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   LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - 23 TaBV 1448/14   

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https://dejure.org/2015,12362
LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - 23 TaBV 1448/14 (https://dejure.org/2015,12362)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.03.2015 - 23 TaBV 1448/14 (https://dejure.org/2015,12362)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. März 2015 - 23 TaBV 1448/14 (https://dejure.org/2015,12362)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Generalklausel zum Gesundheitsschutz nur bei objektiver Gesundheitsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei betrieblichen Regelungen des Gesundheitsschutzes aufgrund öffentlich-rechtlicher Rahmenvorschriften und gesetzlicher Generalklauseln zum Gesundheitsschutz; teilweise unwirksamer Einigungsstellenspruch zu akuten Maßnahmen des ...

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Regelung des Gesundheitsschutzes ohne den Betriebsrat

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes Berliner Gerichte für Arbeitssachen

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Regelung des Gesundheitsschutzes ohne den Betriebsrat

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 7
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei betrieblichen Regelungen des Gesundheitsschutzes aufgrund öffentlich-rechtlicher Rahmenvorschriften und gesetzlicher Generalklauseln zum Gesundheitsschutz

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 7
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei betrieblichen Regelungen des Gesundheitsschutzes aufgrund öffentlich-rechtlicher Rahmenvorschriften und gesetzlicher Generalklauseln zum Gesundheitsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Maßnahmen des Gesundheitsschutzes - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Maßnahmen des Gesundheitsschutzes - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Maßnahmen des Gesundheitsschutzes unterliegen nicht immer der Mitbestimmung des Betriebsrats

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Maßnahmen des Gesundheitsschutzes - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine unbegrenzte Mitbestimmung des Betriebsrats beim Gesundheitsschutz

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Regelung des Gesundheitsschutzes ohne den Betriebsrat

  • bista.de (Kurzinformation)

    Keine Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz bei fehlender Gesundheitsgefahr

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung des Betriebsrates beim Gesundheitsschutz eingeschränkt

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 1523
  • BB 2015, 1587
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 11.12.2012 - 1 ABR 81/11

    Besetzungsregel - Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - 23 TaBV 1448/14
    Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG setzt ein, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Rahmenvorschrift betriebliche Regelungen zu treffen hat und ihm bei der Gestaltung Handlungsspielräume verbleiben (BAG, Beschluss vom 11.12.2012 - 1 ABR 81/11 - AP Nr. 19 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz).(Rn.45).

    Ob die Rahmenvorschrift dem Gesundheitsschutz unmittelbar oder mittelbar dient, ist unerheblich (BAG, Beschluss vom 11.12.2012 - 1 ABR 81/11 - AP Nr. 19 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz m.w.N.).

  • BAG, 11.01.2011 - 1 ABR 104/09

    Unterweisung zum Arbeitsschutz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - 23 TaBV 1448/14
    Die Gefährdungsbeurteilung ist zentraler Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und notwendige Voraussetzung für die betriebliche Umsetzung der gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers (BAG, Beschluss vom 11.01.2011 - 1 ABR 104/09 - AP Nr. 17 a.a.O.); sie unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats (vgl. BAG, Beschluss vom 08.06.2004 - 1 ABR 3/03 - AP Nr. 20 zu § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle; Beschluss vom 30.09.2014 - 1 ABR 106/12 - juris).

    Zwar hat der Betriebsrat bei Regelungen über die Art und den Inhalt der Unterweisung nach § 12 Abs. 1 ArbSchG grundsätzlich mitzubestimmen (BAG, Beschluss vom 11.01.2011 - 1 ABR 104/09 - a.a.O.).

