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   LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2019 - 11 TaBV 837/19   

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https://dejure.org/2019,49871
LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2019 - 11 TaBV 837/19 (https://dejure.org/2019,49871)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.11.2019 - 11 TaBV 837/19 (https://dejure.org/2019,49871)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. November 2019 - 11 TaBV 837/19 (https://dejure.org/2019,49871)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1
    Unterlassungsanspruch, nicht mitbestimmte Dienstplanänderungen, Durchführungsanspruch von Betriebsvereinbarungen

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 2a Abs. 1 Nr. 1 ; BetrVG § 23 Abs. 3
    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats gegen zu erwartende Verstöße gegen Mitbestimmungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats gegen zu erwartende Verstöße gegen Mitbestimmungsrecht; Einplanung von Leiharbeitnehmern als mitbestimmungspflichtige Fälle; Klare Erkennbarkeit für Bestimmtheit des Unterlassungsanspruches

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Frage nach Mitbestimmungsrechten als betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 280
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2019 - 11 TaBV 837/19
    Dazu muss der Betriebsrat beschlussfähig im Sinne des § 33 BetrVG sein und sich auf einer Betriebsratssitzung auf Grund einer mit den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes in Einklang stehenden Ladung mit dem jeweiligen Sachverhalt befasst und durch Abstimmung eine einheitliche Willensbildung herbeigeführt haben (BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - BAGE 110 zu 152).

    Dieser kann einen Unterlassungsanspruch begründen (BAG, Beschluss vom 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - BAGE 110, 252).

    Die Beschränkungen des § 23 Abs. 3 BetrVG sind auch für den allgemeinen Unterlassungsanspruch zu beachten (BAG, Beschluss vom 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - juris).

  • BAG, 08.12.2015 - 1 ABR 2/14

    Feststellungsausspruch - Verbot der reformatio in peius

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2019 - 11 TaBV 837/19
    Dieses besteht auch die Zuordnung der Arbeitnehmer zu den einzelnen Schichten und die Verteilung auf die einzelnen Wochentage einschließlich der Bestimmung arbeitsfreier Tage (BAG, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14 - juris).

    Das Mitbestimmungsrecht ist auch in Eilfällen nicht ausgeschlossen (BAG, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 1 ABR 2/14 - juris).

  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 4/16

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2019 - 11 TaBV 837/19
    Denn das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG erfasst nicht nur die Vereinbarung von Dienstplänen sowie das Abweichen von bereits aufgestellten Dienstplänen, sondern auch die Zuordnung der einzelnen Arbeitnehmer zu einem solchen mitbestimmten Dienstplan (BAG, Beschluss vom 22. August 2017 - 1 ABR 4/16 - BAGE 160, 49 = AP Nr. 143 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit = NZA 2018, 191).

    Denn bei neu eingestellten Arbeitnehmern entsteht das Mitbestimmungsrecht nicht erst mit dem faktischen Vollzug der Eingliederung durch die tatsächliche Arbeitsaufnahme am Arbeitsplatz (BAG, Beschluss vom 22. August 2017 - 1 ABR 4/16 - juris).

  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2019 - 11 TaBV 837/19
    Der Betriebsrat kann sich gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (BAG, Beschluss vom 12. März 2019 - 1 ABR 42/17 - NZA 2019, 843= AP Nr. 51 zu § 23 BetrVG 1972).

    Der Betriebsrat kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht nicht nur die Beseitigung eines mitbestimmungswidrigen Zustands verlangen, sondern sich gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (BAG, Beschluss vom 12.März 2019 - 1 ABR 42/17 - NZA 2019, 843= AP Nr. 51 zu § 23 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 ABR 49/11 - NZA 2013, 159).

  • BAG, 06.12.2006 - 7 ABR 62/05

    Beschlussverfahren - Zulässigkeit des Antrags - Beschlussfassung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2019 - 11 TaBV 837/19
    Der für den Betriebsrat gestellte Antrag ist dann als unzulässig abzuweisen (BAG, Beschluss vom 06. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05 - AP Nr. 5 zu § 21b BetrVG 1972).

    Die Folge der Unwirksamkeit tritt vielmehr nur dann ein, wenn durch die Mitwirkung des Nichtberechtigten das Ergebnis beeinflusst werden konnte (BAG, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05 - AP Nr. 5 zu § 21b BetrVG 1972; Fitting, a. a. O., § 33 Rn. 56).

  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 11/92

    Keine Mehrarbeit ohne Zustimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2019 - 11 TaBV 837/19
    Der Betriebsrat kann die Durchführung einer Betriebsvereinbarung vom Arbeitgeber unabhängig davon verlangen, ob ein grober Pflichtenverstoß i. S. v. § 23 Abs. 3 BetrVG vorliegt (BAG, Beschluss vom 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - BAGE 56, 313 = AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluss vom 23. Juni 1992 - 1 ABR 11/92 - AP Nr. 20 zu § 23 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2019 - 11 TaBV 837/19
    Die Beachtung dieser Vorschrift und die dort ausdrücklich angeordnete Ladung der Betriebsratsmitglieder einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ist als wesentlich für die Wirksamkeit eines in der Sitzung gefassten Betriebsratsbeschlusses anzusehen (BAG, Beschluss vom 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 - NZA 2014, 551).
  • BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 55/86

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2019 - 11 TaBV 837/19
    Der Betriebsrat kann die Durchführung einer Betriebsvereinbarung vom Arbeitgeber unabhängig davon verlangen, ob ein grober Pflichtenverstoß i. S. v. § 23 Abs. 3 BetrVG vorliegt (BAG, Beschluss vom 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - BAGE 56, 313 = AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluss vom 23. Juni 1992 - 1 ABR 11/92 - AP Nr. 20 zu § 23 BetrVG 1972).
  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2019 - 11 TaBV 837/19
    Für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr besteht grundsätzlich eine tatsächliche Vermutung bei bereits eingetretenen Verstößen, es sei denn, dass die tatsächliche Entwicklung einen neuen Eingriff unwahrscheinlich macht (BAG, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - juris).
  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 75/12

    Betriebliche Lohngestaltung - Durchführungsanspruch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2019 - 11 TaBV 837/19
    Eine Regelungsabrede setzt voraus, dass eine bestimmte Regelung verabredet wird und der Betriebsrat dieser Verabredung durch eine darauf gerichtete Beschlussfassung und deren Verlautbarung gegenüber dem Arbeitgeber zustimmt (BAG, Beschluss vom 18. März 2014 - 1 ABR 75/12 - juris).
  • BAG, 22.01.2013 - 1 ABR 92/11

    Durchführung eines angefochtenen Einigungsstellenspruchs

  • BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 49/11

    Mitbestimmung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

  • BAG, 30.06.2015 - 1 ABR 71/13

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Arbeitszeit - Personalgespräch

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 70/16

    Mitbestimmung im Arbeitskampf - Mehrarbeitsanordnung

  • BAG, 24.08.2016 - 7 ABR 2/15

    Betriebsverfassung - Leiharbeitnehmer

  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11

    Beschluss des Betriebsrats - rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 51/85

    Übertarifliche Zulage

  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 29/03

    Erweiterung der Mitbestimmung des Betriebsrats durch Tarifvertrag

  • BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03

    Verpflichtung des Gerichts zu Hinweisen auf prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten

  • BAG, 21.11.2017 - 1 ABR 47/16

    Konzernweite Mitarbeiterbefragung - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 65/85

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei personellen

  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 41/14

    Beschlussverfahren - Antragsauslegung - Bestimmtheitsgebot - feststellungsfähiges

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