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   LAG Berlin-Brandenburg, 27.10.2022 - 21 Sa 317/22   

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LAG Berlin-Brandenburg, 27.10.2022 - 21 Sa 317/22 (https://dejure.org/2022,42360)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.10.2022 - 21 Sa 317/22 (https://dejure.org/2022,42360)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2022 - 21 Sa 317/22 (https://dejure.org/2022,42360)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGG § 15 Abs. 2 ; ArbGG § 61b Abs. 1 ; ZPO § 321
    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Streitgegenstand - Ergänzungsurteil - Klagefrist

  • rechtsportal.de

    AGG § 15 Abs. 2 ; ArbGG § 61b Abs. 1 ; ZPO § 321
    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Streitgegenstand - Ergänzungsurteil - Klagefrist

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 29.10.2020 - V ZR 300/19

    Erfüllen des Tatbestands der arglistigen Täuschung zugleich die Voraussetzungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.10.2022 - 21 Sa 317/22
    Hingegen kommt eine Urteilsergänzung nicht in Betracht, wenn das Gericht über einen prozessualen Anspruch rechtsfehlerhaft bewusst nicht entschieden oder das Klagebegehren rechtsirrtümlich zu eng ausgelegt hat, weil das Urteil dann nicht unvollständig, sondern lediglich inhaltlich rechtsfehlerhaft ist (vergleiche BGH 29. Oktober 2020 - V ZR 300/19 - Rn. 12).

    An einer Urteilslücke im Sinne des § 321 Absatz 1 ZPO fehlt es auch dann, wenn der Urteilstenor den gesamten Streitstoff erfasst und lediglich die Urteilsgründe dahinter zurückbleiben (vergleiche BAG 27. Februar 2018 - 9 AZR 167/17 - Rn. 12; BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 - Rn. 18; BGH 29. Oktober 2020 - V ZR 300/19 - Rn. 12).

    Denn Voraussetzung für die Unvollständigkeit eines Urteils ist, dass der nicht beschiedene prozessuale Anspruch nach Rechtskraft des Urteils weder zugesprochen noch abgewiesen ist, die klagende Partei den Anspruch also grundsätzlich erneut einklagen könnte (vergleiche BGH 29. Oktober 2020 - V ZR 300/19 - Rn. 12; BGH 21. Februar 2019 - VII ZR 105/18 - Rn. 39).

    Zwar hat das Arbeitsgericht nach dem Tenor der Entscheidung die Klage abgewiesen und dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits auferlegt, was - wenn auch nicht zwingend - darauf hindeutet, dass es die Klage vollständig einschließlich des Anspruchs auf eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung abgewiesen hat (vergleiche BGH 29. Oktober 2020 - V ZR 300/19 - Rn. 12).

  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 37/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.10.2022 - 21 Sa 317/22
    Da erfolglose Bewerber*innen mit der Ablehnung ihrer Bewerbung nicht notwendigerweise Kenntnis von einer Benachteiligung und dem Bestehen einen Anspruchs nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz haben, ist die Vorschrift unionsrechtskonform dahin auszulegen, dass die Frist im Falle einer erfolglosen Bewerbung oder eines unterbliebenen beruflichen Aufstiegs frühestens mit dem Zeitpunkt beginnt, ab dem die betroffene Person Kenntnis von der Benachteiligung hat (vergleiche BAG 15. März 2012 - 8 AZR 37/11 - Rn. 55 ff.; BAG 21. Januar 2021 - 8 AZR 195/19 - Rn. 81).

    Aufgrund der Beweislastregel des § 22 AGG genügt es vielmehr, wenn sie ein ausreichendes Indiz für eine solche Benachteiligung kennt (vergleiche BAG 15. März 2012 - 8 AZR 37/11 - Rn. 62 ff.).

    Damit kannte er alle notwendigen Umstände, um einen Anspruch auf eine Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund seiner Schwerbehinderung gegenüber der Beklagten geltend zu machen (vergleiche BAG 15. März 2012 - 8 AZR 37/11 - Rn. 68 ff.).

    § 37 TVöD Bund, wonach Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten geltend gemacht werden müssen, findet auf die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses keine Anwendung (vergleiche BAG 15. März 2012 - 8 AZR 37/11 - Rn. 25 ff. zu § 37 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)).

  • BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 774/09

    Sachgrundlose Befristung bei Angabe eines Sachgrundes im Arbeitsvertrag -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.10.2022 - 21 Sa 317/22
    Allerdings kann ein solcher Anspruch in der zweiten Instanz durch eine zulässige Klageerweiterung regelmäßig wieder neu in den Prozess eingeführt werden (vergleiche zum Ganzen BAG 10. November 2021 - 10 AZR 696/19 - Rn. 26; BAG 20. September 2019 - 3 AZR 561/17 - Rn. 40; BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 774/09 - Rn. 38 jeweils mwN; BeckOK (Beck´scher Online-Kommentar) ZPO/Elzer, Stand 1. September 2022, § 321 Rn. 31 f.).

    Dies wiederum könnte dafür sprechen, dass dem Arbeitsgericht dieser Aspekt erst beim Absetzen des Urteils nach dessen Verkündung aufgefallen war (vergleiche BAG 26. April 2018 - 3 AZR 19/17 - Rn. 51; BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 774/09 - Rn. 39; aA (andere Ansicht) möglicherweise BAG 27. Februar 2018 - 9 AZR 167/17 - Rn. 11 und 13) und es sich bei der Formulierung unter III. der Entscheidungsgründe um eine Routineformulierung handelt.

