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   LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 26 Sa 1565/15   

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LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 26 Sa 1565/15 (https://dejure.org/2017,18699)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.01.2017 - 26 Sa 1565/15 (https://dejure.org/2017,18699)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Januar 2017 - 26 Sa 1565/15 (https://dejure.org/2017,18699)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Benachteiligung in einer Vorruhestandsvereinbarung wegen der Behinderung - Anknüpfung an das gesetzliche Rentenversicherungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Benachteiligung einer schwerbehinderten Bankangestellten durch Vorruhestandsvereinbarung bis zum frühest möglichen Renteneintrittszeitpunkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benachteiligung in einer Vorruhestandsvereinbarung wegen der Behinderung - Anknüpfung an das gesetzliche Rentenversicherungsrecht

  • rechtsportal.de

    Benachteiligung einer schwerbehinderten Bankangestellten durch Vorruhestandsvereinbarung bis zum frühest möglichen Renteneintrittszeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 26 Sa 1565/15
    Mit dem Regelungszweck ist es nicht zu vereinbaren, wenn die Anknüpfung an das gesetzliche Rentenversicherungsrecht dazu führt, dass schwerbehinderte und nicht schwerbehinderte Menschen nicht in gleicher Weise wirtschaftlich abgesichert werden (vgl. BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07, Rn. 58; 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09, Rn. 46).

    Die Übergangsversorgung hat damit den Charakter einer sozialen Absicherung bis zum Erreichen des Alters, ab dem Altersversorgungsleistungen erbracht werden (vgl. zu der Übergangsversorgung für das Bordpersonal eines Luftfahrtunternehmens BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 678/02 - zu A II 5 der Gründe; für Flugdatenbearbeiter BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09, Rn. 46).

    Stattdessen sind sie verpflichtet, frühestmöglich einen Antrag auf Altersrente oder vergleichbare Leistungen zu stellen, die zum Erlöschen des Anspruchs auf Vorruhestandsgeld führen (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation: BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09, Rn. 49).

    53 (c) Mit diesem Regelungszweck ist es nicht zu vereinbaren, wenn die Anknüpfung an das gesetzliche Rentenversicherungsrecht dazu führt, dass schwerbehinderte und nicht schwerbehinderte Menschen nicht in gleicher Weise wirtschaftlich abgesichert werden (vgl. BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07, Rn. 58; 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09, Rn. 46).

    Ausschluss- und Kürzungsregelungen, die auf sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen verweisen, müssen sich an den Regelungszielen messen lassen (vgl. zu einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung bei vergüteter Altersfreistellung BAG 20. August 2002 - 9 AZR 750/00, zu I 4 c aa der Gründe; 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09, Rn. 46).

    Der Anspruch auf Vorruhestandsleistungen erlischt ohne Zutun der Versorgungsberechtigten, sobald die Voraussetzungen des Bezugs einer gesetzlichen Altersrente erfüllt sind (vgl. zu gleichgelagerten Fällen bei einer Anknüpfung beim Übergangsgeld an den früheren Renteneintritt bei Frauen: BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07, Rn. 46 f.; BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09, Rn. 45).

    Die differenzierende Maßnahme muss allerdings zur Erreichung des rechtmäßigen Ziels geeignet und erforderlich sein und einen im Verhältnis zur Bedeutung des Ziels noch angemessenen Eingriff in die Rechte der Beteiligten darstellen (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09, Rn. 42, mwN).

  • BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 938/13

    Sozialplanabfindung - Benachteiligung wegen Behinderung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 26 Sa 1565/15
    § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG setzt eine Ungleichbehandlung, die für den Betroffenen einen eindeutigen Nachteil bewirkt, voraus (vgl. BAG 17. November 2015 - 1 AZR 938/13, Rn. 22; 25. Februar 2010 - 6 AZR 911/08, Rn. 25).

    Der finanzielle Vorteil, der einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin aus dem früheren Rentenbeginn erwächst, hat nicht zur Folge, dass ihre Situation eine andere ist, als die eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers (vgl. EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 62; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12, Rn. 23; 17. November 2015 - 1 AZR 938/13, Rn. 24).

    47 (1) § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG setzt eine Ungleichbehandlung, die für den Betroffenen einen eindeutigen Nachteil bewirkt, voraus (vgl. BAG 17. November 2015 - 1 AZR 938/13, Rn. 22; 25. Februar 2010 - 6 AZR 911/08, Rn. 25).

    Der finanzielle Vorteil, der einem schwerbehinderten Arbeitnehmer aus dem früheren Rentenbeginn erwächst, hat nicht zur Folge, dass seine Situation eine andere ist, als die eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers (vgl. EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 62; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12, Rn. 23; 17. November 2015 - 1 AZR 938/13, Rn. 24).

