Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2019 - 15 Sa 2498/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 626 BGB, § 102 BetrVG
Personenbedingte Kündigung - Alkoholerkrankung - außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 626 BGB
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Personenbedingte Kündigung - Alkoholerkrankung - außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Wirksamkeit einer Kündigung wegen Alkoholerkrankung, § 626 BGB
- Techniker Krankenkasse
- arbeitsrechtsiegen.de
Fristlose personenbedingte Kündigung mit Auslauffrist bei Alkoholerkrankung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626
Personenbedingte Kündigung - Alkoholerkrankung - außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - rechtsportal.de
BetrVG § 102
Keine mangelhafte Beteiligung des Betriebsrates bei unbewusster Falschinformation - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Trotz Unkündbarkeit: Kündigung wegen Alkoholerkrankung?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Keine mangelhafte Beteiligung des Betriebsrates bei unbewusster Falschinformation
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung gem. § 626 BGB wegen jahrelanger Alkoholerkrankung
- fgvw.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung wegen jahrelanger Alkoholerkrankung
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 07.12.2018 - 17 Ca 3724/18
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2019 - 15 Sa 2498/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2019 - 15 Sa 2498/18
Die Aufrechterhaltung eines solchermaßen "sinnentleerten" Arbeitsverhältnisses kann dem Arbeitgeber auch im Falle eines ordentlich nicht mehr kündbaren Arbeitnehmers unzumutbar sein (BAG 23.01.2014 - 2 AZR 582/13 - juris Rn. 28).Damit unterscheidet sich der hiesige Fall von anderen vom BAG entschiedenen Fällen, bei denen der Arbeitnehmer noch zu 2/3 des Jahres eingesetzt werden konnte, so dass das BAG das Kriterium "sinnentleert" nicht für gegeben angesehen hat (BAG 23.01.2014 - 2 AZR 582/13 - juris Rn. 33).
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98
Krankheitsbedingte Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2019 - 15 Sa 2498/18
Nach der Rechtsprechung muss dem an Alkoholsucht erkrankten Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Kündigung nur einmalig die Chance einer Erziehungskur angeboten werden (BAG 17.06.1999 - 2 AZR 639/98 - juris). - BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2019 - 15 Sa 2498/18
Wird - wie hier - im Rahmen einer freiwilligen Betriebsvereinbarung eine erweiterte Mitbestimmung ähnlich wie in § 102 Abs. 6 BetrVG eingeführt, dann muss in der Betriebsvereinbarung selbst hinreichend deutlich geregelt werden, dass dies bei einem Verstoß ähnlich wie in § 102 Abs. 1 S. 2 und 3 BetrVG zur Unwirksamkeit der Kündigung führen soll (BAG 29.06.2017 - 2 AZR 302/16 - juris Rn. 44;… BAG 06.02.1997 - 2 AZR 168/96 - juris Rn. 21).
- BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 168/96
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2019 - 15 Sa 2498/18
Wird - wie hier - im Rahmen einer freiwilligen Betriebsvereinbarung eine erweiterte Mitbestimmung ähnlich wie in § 102 Abs. 6 BetrVG eingeführt, dann muss in der Betriebsvereinbarung selbst hinreichend deutlich geregelt werden, dass dies bei einem Verstoß ähnlich wie in § 102 Abs. 1 S. 2 und 3 BetrVG zur Unwirksamkeit der Kündigung führen soll (…BAG 29.06.2017 - 2 AZR 302/16 - juris Rn. 44; BAG 06.02.1997 - 2 AZR 168/96 - juris Rn. 21). - BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18
Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2019 - 15 Sa 2498/18
Zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen muss dann allerdings zu Gunsten des Arbeitnehmers zwingend eine der fiktiven ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist eingehalten werden (BAG 25.04.2018 - 2 AZR 6/18 - juris Rn. 16). - BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 242/05
Außerordentliche Kündigung - Unkündbarkeit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2019 - 15 Sa 2498/18
Insofern ist ihm die volle Frist einer Woche zur Stellungnahme gemäß § 102 Abs. 2 S. 1 BetrVG einzuräumen (BAG 12.01.2006 - 2 AZR 242/05 - juris Rn. 17).