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   LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2016 - 2 Sa 157/16   

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LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2016 - 2 Sa 157/16 (https://dejure.org/2016,26245)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.05.2016 - 2 Sa 157/16 (https://dejure.org/2016,26245)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Mai 2016 - 2 Sa 157/16 (https://dejure.org/2016,26245)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konsultationspflichten der Arbeitgeberin bei der Massenentlassung; Betriebsbedingte Kündigung einer Flughafenmitarbeiterin bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitnehmerin zur fehlerhaften Durchführung des Konsultationsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Massenentlassungsanzeige

  • rechtsportal.de

    Konsultationspflichten der Arbeitgeberin bei der Massenentlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13

    Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2016 - 2 Sa 157/16
    Eine derartige unzureichende Stellungnahme sei nach der Rechtsprechung des BAG, insbesondere der letzten Entscheidung vom 26.02.2015 - 2 AZR 955/13 - zu diesem Themenkomplex, auch nicht beizufügen.

    Dabei muss der Betriebsrat klar erkennen können, dass die stattfindenden Beratungen auch der Erfüllung der Konsultationspflicht des Arbeitgebers aus § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG dienen sollen (vgl. nur BAG 26.02.2015 - 2 AZR 955/13 - EzA § 17 KSchG Nr. 33, Rdziff. 17).

    Dafür reicht auch die eindeutige Mitteilung aus, keine Stellung nehmen zu wollen (vgl. nur BAG 26.02.2015, a.a.O., Rdziff. 38 m.w.N.).

    Er kann zwei Wochen nach vollständiger Unterrichtung des Betriebsrats "sicher und rechtswirksam" unter Darlegung des Stands der Beratungen Massenentlassungsanzeige erstatten (vgl. BAG 26.02.2015, a.a.O., Rdziff. 40 m.w.N.).

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 162/05

    Konzernkündigungsschutz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2016 - 2 Sa 157/16
    Eine wie hier vorliegend beabsichtigte Betriebsstilllegung ist als Grund für eine betriebsbedingte Kündigung nach ständiger Rechtsprechung des BAG (vgl. nur BAG 23.03.2006 - 2 AZR 162/05 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 147, Rdziff. 16; BAG 18.10.2012 - 6 AZR 41/11 - EzA, a.a.O., Nr. 170, Rdziff. 47), der sich die erkennende Kammer anschließt, anerkannt.

    Denn das Kündigungsschutzgesetz ist nicht konzernbezogen (vgl. die ständige Rechtsprechung des BAG, u.a. in den oben zitierten Entscheidungen vom 23.03.2006, a.a.O., Rdziff. 20 m.w.N. und BAG 18.10.2012, a.a.O., Rdziff. 56 m.w.N..).

    Dies ist dann der Fall, wenn sich ein anderes Konzernunternehmen ausdrücklich zur Aufnahme des Mitarbeiters bereit erklärt hat oder wenn sich eine konzernweite Beschäftigungspflicht unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag oder aus einer anderen vertraglichen Abmachung ergeben (vgl. BAG 23.03.2006, a.a.O., Rdziff. 21; BAG 18.10.2012, a.a.O. Rdziff. 57, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 275/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2016 - 2 Sa 157/16
    Hinsichtlich des Anspruchs auf Einbeziehung der Besitzstandszulage folgt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg der Argumentation des Arbeitsgerichts, des LAG Berlin-Brandenburg und des BAG in seiner Entscheidung vom 27.04.2016 - 5 AZR 275/15 -.

    Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg schließt sich dieser und der Auffassung das LAG Berlin-Brandenburg im Urteil vom 12.12.2014 - 3 Sa 1427/14 - zitiert nach juris an, welches vom BAG am 27.04.2016 zum Aktenzeichen 5 AZR 275/15 - jedenfalls im Ergebnis bestätigt worden ist.