    Auch kann weder von einer positiven Maßnahme iSv § 5 AGG noch von einer zulässigen unterschiedlichen Behandlung unter den in §§ 8 bis 10 AGG genannten Voraussetzungen ausgegangen werden (so auch BAG 17. November 2015 - 1 AZR 938/13, Rn. 24, zur unterschiedlichen Höhe von Sozialplanleistungen wegen der Möglichkeit des vorzeitigen Bezugs von Altersrente).

  • EuGH, 06.12.2012 - C-152/11

    Ein Sozialplan darf eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 26 Sa 1565/15
    Der finanzielle Vorteil, der einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin aus dem früheren Rentenbeginn erwächst, hat nicht zur Folge, dass ihre Situation eine andere ist, als die eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers (vgl. EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 62; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12, Rn. 23; 17. November 2015 - 1 AZR 938/13, Rn. 24).

    Der finanzielle Vorteil, der einem schwerbehinderten Arbeitnehmer aus dem früheren Rentenbeginn erwächst, hat nicht zur Folge, dass seine Situation eine andere ist, als die eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers (vgl. EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 62; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12, Rn. 23; 17. November 2015 - 1 AZR 938/13, Rn. 24).

    (1) Der Umstand, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer eine abschlagsfreie Rente früher in Anspruch nehmen können als nicht schwerbehinderte Arbeitnehmer, ist - wie oben ausgeführt - nicht geeignet, eine Ungleichbehandlung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Arbeitnehmern zu rechtfertigen (vgl. EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 67 ff.).

  • BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 34/10

    Sozialplan - Abfindungsausschluss beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 26 Sa 1565/15
    Vielmehr wird an ein in dieser Vorschrift nicht enthaltenes Merkmal angeknüpft, das jedoch in einem untrennbaren Zusammenhang mit einem in dieser Vorschrift genannten Grund steht (vgl. BAG 7. Juni 2011 - 1 AZR 34/10, Rn. 23, unter Bezugnahme auf BT-Drucks. 16/1780 S. 32).

    Die Prüfung dieser Vergleichbarkeit darf nicht allgemein und abstrakt, sondern muss spezifisch und konkret erfolgen (vgl. BAG 7. Juni 2011 - 1 AZR 34/10, Rn. 29; zur Auslegung der übereinstimmenden Maßgabe in Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78/EG ua. EuGH 12. Dezember 2013 - C-267/12 - [Hay] Rn. 32 f. mwN; 10. Mai 2011 - C-147/08 - [Römer] Rn. 41 ff.; 1. April 2008 - C-267/06 - [Maruko] Rn. 67 ff.).

    Der Vergleich der jeweiligen Situationen ist daher fallbezogen anhand des Zwecks und der Voraussetzungen für die Gewährung der fraglichen Leistungen festzustellen (vgl. BAG 7. Juni 2011 - 1 AZR 34/10, Rn. 29; vgl. auch BAG 26. Juni 2014 - 8 AZR 547/13, Rn. 28, mwN).

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 26 Sa 1565/15
    Mit dem Regelungszweck ist es nicht zu vereinbaren, wenn die Anknüpfung an das gesetzliche Rentenversicherungsrecht dazu führt, dass schwerbehinderte und nicht schwerbehinderte Menschen nicht in gleicher Weise wirtschaftlich abgesichert werden (vgl. BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07, Rn. 58; 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09, Rn. 46).

    53 (c) Mit diesem Regelungszweck ist es nicht zu vereinbaren, wenn die Anknüpfung an das gesetzliche Rentenversicherungsrecht dazu führt, dass schwerbehinderte und nicht schwerbehinderte Menschen nicht in gleicher Weise wirtschaftlich abgesichert werden (vgl. BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07, Rn. 58; 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09, Rn. 46).

    Der Anspruch auf Vorruhestandsleistungen erlischt ohne Zutun der Versorgungsberechtigten, sobald die Voraussetzungen des Bezugs einer gesetzlichen Altersrente erfüllt sind (vgl. zu gleichgelagerten Fällen bei einer Anknüpfung beim Übergangsgeld an den früheren Renteneintritt bei Frauen: BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07, Rn. 46 f.; BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09, Rn. 45).

  • EuGH, 25.04.2013 - C-81/12

    Homophobe Äußerungen des "Patrons" eines Profifußballvereins können dazu führen,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 26 Sa 1565/15
    Sie muss einen tatsächlichen und wirksamen rechtlichen Schutz der aus dem Unionsrecht hergeleiteten Rechte gewährleisten (vgl. EuGH 25. April 2013 - C-81/12 [Asociatia ACCEPT] - Rn. 63; 22. April 1997 - C-180/95 [Draehmpaehl] - Rn. 24, 39 f.).

