Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 26.04.2010 - 10 Ta 399/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Aussetzung bei Straftatverdacht - Erkenntnisgewinn
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 149 Abs 1 ZPO
(Aussetzung bei Straftatverdacht - Erkenntnisgewinn)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aussetzung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens bei Verdacht einer Straftat; Aussetzungsentscheidung bei zweifelhaftem Erkenntnisgewinn durch Strafverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aussetzung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens bei Verdacht einer Straftat; unbegründete Aussetzungsentscheidung bei zweifelhaftem Erkenntnisgewinn durch Strafverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 21.01.2010 - 8 Ca 10626/09
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.04.2010 - 10 Ta 399/10
- ArbG Berlin, 21.06.2011 - 8 Ca 10626/09
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2012 - 10 Sa 1734/11
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2012 - 10 Sa 1734/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.11.2009 - VI ZB 58/08
Aussetzung eines Zivilrechtsstreits bis zur Erledigung eines Strafverfahrens …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.04.2010 - 10 Ta 399/10
Anders etwa als bei einer Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO im Hinblick auf die zivilrechtlichen Streitigkeiten der Parteien vor dem Landgericht Berlin müssen im Falle einer Aussetzung des Verfahrens nach § 149 ZPO die streitigen Umstände, auf die es im Zivilverfahren ankommt und die im Strafverfahren leichter oder einfacher geklärt werden können, konkret festgestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2009 - VI ZB 58/08). - LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2009 - 6 Ta 145/09
Aussetzung bei Verdacht einer Straftat
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2009 - 3 Ta 160/09
Aussetzung eines Arbeitsrechtsstreits - kein Vorrang eines Strafverfahrens
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.04.2010 - 10 Ta 399/10
Dies ergibt sich aus dem der Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 1 EGZPO zugrunde liegenden Rechtsgrundsatz (vgl. dazu auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 3 Ta 160/09): Strafgerichtliche Urteile haben hiernach nicht ohne weiteres bindende Kraft für die Gerichte für Arbeitssachen.
- LAG Schleswig-Holstein, 28.08.2019 - 6 Sa 379/18
Schadensersatz, Compliance, Korruption, Pflichtverletzung, Schaden
Die Aussetzung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens wegen des Verdachtes einer Straftat kommt nur in Betracht, wenn durch das Strafverfahren ein wesentlicher Erkenntnisgewinn hinsichtlich der entscheidungserheblichen Tatsachen im arbeitsgerichtlichen Verfahren zu erwarten ist (LAG Berlin-Brandenburg, 26.04.2010 - 10 Ta 399/10 -). - LAG Düsseldorf, 05.09.2012 - 7 Sa 110/12
Entbehrlichkeit der Setzung einer Beibringungsfrist bei Geltendmachung des …
Abgesehen davon ist der prozessuale Erkenntnisgewinn aus einem - in ungewisser Zukunft - erledigten Strafverfahren unsicher, zum Beispiel deshalb, weil unter anderem die Möglichkeit besteht, dass Strafurteile nach näherer Maßgabe des "Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren" vom 29. Juli 2009 BGBl. I Nr. 49 S. 2353 mitunter auf der Regelung einer entsprechenden Verständigung beruhen können und damit sämtlicher erhoffter Erkenntnisgewinn entfallen kann (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.04.2010, 10 Ta 399/10, zitiert nach juris).