  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 707/01

    Anhörung des Betriebsrats - Fehler des Betriebsrats bei Beschlußfassung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2016 - 2 Sa 157/16
    Die Beteiligung des Betriebsrats dient in erster Linie dem Zweck, ihm die Gelegenheit zu geben, seine Überlegungen zur Kündigungsabsicht des Arbeitgebers vorzubringen (vgl. BAG 16.01.2003 - 2 AZR 707/01 - EzA § 102 BetrVG 2001, zu B I 1 der Gründe m.w.N.).
  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2016 - 2 Sa 157/16
    Das Bundesarbeitsgericht hat schon mehrfach darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber missbräuchlich handelt, der durch Bildung separater betrieblicher Organisationsstrukturen seinen Betrieb in mehrere Teile aufspaltet, um Arbeitnehmern den allgemeinen Kündigungsschutz zu entziehen und ihnen "frei" kündigen zu können (vgl. dazu BAG 26.09.2002 - 2 AZR 636/01 - EzA a.a.O. Nr. 124 zu II.1 d der Gründe m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2016 - 2 Sa 157/16
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendung zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt nur BAG 19.11.2015, 2 AZR 217/15 NZA 2016, 540 ff. Rdziff. 21 m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.12.2014 - 3 Sa 1427/14

    Besitzstandszulage - Ausschluss - Krankheitsfall - MTV

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2016 - 2 Sa 157/16
    Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg schließt sich dieser und der Auffassung das LAG Berlin-Brandenburg im Urteil vom 12.12.2014 - 3 Sa 1427/14 - zitiert nach juris an, welches vom BAG am 27.04.2016 zum Aktenzeichen 5 AZR 275/15 - jedenfalls im Ergebnis bestätigt worden ist.
  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2016 - 2 Sa 157/16
    Eine wie hier vorliegend beabsichtigte Betriebsstilllegung ist als Grund für eine betriebsbedingte Kündigung nach ständiger Rechtsprechung des BAG (vgl. nur BAG 23.03.2006 - 2 AZR 162/05 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 147, Rdziff. 16; BAG 18.10.2012 - 6 AZR 41/11 - EzA, a.a.O., Nr. 170, Rdziff. 47), der sich die erkennende Kammer anschließt, anerkannt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2014 - 7 Sa 472/14

    Annahmeverzugslohn - Höhe - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2016 - 2 Sa 157/16
    Dies sei zuletzt bestätigt worden durch die Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz vom 16.12.2014 - 7 Sa 472/14 - Rdziff.
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2016 - 2 Sa 157/16
    Nach der Entscheidung des BAG vom 28.06.2012 - 6 AZR 780/10 -, Rdziff.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2016 - 9 TaBV 1519/15

    Anfechtung Sozialplan - Spruch der Einigungsstelle - Transfergesellschaft

  • ArbG Berlin, 07.07.2015 - 13 BV 1848/15

    Fluggastabfertigung auf dem Flughafen Tegel - Massenentlassung - Sozialplan

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2016 - 2 Sa 451/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - hilfsweiser Nachteilsausgleich

    Dies hat die Kammer in anderen Entscheidungen begründet (vgl. z. B. die Entscheidungen vom 11.12.2015 - 2 Sa 1266/15 und 1267/15 - die Entscheidung vom 27.05.2016 zum Az. - 2 Sa 157/16 - sowie die Parallelentscheidung vom 15.07.2016 zum Az. - 2 Sa 687/16 -).

    Die Beklagte hat im Hinblick auf die Entscheidung der Kammer im Verfahren 2 Sa 157/16 ihre "Auseinandersetzung" mit dem erstinstanzlichen Urteil lediglich um wenige Sätze ergänzt und diesmal im Gegensatz zum Parallelverfahren das Bundesarbeitsgerichtsurteil vom 18.09.2002 zitiert.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2016 - 2 Sa 687/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung vor der Kündigung -

    Dies hat die Kammer in anderen Entscheidungen begründet (vgl. z. B. die beiden Prozessvertretern bekannten Entscheidungen vom 11.12.2015 - 2 Sa 1266/15 und 1267/15; zuletzt die Entscheidung vom 27.05.2016 zum Az. 2 Sa 157/16).
  • BAG, 27.04.2017 - 2 AZR 554/16

    Anerkenntnisurteil bei unbedingter, uneingeschränkter und vorbehaltloser

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Mai 2016 - 2 Sa 157/16 - teilweise aufgehoben.
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