  • BAG, 18.06.1970 - 1 ABR 3/70

    Mitbestimmung im Konzern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - 23 TaBV 1448/14
    Die Gefährdungsbeurteilung ist zentraler Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und notwendige Voraussetzung für die betriebliche Umsetzung der gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers (BAG, Beschluss vom 11.01.2011 - 1 ABR 104/09 - AP Nr. 17 a.a.O.); sie unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats (vgl. BAG, Beschluss vom 08.06.2004 - 1 ABR 3/03 - AP Nr. 20 zu § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle; Beschluss vom 30.09.2014 - 1 ABR 106/12 - juris).
  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 106/12

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - 23 TaBV 1448/14
    Die Gefährdungsbeurteilung ist zentraler Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und notwendige Voraussetzung für die betriebliche Umsetzung der gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers (BAG, Beschluss vom 11.01.2011 - 1 ABR 104/09 - AP Nr. 17 a.a.O.); sie unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats (vgl. BAG, Beschluss vom 08.06.2004 - 1 ABR 3/03 - AP Nr. 20 zu § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle; Beschluss vom 30.09.2014 - 1 ABR 106/12 - juris).
  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 68/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen der Unfallverhütung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - 23 TaBV 1448/14
    Die Mitbestimmung des Betriebsrats besteht bei Anwendung umfassender Generalklauseln der genannten Art, wenn eine unmittelbare objektive Gesundheitsgefahr vorliegt (vgl. hierzu Beschluss vom 02.04.1996 - 1 ABR 47/95 - AP Nr. 5 a.a.O.; Beschluss vom 16.06.1998 - 1 ABR 68/97 - AP Nr. 7 a.a.O.).
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - 23 TaBV 1448/14
    Bei sehr weit gefassten, dem Gesundheitsschutz dienenden gesetzlichen Generalklauseln kann deshalb ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht nicht ohne Einschränkungen bestehen (BAG, Beschluss vom 08.06.2004 - 1 ABR 13/03 - AP Nr. 13 a.a.O.).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95

    Mitbestimmung bei Bildschirmarbeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - 23 TaBV 1448/14
    Die Mitbestimmung des Betriebsrats besteht bei Anwendung umfassender Generalklauseln der genannten Art, wenn eine unmittelbare objektive Gesundheitsgefahr vorliegt (vgl. hierzu Beschluss vom 02.04.1996 - 1 ABR 47/95 - AP Nr. 5 a.a.O.; Beschluss vom 16.06.1998 - 1 ABR 68/97 - AP Nr. 7 a.a.O.).
  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. März 2015 - 23 TaBV 1448/14 - wird mit der klarstellenden Maßgabe zurückgewiesen, dass die Unwirksamkeit des gesamten Teilspruchs der Einigungsstelle Arbeits- und Gesundheitsschutz vom 16. Januar 2014 "Akute Maßnahmen des Gesundheitsschutzes" festgestellt ist.
  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - 4 TaBV 2/15

    Unternehmenseinheitliche Bekleidungsordnung - Ausnahme von Krawattenpflicht -

    Eine Mitbestimmung bei Regelungen, die auf derart umfassende Generalklauseln gestützt werden, setzt deshalb eine unmittelbare objektive Gesundheitsgefahr voraus (BAG 8. Juni 2004 aaO) oder zumindest eine zum Gesundheitsschutz durchgeführte Gefährdungsbeurteilung, die einen Handlungsbedarf ergibt (LAG Berlin-Brandenburg 25. März 2015 - 23 TaBV 1448/14 - juris).

    Die Regelung des § 3a ArbStättV stelle auch in Verbindung mit der ASR A3.5 lediglich eine Generalklausel dar, weshalb nur bei einer konkreten Gefahr oder zumindest einer Gefährdungsbeurteilung mit erkanntem Handlungsbedarf ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrat bestehen könne (LAG Berlin-Brandenburg 25. März 2015 aaO).

    Die Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung und weicht zudem von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin - Brandenburg vom 25. März 2015 (aaO) ab.

  • LAG Niedersachsen, 11.01.2017 - 13 TaBV 109/15

    Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats bei Bildschirmarbeit

    Der Begriff des "Raums" betrifft nicht nur die Arbeitsumgebung, die gemäß Nr. 14 des Anhangs ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen bieten muss, sondern gemäß Nr. 10 des Anhangs auch den Tisch als solchen und damit nach Auffassung der Kammer auch die Frage der Höhenverstellbarkeit ( ebenso LAG Berlin Brandenburg, 25.03.2015 - 23 TaBV 1448/14 - juris, Rn. 77 ).

    Ob § 2 Abs. 1 LasthandhabV eine weitgefasste Generalklausel darstellt ( so LAG Berlin Brandenburg, 25.03.2015 - 23 TaBV 1448/14 - juris, Rn. 63 ), kann dahinstehen.

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