folgemonats gemäß §§ 286 Abs. 2 Nr. 1, 288 Abs. 1 BGB hat sich die Beklagte nicht gewandt, obwohl Fälligkeit gemäß § 614 Satz 2 BGB frühestens an diesem Tag und zum Teil gemäß § 193 BGB sogar erst noch später eingetreten war ( dazu BAG, Urteil vom 15.05.2001 - 1 AZR 672/00 - BAGE 98, 1 = AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 176 zu II der Gründe ).
  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 264/07

    Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.10.2010 - 6 Sa 1580/10
    2.1.2.3 Abgesehen davon, dass die Kündigung mangels Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung des Klägers im Unternehmen der Beklagten ohnehin gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Alt. 3 KSchG aus dringenden betrieblichen Gründen sozial gerechtfertigt gewesen wäre, hat der dafür beweisführungsbelastete Kläger ( dazu BAG, Urteil vom 26.06.2008 - 2 AZR 264/07 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 42 R 20 ff. ) nach substantiierter Einlassung der Beklagten, auch in anderen Städten keine Filiale mehr betrieben zu haben, seine Behauptung von insgesamt mehr als zehn Beschäftigten nicht unter Beweis gestellt.
  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 276/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Widerspruch nach § 613a BGB

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.10.2010 - 6 Sa 1580/10
    Darin ist eine Kündigung aus einem anderen Grund i.S.d. § 613a Abs. 4 Satz 2 BGB zu sehen ( vgl. BAG, Urteil vom 31.05.2007 - 2 AZR 276/06 - BAGE 123, 1 = AP KSchG 1969 § 1 Sozialauswahl Nr. 94 zu B I der Gründe ).
  • LAG Köln, 02.08.2010 - 2 Sa 176/10

    Betriebsbedingte Kündigung durch bisherigen Betriebsinhaber nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.10.2010 - 6 Sa 1580/10
    Vielmehr ist der damit verbundene Schwebezustand in der gesetzlichen Regelung eines rückwirkenden Widerspruchsrechts angelegt ( LAG Köln, Urteil vom 02.08.2010 - 2 Sa 176/10 - juris R 36 ).
  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 1020/06

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.10.2010 - 6 Sa 1580/10
    Dieser Annahmeverzug ist durch den zunächst bewirkten, durch den Widerspruch des Klägers aber wieder in Wegfall getretenen Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Franchisenehmer nicht beendet worden ( vgl. BAG, Urteil vom 24.07.2008 - 8 AZR 1020/06 - juris R 49 ).
  • BGH, 06.05.1959 - V ZR 97/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.10.2010 - 6 Sa 1580/10
    Soweit die schriftliche Form gemäß § 126 Abs. 4 BGB durch notarielle Beurkundung und diese gemäß § 127a BGB bei einem gerichtlichen Vergleich durch die Aufnahme der Erklärungen in ein nach den Vorschriften der ZPO errichtetes Protokoll ersetzt wird, ließ sich dies auf den vorliegenden Fall eines einseitigen Rechtsgeschäfts schon deshalb nicht übertragen ( dahingestellt BGH, Urteil vom 06.05.1959 - V ZR 97/58 - DB 1959, 790 ), weil die gemäß §§ 160 Abs. 3 Nr. 1, 162 Abs. 1 Satz 1 und 3 ZPO erforderliche Verlesung und Genehmigung nicht im Protokoll vermerkt worden ist.
  • BGH, 20.03.1992 - V ZR 7/91

    Umfang der Prozeßvollmacht bei Klage aus Nießbrauch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.10.2010 - 6 Sa 1580/10
    Sie erstreckt sich jedoch auch auf materiell-rechtliche Erklärungen, die in einem inneren Zusammenhang mit dem Gegenstand des Rechtsstreits stehen ( BGH, Urteil vom 20.03.1992 - V ZR 7/91 - NJW 1992, 1963 zu II 3 der Gründe ).
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.10.2010 - 6 Sa 1580/10
    Eine Verwirkung des Widerspruchsrechts gemäß § 242 BGB ( dazu BAG, Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06 - BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 zu II 3 b (2) der Gründe ) konnte mit Rücksicht auf den bereits am 6. Mai 2010 zu Protokoll erklärten Widerspruch ebenfalls nicht eingetreten sei.
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.10.2010 - 6 Sa 1580/10
    Diese in § 613a Abs. 6 BGB nicht ausdrücklich angeordnete Rückwirkung ergibt sich aus der durch Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Arbeitsplatzfreiheit des Arbeitnehmers ( BAG, Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 305/05 - BAGE 119, 91 = AP BGB § 613a Nr. 312 zu II 2 b der Gründe ).
  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

    Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

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