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   LAG Berlin-Brandenburg, 27.11.2020 - 26 Ta (Kost) 6066/20   

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https://dejure.org/2020,44607
LAG Berlin-Brandenburg, 27.11.2020 - 26 Ta (Kost) 6066/20 (https://dejure.org/2020,44607)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.11.2020 - 26 Ta (Kost) 6066/20 (https://dejure.org/2020,44607)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. November 2020 - 26 Ta (Kost) 6066/20 (https://dejure.org/2020,44607)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 19.03.2010 - 2 W 89/10

    Beschwerdewert bei Teilabhilfe durch den Rechtspfleger

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.11.2020 - 26 Ta 6066/20
    Bei der Ermittlung des Beschwerdewertes nach einer teilweisen Abhilfe durch das Erstgericht kommt es für den Beschwerdewert auf den nach der Abhilfe verbleibenden Betrag an (vgl. OLG Celle 19. März 2010 - 2 W 89/10, Rn. 9; KG 17. August 2006 - 5 W 21/06, Rn. 3, jeweils mwN).(Rn.7).

    1) Bei der Ermittlung des Beschwerdewertes nach einer teilweisen Abhilfe durch das Erstgericht kommt es für den Beschwerdewert auf den nach der Abhilfe verbleibenden Betrag an (vgl. OLG Celle 19. März 2010 - 2 W 89/10, Rn. 9; KG 17. August 2006 - 5 W 21/06, Rn. 3, jeweils mwN).

    Zuständig ist nach Nichtabhilfe durch den Rechtspfleger gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 und 4 RPflG, § 568 ZPO die für die Entscheidung über die Erinnerung zuständige Richterin (vgl. OLG Celle 19. März 2010 - 2 W 89/10, Rn. 9).

  • KG, 17.08.2006 - 5 W 21/06

    Fehlende Beschwerdesumme nach Teilabhilfe

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.11.2020 - 26 Ta 6066/20
    Bei der Ermittlung des Beschwerdewertes nach einer teilweisen Abhilfe durch das Erstgericht kommt es für den Beschwerdewert auf den nach der Abhilfe verbleibenden Betrag an (vgl. OLG Celle 19. März 2010 - 2 W 89/10, Rn. 9; KG 17. August 2006 - 5 W 21/06, Rn. 3, jeweils mwN).(Rn.7).

    1) Bei der Ermittlung des Beschwerdewertes nach einer teilweisen Abhilfe durch das Erstgericht kommt es für den Beschwerdewert auf den nach der Abhilfe verbleibenden Betrag an (vgl. OLG Celle 19. März 2010 - 2 W 89/10, Rn. 9; KG 17. August 2006 - 5 W 21/06, Rn. 3, jeweils mwN).

  • BGH, 10.05.2010 - II ZB 14/09

    Rechtsanwaltskosten: Vergütung des Prozessbevollmächtigten einer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.11.2020 - 26 Ta 6066/20
    evtl. erstmalig nach Verbindung verwirklichter Gebührentatbestände geltend gemacht werden (vgl. BGH 10. Mai 2010 - II ZB 14/09, Rn. 13 ff).(Rn.15).

    evtl. erstmalig nach Verbindung verwirklichter Gebührentatbestände geltend machen (vgl. BGH 10. Mai 2010 - II ZB 14/09, Rn. 13 ff).

  • BGH, 14.04.2010 - IV ZB 6/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Berechnung der Termins- und der Verfahrensgebühr bei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.11.2020 - 26 Ta 6066/20
    Durch die Verbindung ist keine neue - und damit dritte - gebührenrechtliche Angelegenheit entstanden (vgl. BGH 14. April 2010 - IV ZB 6/09, Rn 23), und es ist auch nicht etwa ein Berufungsverfahren gebührenrechtlich fortgeführt und (nur) das dem "führenden" Verfahren hinzuverbundene Prozessrechtsverhältnis gebührenrechtlich beendet worden.
  • BGH, 30.10.1956 - I ZR 82/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.11.2020 - 26 Ta 6066/20
    Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine unabhängig von dieser Norm zulässige gemeinsame Verhandlung durch bloße Terminierung auf denselben Zeitpunkt herbeizuführen und die beiden Verfahren, selbstständig fortbestehen zu lassen (vgl. BAG 25. März 2004 - 2 AZR 399/03, Rn. 22; BGH 30. Oktober 1956 - I ZR 82/55, NJW 1957, 183).
  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03

    Außerordentliche Kündigung einer tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 27.11.2020 - 26 Ta 6066/20
    Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine unabhängig von dieser Norm zulässige gemeinsame Verhandlung durch bloße Terminierung auf denselben Zeitpunkt herbeizuführen und die beiden Verfahren, selbstständig fortbestehen zu lassen (vgl. BAG 25. März 2004 - 2 AZR 399/03, Rn. 22; BGH 30. Oktober 1956 - I ZR 82/55, NJW 1957, 183).
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