    Die Härte der Sanktionen muss der Schwere des Verstoßes entsprechen - indem sie insbesondere eine wirklich abschreckende Wirkung gewährleistet -, zugleich aber den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (vgl. EuGH 25. April 2013 - C-81/12 [Asociatia ACCEPT] - Rn. 63 mwN).

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 705/08

    Entschädigungsanspruch - Belästigung - Geltendmachungsfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 26 Sa 1565/15
    Ein Dauertatbestand ist dann gegeben, wenn fortlaufend neue Tatsachen eintreten, die für eine Benachteiligung von Bedeutung sind (vgl. BAG 24. September 2009 - 8 AZR 705/08, Rn. 59).

    Dagegen liegt ein Dauerzustand dann nicht vor, wenn die für die maßgeblichen Vorgänge bereits abgeschlossen sind und lediglich nachwirken (vgl. BAG 24. September 2009 - 8 AZR 705/08, Rn. 60, mwN.).

  • BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 484/12

    Altersteilzeitarbeitsverhältnis - Beendigung bei Anspruch auf abschlagsfreie

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 26 Sa 1565/15
    Der finanzielle Vorteil, der einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin aus dem früheren Rentenbeginn erwächst, hat nicht zur Folge, dass ihre Situation eine andere ist, als die eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers (vgl. EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 62; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12, Rn. 23; 17. November 2015 - 1 AZR 938/13, Rn. 24).

    Der finanzielle Vorteil, der einem schwerbehinderten Arbeitnehmer aus dem früheren Rentenbeginn erwächst, hat nicht zur Folge, dass seine Situation eine andere ist, als die eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers (vgl. EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 62; BAG 12. November 2013 - 9 AZR 484/12, Rn. 23; 17. November 2015 - 1 AZR 938/13, Rn. 24).

  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 750/09

    Vorruhestandsbezug - Benachteiligung wegen des Geschlechts

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 26 Sa 1565/15
    Die Bankbediensteten der Beklagten sollen wirtschaftlich so lange abgesichert werden, bis sie das Alter erreichen, ab dem Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt werden (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 750/09, Rn. 34).

    Die Bankbediensteten der Beklagten sollen wirtschaftlich so lange abgesichert werden, bis sie das Alter erreichen, ab dem Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt werden (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 750/09, Rn. 34).

  • BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08

    Aufhebungsverträge - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 26 Sa 1565/15
    § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG setzt eine Ungleichbehandlung, die für den Betroffenen einen eindeutigen Nachteil bewirkt, voraus (vgl. BAG 17. November 2015 - 1 AZR 938/13, Rn. 22; 25. Februar 2010 - 6 AZR 911/08, Rn. 25).

    47 (1) § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG setzt eine Ungleichbehandlung, die für den Betroffenen einen eindeutigen Nachteil bewirkt, voraus (vgl. BAG 17. November 2015 - 1 AZR 938/13, Rn. 22; 25. Februar 2010 - 6 AZR 911/08, Rn. 25).

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

  • BAG, 20.01.2016 - 8 AZR 194/14

    Entschädigung nach dem AGG - Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung -

  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 102/13

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

  • BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 662/13

    Frist des § 15 Abs. 4 AGG - Anwendbarkeit des § 167 ZPO

  • BAG, 26.06.2014 - 8 AZR 547/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Schwerbehinderung

  • BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 19/13

    Zum Feststellungsinteresse bei der "sehr geringen" Möglichkeit eines künftigen

  • BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 997/12

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

  • EuGH, 12.12.2013 - C-267/12

    Ein Arbeitnehmer, der einen zivilen Solidaritätspakt mit einem Partner gleichen

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

  • EuGH, 10.05.2011 - C-147/08

    Zusatzversorgungsbezüge eines in einer Lebenspartnerschaft lebenden Partners, die

  • EuGH, 12.10.2010 - C-499/08

    Es stellt eine Diskriminierung aufgrund des Alters dar, wenn einem Arbeitnehmer

  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08

    Entschädigung wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung aufgrund

  • BAG, 26.05.2009 - 1 AZR 198/08

    Altersdifferenzierung in Sozialplan

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

  • EuGH, 22.04.1997 - C-180/95

    SOZIALPOLITIK

  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 750/00

    Altersfreizeit - mittelbare Diskriminierung

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 678/02

    Übergangsversorgung für Bordpersonal

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 226/10

    Vergütungsabrede - Benachteiligung wegen der Behinderung

  • BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 141/17

    Vorruhestandsverhältnis - Benachteiligung wegen Behinderung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Januar 2017 - 26 Sa 1565/15 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben.

    Die Anschlussrevision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Januar 2017 - 26 Sa 1565/15 - wird als unzulässig verworfen.

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