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   LAG Berlin-Brandenburg, 23.11.2018 - 6 Sa 527/18   

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https://dejure.org/2018,49353
LAG Berlin-Brandenburg, 23.11.2018 - 6 Sa 527/18 (https://dejure.org/2018,49353)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.11.2018 - 6 Sa 527/18 (https://dejure.org/2018,49353)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. November 2018 - 6 Sa 527/18 (https://dejure.org/2018,49353)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2 ; KSchG § 17 Abs. 3
    Betriebsbedingte Kündigung - zwei unternehmerische Entscheidungen

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 4 ; RL 98/95/EG v. 20.07.1998 Art. 1 ff.
    Stilllegung des gesamten Betriebes als Grund für eine betriebsbedingte Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Stilllegung des gesamten Betriebes als Grund für eine betriebsbedingte Kündigung; Betriebsbedingte Kündigung nach Beginn der Maßnahmen zur Stilllegung des Betriebes; Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Darlegungs- ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 666/93

    Stillegung eines Betriebsteils; Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.11.2018 - 6 Sa 527/18
    Ist andererseits im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die Betriebsstilllegung endgültig geplant und bereits eingeleitet, behält sich der Arbeitgeber aber eine Betriebsveräußerung vor, falls sich eine Chance bietet, und gelingt dann später noch eine Betriebsveräußerung, bleibt es bei der sozialen Rechtfertigung der Kündigung (vgl. BAG, 9.2.1994, 2 AZR 666/93, NZA 1994, S. 686; BAG vom 15.11.2011, 2 AZR 42/10, DB 2012, S. 1445).
  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.11.2018 - 6 Sa 527/18
    Ist andererseits im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die Betriebsstilllegung endgültig geplant und bereits eingeleitet, behält sich der Arbeitgeber aber eine Betriebsveräußerung vor, falls sich eine Chance bietet, und gelingt dann später noch eine Betriebsveräußerung, bleibt es bei der sozialen Rechtfertigung der Kündigung (vgl. BAG, 9.2.1994, 2 AZR 666/93, NZA 1994, S. 686; BAG vom 15.11.2011, 2 AZR 42/10, DB 2012, S. 1445).
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.11.2018 - 6 Sa 527/18
    Bei einer juristischen Person genügt es, dass derjenige, der dazu die tatsächliche Macht hat, die betreffende Entscheidung endgültig und vorbehaltlos getroffen hat (vgl. zum Beispiel BAG vom 11.3.1998, 2 AZR 414/97, NZA 1998, S. 879 und BAG vom 20.11.2014, 2 AZR 512/13, NZA 2015, S. 679).
  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 935/07

    Kündigung und Entlassungssperre

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.11.2018 - 6 Sa 527/18
    Mit Durchführung der Entlassung ist die Kündigungserklärung gemeint (vgl. BAG vom 6.11.2008, NZA 2009, S. 1013, Rn. 29).
  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10

    Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.11.2018 - 6 Sa 527/18
    Der Begriff des Betriebes in § 17 KSchG entspricht dem der §§ 1, 4 BetrVG, nicht aber zwingend dem des § 23 KSchG, weil die räumliche Einheit kündigungsschutzrechtlich kein entscheidendes Abgrenzungsmerkmal darstellt; dort kommt es vielmehr wesentlich auf die Leitung des Betriebes an, der es obliegt, die Einzelheiten der arbeitstechnischen Zwecksetzung zu regeln (vgl. BAG vom 15.2.2011, 8 AZR 692/10, NZA-RR 2012, S. 570).
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.11.2018 - 6 Sa 527/18
    Von einer Stilllegung kann jedenfalls dann ausgegangen werden, wenn der Arbeitgeber seine Stilllegungsabsicht unmissverständlich äußert, allen Arbeitnehmern gekündigt, etwaige Miet- oder Pachtverträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt auflöst, die Betriebsmittel, über die er verfügen darf, veräußert und die Betriebstätigkeit vollständig einstellt (vgl. BAG, 16.2. 2012, 8 AZR 693/10, NZA - RR 2012, S. 465).
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.11.2018 - 6 Sa 527/18
    Er hat damit den Schutz, den die Massenentlassungsanzeige ihm gegenüber in Bezug auf etwaige Dispositionen der Arbeitsverwaltung entfalten soll, genossen und würde sich daher auf unzutreffende Zahlenangaben - auch nicht berufen können (vgl. BAG vom 28.6.2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 50, Juris).
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 512/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.11.2018 - 6 Sa 527/18
    Bei einer juristischen Person genügt es, dass derjenige, der dazu die tatsächliche Macht hat, die betreffende Entscheidung endgültig und vorbehaltlos getroffen hat (vgl. zum Beispiel BAG vom 11.3.1998, 2 AZR 414/97, NZA 1998, S. 879 und BAG vom 20.11.2014, 2 AZR 512/13, NZA 2015, S. 679).
  • BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13

    Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.11.2018 - 6 Sa 527/18
    Die Pflicht zur Erstattung einer Massenentlassungsanzeige besteht auch bei Stilllegung des Betriebes (vgl. BAG 26.2.2015, 2 AZR 955/13, NZA 2015, S. 681).
  • BAG, 09.06.2016 - 6 AZR 638/15

    Einheitliches Konsultations- und Anzeigeverfahren bei mehreren Massenentlassungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 23.11.2018 - 6 Sa 527/18
    Dies ist hier aber nicht der Fall, da sämtliche Kündigungen mit gleichem Datum ausgesprochen wurden (vgl. BAG vom 9.6.2016 - 6 AZR 638/15 AP KSchG 1969 § 17 Nr. 50, beck-online).
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