  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 696/19

    Gewinnanspruch aus indirekter Mitarbeiterbeteiligung - Beteiligungsgesellschaft

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.10.2022 - 21 Sa 317/22
    Allerdings kann ein solcher Anspruch in der zweiten Instanz durch eine zulässige Klageerweiterung regelmäßig wieder neu in den Prozess eingeführt werden (vergleiche zum Ganzen BAG 10. November 2021 - 10 AZR 696/19 - Rn. 26; BAG 20. September 2019 - 3 AZR 561/17 - Rn. 40; BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 774/09 - Rn. 38 jeweils mwN; BeckOK (Beck´scher Online-Kommentar) ZPO/Elzer, Stand 1. September 2022, § 321 Rn. 31 f.).

    Beruhen die einzelnen Ansprüche auf unterschiedlichen Lebenssachverhalten und bilden damit verschiedene Streitgegenstände, entfaltet eine klageabweisende Entscheidung über einen Streitgegenstand keine Bindungs- oder Rechtskraftwirkung gegenüber dem anderen Streitgegenstand (BAG 10. November 2021 - 10 AZR 696/19 - Rn. 23 mwN).

  • BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 167/17

    Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.10.2022 - 21 Sa 317/22
    An einer Urteilslücke im Sinne des § 321 Absatz 1 ZPO fehlt es auch dann, wenn der Urteilstenor den gesamten Streitstoff erfasst und lediglich die Urteilsgründe dahinter zurückbleiben (vergleiche BAG 27. Februar 2018 - 9 AZR 167/17 - Rn. 12; BAG 20. Januar 2016 - 6 AZR 742/14 - Rn. 18; BGH 29. Oktober 2020 - V ZR 300/19 - Rn. 12).

    Dies wiederum könnte dafür sprechen, dass dem Arbeitsgericht dieser Aspekt erst beim Absetzen des Urteils nach dessen Verkündung aufgefallen war (vergleiche BAG 26. April 2018 - 3 AZR 19/17 - Rn. 51; BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 774/09 - Rn. 39; aA (andere Ansicht) möglicherweise BAG 27. Februar 2018 - 9 AZR 167/17 - Rn. 11 und 13) und es sich bei der Formulierung unter III. der Entscheidungsgründe um eine Routineformulierung handelt.

  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 650/12

    AGG - Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen der Behinderung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.10.2022 - 21 Sa 317/22
    aa) Offenbleiben kann, ob es sich bei der Geltendmachung einer Benachteiligung wegen mehrerer Merkmale im Sinne § 1 AGG stets um mehrere Streitgegenstände handelt (so möglichweise BAG 26. September 2013 - 8 AZR 650/12 - Rn. 17).

    Bei beiden Fristen, sowohl der Geltendmachungsfrist als auch der Klagefrist, handelt es sich um materiellrechtliche Ausschlussfristen mit der Folge, dass ein möglicher Entschädigungsanspruch verfällt, wenn eine der Fristen nicht eingehalten wird (vergleiche BAG 26. September 2013 - 8 AZR 650/12 - Rn. 16).

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 275/16

    Unzulässige Berufung - Bonuszahlungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.10.2022 - 21 Sa 317/22
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des Arbeitsgerichts in formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (ständige Rechtsprechung des BAG siehe zum Beispiel BAG (Bundesarbeitsgericht) 19. Oktober 2010 - 6 AZR 118/10 - Rn. (Randnummer) 7; ähnlich auch BAG 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 13 jeweils mwN (mit weiteren Nachweisen)).

    Andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 14 mwN).

  • BGH, 05.03.2019 - VIII ZR 190/18

    Antragstellung durch Bezugnahme auf die Klageschrift; Urteilsergänzung bei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.10.2022 - 21 Sa 317/22
    Solche Mängel müssen mit dem jeweils zulässigen Rechtsmittel angegriffen werden (vergleiche BGH 5. März 2019 - VIII ZR 190/18 - Rn. 20).
  • BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 19/17

    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.10.2022 - 21 Sa 317/22
    Dies wiederum könnte dafür sprechen, dass dem Arbeitsgericht dieser Aspekt erst beim Absetzen des Urteils nach dessen Verkündung aufgefallen war (vergleiche BAG 26. April 2018 - 3 AZR 19/17 - Rn. 51; BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 774/09 - Rn. 39; aA (andere Ansicht) möglicherweise BAG 27. Februar 2018 - 9 AZR 167/17 - Rn. 11 und 13) und es sich bei der Formulierung unter III. der Entscheidungsgründe um eine Routineformulierung handelt.
  • BGH, 21.02.2019 - VII ZR 105/18

    Streitgegenstand bei einer Klage gegen einen Ingenieur auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.10.2022 - 21 Sa 317/22
    Denn Voraussetzung für die Unvollständigkeit eines Urteils ist, dass der nicht beschiedene prozessuale Anspruch nach Rechtskraft des Urteils weder zugesprochen noch abgewiesen ist, die klagende Partei den Anspruch also grundsätzlich erneut einklagen könnte (vergleiche BGH 29. Oktober 2020 - V ZR 300/19 - Rn. 12; BGH 21. Februar 2019 - VII ZR 105/18 - Rn. 39).
  • BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 742/14

    Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst - Anrechnung auf Sollarbeitszeit

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 561/17

    Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers

  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZR 528/18

    Berufungsbegründung bei voneinander abhängigen prozessualen Ansprüchen -

  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 204/17

    Arbeitszeit von arbeitsvertraglich bei der Berliner Feuerwehr angestellten

  • BAG, 30.03.2022 - 10 AZR 419/19

    Beteiligung an Privatliquidationserlösen - nachgeordnete Ärzte - konkludenter

  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 195/19

    Schadensersatz - Wunsch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers nach einer

  • BAG, 20.11.2019 - 5 AZR 21/19

    Besitzstandszulage - Überleitung in neue Entgeltordnung

  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

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